Die beschlagnahmte Geige
Die Geigenspielerin Yuzuko Horigome ist keine Unbekannte. Seit ihrem Sieg beim renommierten Queen Elisabeth Wettbewerb 1980 bereist die Japanerin die Welt. Für das London Symphony Orchestra oder die New Yorker Philharmoniker hat die heute in Brüssel wohnhafte Japanerin schon gespielt.
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Dabei weicht ein Instrument nie von ihrer Seite: Ihre Geige aus dem Jahr 1741, Marke Guarneri. Ihr Wert wird heute auf rund 1 Millionen Euro geschätzt. Seit 1986 ist das kostbare Instrument in Horigomes Besitz.
Ohne ihre Guarneri geht die Japanerin nicht auf Tournee. Doch ausgerechnet bei ihrem Rückflug aus Japan musste sich Horigome auf dem Frankfurter Flughafenunfreiwillig von ihrem Instrument trennen, wie zahlreiche japanische Medien berichteten. Die deutschen Zollbehörden zeigten wenig Gnade.
Die böse Überraschung
Die 54-Jährige hatte die Besitz- und EU-Steuerdokumente für ihre Geige in ihrem Zuhause in Belgien vergessen. Die deutschen Behörden verlangten daher eine Einfuhrsteuer von 190’000 Euro, 19 Prozent des geschätzten Wertes. Da Horigome diesen Betrag nicht zu bezahlen gewillt war, wurde die Guarneri kurzerhand beschlagnahmt.
Horigome soll inzwischen die Besitzdokumente den deutschen Behörden nachgereicht haben, auf die Geige wartet sie offenbar noch immer. Die deutschen Zollbehörden haben jedoch angedeutet, das Instrument zollfrei zurückzugeben, falls die Japanerin beweisen könne, dass die Geige ein wichtiger Bestandteil ihre Lebensunterhalts sei.
«Ein Teil meines Körpers»
Yuzuko Horigome zeigt sich in einem Interview mit der Yomiuri Shimbun erstaunt über das fehlende Feingefühl der deutschen Behörden. Sie sei wiederholt am Frankfurter Flughafen ohne Probleme umgestiegen. Sie könne nicht verstehen, wie dies nun geschehen konnte.
«Das Musikinstrument gehört zu meinem Beruf. Es ist quasi ein Teil meines Körpers», erklärte sie. Horigome überlegt sich nun eine Beschwerde gegen die deutschen Zollbehörde einzureichen.
Update, 23.09.2012, 10.00 Uhr
Yuzuko Horigome hat ihre Guraneri gemäss der Yomiuri Shimbun wieder erhalten. Sie muss weder Strafsteuern noch sonst irgendeine Gebühr bezahlen. Die Behörden haben bestätigt, dass alle notwendigen Besitzdokumente gültig seien.
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