Die ver­blie­be­nen 11 der Sperrzone

Nicht ganz verlassen: In der evakuierten Stadt Tomioka im April 2011.
Nicht ganz ver­las­sen: In der eva­ku­ier­ten Stadt Tomio­ka im April 2011. Screen­shot: Youtube/​elecomnsb1

Tag­täg­lich arbei­ten über 2000 Per­so­nen im hava­rier­ten AKW Fuku­shi­ma, um die Fol­gen der Kata­stro­phe zu besei­ti­gen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Allei­ne für die Demon­ta­ge wer­den 40 Jah­re ein­be­rech­net. Der­weil ist die ver­strahl­te 20-Kilo­me­ter-Zone rund um das Kern­kraft­werk seit dem 22. April geräumt.

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Fast 80’000 Men­schen aus rund 9 Gemein­den ver­lo­ren damals von einem auf den ande­ren Tag ihre Hei­mat, und dies wohl für immer. Doch nicht ganz alle waren bereit, ihre Häu­ser Hals über Kopf zu verlassen.

In den 4 Gemein­den Tamu­ra, Tomio­ka, Nar­a­ha und Kawau­chi, die sich alle­samt in der Sperr­zo­ne befin­den, leben gemäss der Kaho­ku Shim­po noch gan­ze 11 Per­so­nen. In der Gemein­de Tamu­ra sind es 4, in Tomio­ka 1, in Nar­a­ha 4 und in Kawau­chi 2 Per­so­nen. Die 11 Per­so­nen sind laut der Hok­kai­do Shim­bun zwi­schen 50 und 90 Jah­re alt.

Die Hei­mat nicht wegwerfen

Die Grün­de dafür sind unter­schied­lich. Ein Mann von etwas über 50 Jah­ren kehr­te bei­spiels­wei­se nach der Flucht zurück und lebt nun zusam­men mit 3 ande­ren Per­so­nen in Tamu­ra, 2 davon sind gesund­heit­lich ange­schla­gen. Eine Ver­le­gung sei gemäss eige­nen den Wor­ten des Man­nes zu gefähr­lich. Ande­re Per­so­nen woll­ten sich nicht von ihren Haus­tie­ren trennen.

Letzt­end­lich sei­en die meis­ten schlicht­weg nicht bereit, «ihre Hei­mat ein­fach so weg­zu­wer­fen», wie die Kaho­ku Shim­po wei­ter berich­tet. «Die Strah­lung berei­tet mir sor­gen, aber es ist mir lie­ber auf mei­nem gelieb­ten Grund­stück ein kur­zes Leben zu füh­ren als wäh­rend Jahr­zehn­te an irgend­ei­nem unbe­kann­ten Ort zu sein», liess sich der letz­te Ver­blie­be­ne in der Stadt Tomio­ka zitieren.

Behör­den ver­zich­ten auf Zwangsevakuierung

Es ist das ers­te Mal, dass die Behör­den offi­zi­ell bestä­tig­ten, dass noch Men­schen in der Sperr­zo­ne leben. Das Betre­ten ist eigent­lich unter Andro­hung einer Geld- oder Haft­stra­fe verboten.

Alle Ver­su­che die Ver­blie­be­nen von einer Eva­ku­ie­rung zu über­zeu­gen, sind geschei­tert. Zwang wol­len die Behör­den trotz der Vor­schrif­ten nicht aus­üben, man lässt die letz­ten 11 gewähren.

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