Die beschlag­nahm­te Geige

Yuzuko Horigome und ihre Geige: Während eines Benefizkonzerts für die Tsunam-Opfer in Brüssel.
Yuzu­ko Hori­go­me und ihre Gei­ge: Wäh­rend eines Bene­fiz­kon­zerts für die Tsu­nam-Opfer in Brüs­sel. Screen­shot: youtube/​ehbrussel

Die Gei­gen­spie­le­rin Yuzu­ko Hori­go­me ist kei­ne Unbe­kann­te. Seit ihrem Sieg beim renom­mier­ten Queen Eli­sa­beth Wett­be­werb 1980 bereist die Japa­ne­rin die Welt. Für das Lon­don Sym­pho­ny Orches­tra oder die New Yor­ker Phil­har­mo­ni­ker hat die heu­te in Brüs­sel wohn­haf­te Japa­ne­rin schon gespielt.

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Dabei weicht ein Instru­ment nie von ihrer Sei­te: Ihre Gei­ge aus dem Jahr 1741, Mar­ke Guar­ne­ri. Ihr Wert wird heu­te auf rund 1 Mil­lio­nen Euro geschätzt. Seit 1986 ist das kost­ba­re Instru­ment in Hori­go­mes Besitz.

Ohne ihre Guar­ne­ri geht die Japa­ne­rin nicht auf Tour­nee. Doch aus­ge­rech­net bei ihrem Rück­flug aus Japan muss­te sich Hori­go­me auf dem Frank­fur­ter Flug­ha­fen­un­frei­wil­lig von ihrem Instru­ment tren­nen, wie zahl­rei­che japa­ni­sche Medi­en berich­te­ten. Die deut­schen Zoll­be­hör­den zeig­ten wenig Gnade.

Die böse Überraschung

Die 54-Jäh­ri­ge hat­te die Besitz- und EU-Steu­er­do­ku­men­te für ihre Gei­ge in ihrem Zuhau­se in Bel­gi­en ver­ges­sen. Die deut­schen Behör­den ver­lang­ten daher eine Ein­fuhr­steu­er von 190’000 Euro, 19 Pro­zent des geschätz­ten Wer­tes. Da Hori­go­me die­sen Betrag nicht zu bezah­len gewillt war, wur­de die Guar­ne­ri kur­zer­hand beschlagnahmt.

Hori­go­me soll inzwi­schen die Besitz­do­ku­men­te den deut­schen Behör­den nach­ge­reicht haben, auf die Gei­ge war­tet sie offen­bar noch immer. Die deut­schen Zoll­be­hör­den haben jedoch ange­deu­tet, das Instru­ment zoll­frei zurück­zu­ge­ben, falls die Japa­ne­rin bewei­sen kön­ne, dass die Gei­ge ein wich­ti­ger Bestand­teil ihre Lebens­un­ter­halts sei.

«Ein Teil mei­nes Körpers»

Yuzu­ko Hori­go­me zeigt sich in einem Inter­view mit der Yomi­uri Shim­bun erstaunt über das feh­len­de Fein­ge­fühl der deut­schen Behör­den. Sie sei wie­der­holt am Frank­fur­ter Flug­ha­fen ohne Pro­ble­me umge­stie­gen. Sie kön­ne nicht ver­ste­hen, wie dies nun gesche­hen konnte.

«Das Musik­in­stru­ment gehört zu mei­nem Beruf. Es ist qua­si ein Teil mei­nes Kör­pers», erklär­te sie. Hori­go­me über­legt sich nun eine Beschwer­de gegen die deut­schen Zoll­be­hör­de einzureichen.

Update, 23.09.2012, 10.00 Uhr

Yuzu­ko Hori­go­me hat ihre Gura­ne­ri gemäss der Yomi­uri Shim­bun wie­der erhal­ten. Sie muss weder Straf­steu­ern noch sonst irgend­ei­ne Gebühr bezah­len. Die Behör­den haben bestä­tigt, dass alle not­wen­di­gen Besitz­do­ku­men­te gül­tig seien.

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