Überarbeitung im AKW Fukushima
Im Mai 2011, zwei Monate nach Ausbruch der Nuklearkatastrophe in Fukushima, starb der 60-jähriger Rettungsarbeiter Nobukatsu Osumi an einem Herzinfarkt. Er war von einem Subunternehmen von Toshiba für die Verlegung von Rohrleitung und Arbeiten an der Müllentsorgungsanlage aufs AKW-Gelände geholt worden. Seine Ehefrau geht von einem Tod durch Überarbeitung aus. Bei den Behörden hat sie einen entsprechenden Antrag gestellt.
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Karoshi nennt sich diese Todesursache in Japan. Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, das seit Jahrzehnten existiert. Doch erst seit ein paar Jahren anerkennt der Staat Karoshi als Krankheit. Dies ermöglicht den Angehörigen der Opfer von den Arbeitgebern Schadenersatz einzufordern. Die Beweisführung erweist sich jedoch als extrem schwierig. Nicht selten kommen die Unternehmen straflos davon.
Extreme Arbeitsbelastung
Im Fall des verstorbenen Rettungsarbeiter scheint die Lage eindeutig zu sein. Die Kontrollbehörde für die Einhaltung der Arbeitsnormen in Yokohama hat dessen Überarbeitungstod offiziell anerkannt, wie die Asahi Shimbun berichtet. Nobukatsu Osumi sei mit dem Tragen einer Gasmaske und Rettungsanzug, sowie der unregelmässigen Arbeitszeiten extremen physischen und psychischer Belastung ausgesetzt gewesen.
Es handle sich hier um eine übermässige Arbeitsbelastung. Daher sei Osumis Tod als Arbeitsunfall zu werten. Auf die Gefahr durch die überhöhte radioaktive Strahlung oder die verspätete Nothilfe für Osumi ging die Behörde jedoch nicht ein.
Schadenersatzklage wird geprüft
Damit ist der Weg frei, eine Schadenersatzklage im Gericht einzufordern. Man prüfe in den nächsten Tagen ein gerichtliches Vorgehen gegen Toshiba und den AKW-Betreiber Tepco, erklärte der Anwalt der Witwe von Nobukatsu Osumi. Es ist das erste Mal, dass im Zusammenhang mit dem Atomunfall in Fukushima ein Überarbeitungstod offiziell Anerkennung findet. Osumis Anwalt spricht von einem richtungsweisenden Entscheid für alle Rettungsarbeiter in Fukushima.
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