Über­ar­bei­tung im AKW Fukushima

Rettungsarbeiter auf dem Gelände des AKW Fukushima I.
Ret­tungs­ar­bei­ter auf dem Gelän­de des AKW Fuku­shi­ma I. Screen­shot: Youtube/​Kono­ha­Don­bu­ri

Im Mai 2011, zwei Mona­te nach Aus­bruch der Nukle­ar­ka­ta­stro­phe in Fuku­shi­ma, starb der 60-jäh­ri­ger Ret­tungs­ar­bei­ter Nobu­katsu Osumi an einem Herz­in­farkt. Er war von einem Sub­un­ter­neh­men von Toshi­ba für die Ver­le­gung von Rohr­lei­tung und Arbei­ten an der Müll­ent­sor­gungs­an­la­ge aufs AKW-Gelän­de geholt wor­den. Sei­ne Ehe­frau geht von einem Tod durch Über­ar­bei­tung aus. Bei den Behör­den hat sie einen ent­spre­chen­den Antrag gestellt.

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Karo­shi nennt sich die­se Todes­ur­sa­che in Japan. Es ist ein gesell­schaft­li­ches Phä­no­men, das seit Jahr­zehn­ten exis­tiert. Doch erst seit ein paar Jah­ren aner­kennt der Staat Karo­shi als Krank­heit. Dies ermög­licht den Ange­hö­ri­gen der Opfer von den Arbeit­ge­bern Scha­den­er­satz ein­zu­for­dern. Die Beweis­füh­rung erweist sich jedoch als extrem schwie­rig. Nicht sel­ten kom­men die Unter­neh­men straf­los davon.

Extre­me Arbeitsbelastung

Im Fall des ver­stor­be­nen Ret­tungs­ar­bei­ter scheint die Lage ein­deu­tig zu sein. Die Kon­troll­be­hör­de für die Ein­hal­tung der Arbeits­nor­men in Yoko­ha­ma hat des­sen Über­ar­bei­tungs­tod offi­zi­ell aner­kannt, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Nobu­katsu Osumi sei mit dem Tra­gen einer Gas­mas­ke und Ret­tungs­an­zug, sowie der unre­gel­mäs­si­gen Arbeits­zei­ten extre­men phy­si­schen und psy­chi­scher Belas­tung aus­ge­setzt gewesen.

Es hand­le sich hier um eine über­mäs­si­ge Arbeits­be­las­tung. Daher sei Osumis Tod als Arbeits­un­fall zu wer­ten. Auf die Gefahr durch die über­höh­te radio­ak­ti­ve Strah­lung oder die ver­spä­te­te Not­hil­fe für Osumi ging die Behör­de jedoch nicht ein.

Scha­den­er­satz­kla­ge wird geprüft

Damit ist der Weg frei, eine Scha­den­er­satz­kla­ge im Gericht ein­zu­for­dern. Man prü­fe in den nächs­ten Tagen ein gericht­li­ches Vor­ge­hen gegen Toshi­ba und den AKW-Betrei­ber Tep­co, erklär­te der Anwalt der Wit­we von Nobu­katsu Osumi. Es ist das ers­te Mal, dass im Zusam­men­hang mit dem Atom­un­fall in Fuku­shi­ma ein Über­ar­bei­tungs­tod offi­zi­ell Aner­ken­nung fin­det. Osumis Anwalt spricht von einem rich­tungs­wei­sen­den Ent­scheid für alle Ret­tungs­ar­bei­ter in Fukushima.

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