Eine Beläs­ti­gung ohne Folgen

Ein rechtfreier Raum? Vorfälle im Flugzeug können zu schwierigen Rechtsfällen werden.
Ein recht­frei­er Raum? Vor­fäl­le im Flug­zeug kön­nen zu schwie­ri­gen Rechts­fäl­len wer­den. Screen­shot: FNN News

Mit einer als Kugel­schrei­ber getarn­ten Mikro­ka­me­ra foto­gra­fier­te ein 34-jäh­ri­ger Pas­sa­gier am 10. Sep­tem­ber auf einem Inland­flug der JAL von Taka­matsu nach Tokio unter den Rock einer Flug­be­glei­te­rin. Er wur­de auf fri­scher Tat ertappt und bis zur Lan­dung in Hand­schel­len gelegt, wo in die Poli­zei in Emp­fang nahm.

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Der Täter war sofort gestän­dig. Er habe ger­ne Uni­for­men, soll er der Poli­zei sein Vor­ge­hen begrün­det haben. Auf sei­nem PC fan­den die Ermitt­ler noch wei­te­re heim­li­che Fotos von Flug­be­glei­te­rin­nen. Trotz allem lies­sen ihn die Behör­den ohne Ankla­ge frei, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Eine Geset­zes­lü­cke macht dies möglich.

Wo hat die Tat stattgefunden?

Die Staats­an­walt­schaft konn­te schlicht­weg nicht eru­ie­ren, über wel­cher Prä­fek­tur der Pas­sa­gier die heim­li­che Auf­nah­me mach­te. Denn das Gesetz in Japan will es, dass Beläs­ti­gun­gen gemäss den Ver­ord­nun­gen der betrof­fe­nen Prä­fek­tur unter­sucht wer­den müs­sen. Dafür muss der Tat­ort des Ver­bre­chens genau loka­li­siert werden.

Die Tokio­ter Poli­zei hielt gemäss einer ers­ten Augen­zeu­gen- und Flug­rou­ten­ana­ly­se die Prä­fek­tur Hyo­go für recht­lich zustän­dig. Die Staats­an­walt­schaft konn­te jedoch die Mög­lich­keit nicht aus­schlies­sen, dass das Foto über den Prä­fek­tu­ren Kyo­to oder Osa­ka geschos­sen wur­de, da kei­ner der Augen­zeu­gen zum Tat­zeit­punkt auf die Uhr geschaut habe. Weder Ort noch Zeit konn­ten damit ein­wand­frei juris­tisch bewie­sen werden.

Der Fall wur­de in der Fol­ge fal­len- und der gestän­di­ge Täter ohne Ankla­ge frei­ge­las­sen. Gemäss der Sank­ei Shim­bun han­delt es sich hier­bei um einen Prä­ze­denz­fall. Die Haupt­stadt-Poli­zei for­dert nun eine Geset­zes­an­pas­sung, die es ihr erlaubt gegen Fäl­le von heim­li­chen Auf­nah­men im Flug­zeug effi­zi­en­ter vor­ge­hen zu können.

Über 1000 Beanstandungen

In Japan wird seit eini­gen Jah­ren ver­stärkt gegen sexu­el­le Beläs­ti­gun­gen vor­ge­gan­gen. In den japa­ni­schen Medi­en erschei­nen regel­mäs­sig Berich­te über Fest­nah­men von mut­mass­li­chen Grab­schern. Gera­de in den rand­vol­len Zügen trei­ben die Täter ihr Unwesen.

Allei­ne in Tokio wer­den jähr­lich über 1000 Bean­stan­dun­gen gezählt. Die Dun­kel­zif­fer ist um eini­ges höher (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Im Gegen­satz zu Flü­gen ist eine Loka­li­sie­rung des Tat­or­tes wäh­rend einer Pen­del­fahrt im Zug jedoch um eini­ges einfacher.

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