Eine gigan­ti­sche Tsunami-Warnung

Ein Evakuierungsschild für den Fall eines Tsunami.
Ein Eva­ku­ie­rungs­schild für den Fall eines Tsu­na­mi. flickr/​kal­le­boo

Ereig­net sich in Japan ein Erd­be­ben, folgt nur weni­ge Minu­ten dar­auf eine Tsu­na­mi-War­nung, so gesche­hen auch am 11. März 2011. Exakt 3 Minu­ten nach der Erschüt­te­rung ver­mel­de­te die Japans Meteo­ro­lo­gi­sche Behör­de die unge­fäh­re Magnitu­den­stär­ke des Bebens, die geschätz­te Wel­len­hö­he des Tsu­na­mi und den Zeit­punkt bis zum Errei­chen der Küs­te. Mit den ein­fa­chen Wor­ten «gros­se Tsu­na­mi-War­nung» oder «Tsu­na­mi-War­nung» weist man auf die unter­schied­li­chen Gefah­ren­po­ten­tia­le hin.

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Fast 10 Mona­te spä­ter ist ein Exper­ten­aus­schuss zum Schluss gekom­men, dass eine War­nung nach einem gros­sen Erd­be­ben knap­per und alar­mie­ren­der sein soll­te, um die Eva­ku­ie­rung der Küs­ten­or­te zügi­ger vor­an­zu­brin­gen. Gera­de bei einem Beben ab der Stär­ke 8 sei­en Pro­gno­sen über die Wel­len­hö­he oder Magnitu­den­stär­ke ohne­hin unge­nau. 3 Minu­ten reich­ten für eine genaue Schät­zung nicht aus.

Am 11. März 2011 sprach die Meteo­ro­lo­gi­sche Behör­de von einem 3 bis 6 Meter hohen Tsu­na­mi in den Prä­fek­tu­ren Fuku­shi­ma, Miya­gi und Iwa­te, am Ende waren es über 10 Meter. Auch die schnell berech­ne­te Beben­stär­ke 7,9 erwies sich als äus­serst unge­nau. Durch die­se offen­sicht­li­che Unter­schät­zung der Lage sei die Eva­ku­ie­rung nicht schnell genug vor­an­ge­gan­gen, wur­de die Behör­de in den Wochen nach der Kata­stro­phe kri­ti­siert. Vie­le Men­schen­le­ben hät­ten bei einer deut­li­chen War­nung geret­tet wer­den kön­nen, lau­te­te der Vorwurf.

Eine kla­re Sprache

Der Exper­ten­au­schuss schlägt daher vor, gera­de am Anfang eine kla­re War­nung aus­zu­spre­chen. Wor­te wie «gigan­tisch» und «hoch» sol­len neu ver­wen­det wer­den. «Ein gigan­ti­scher Tsu­na­mi kommt» oder «Es wer­den ver­hee­ren­de Ver­wüs­tun­gen befürch­tet» sind Vor­schlä­ge für ers­te Warn­aus­drü­cke. Dabei sol­len auch Ver­glei­che wie mit dem Tsu­na­mi vom 11. März erlaubt sein, um die Gefahr den betrof­fe­nen Men­schen vor Augen zu füh­ren. Die Not­wen­dig­keit einer sofor­ti­gen Eva­ku­ie­rung kön­ne so den Men­schen bes­ser klar gemacht werden.

Erst in einer zwei­ten Pha­se, 15 Minu­ten spä­ter, soll­ten genaue­re Anga­ben fol­gen, wie die geschätz­te Wel­len­hö­he und Erd­be­ben­stär­ke. Und anstatt 8 stan­dar­di­sier­te Höhen­an­ga­ben über den Wel­len­gang zu machen, wür­den 5 voll­stän­dig aus­rei­chen. Auf­grund die­ser Vor­schlä­ge will die Meteo­ro­lo­gi­sche Behör­de bis Ende Jahr das neue Warn­sys­tem implementieren.

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