Eine Frau gegen Prada

Will das Urteil weiterziehen: Klägerin Rina Bovrisse.
Will das Urteil wei­ter­zie­hen: Klä­ge­rin Rina Bov­ris­se. Screen­shot: FNN News

Rina Bov­ris­se war Mana­ge­rin bei Pra­da Japan. Sie hat­te die Ver­ant­wor­tung über 40 Läden und rund 500 Ange­stell­te. Dann kam es zum Eklat, als ihr Chef sie auf­for­der­te abzu­neh­men und ihre Fri­sur zu ändern, um ins Sche­ma der Fir­ma zu pas­sen. Empört über die­se Äus­se­rung ging die damals 36-jäh­ri­ge Japa­ne­rin über die Japan Times an die Öffentlichkeit.

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Sie wur­de aus­ser­dem Zeu­gin, wie der Pra­da-Chef die Ent­las­sung von 15 Frau­en aus der Mana­ger-Eta­ge anord­ne­te, weil die­se «alt, fett, häss­lich oder wider­lich» sei­en oder nicht den Pra­da-Look ver­kör­per­ten, berich­te­te sie der Zei­tung. Ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin­nen bestä­tig­ten auf anony­mer Basis die Vor­ge­hens­wei­se der Chefs.

Die Geschich­te ging um die Welt, der Pra­da-Skan­dal war per­fekt. Die Japa­ne­rin wur­de vom Mode­haus schliess­lich frist­los ent­las­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Nach 2 Jah­ren das Urteil

Bov­ris­se, die mit einem Fran­zo­sen ver­hei­ra­tet ist, klag­te vor dem Tokio­ter Bezirks­ge­richt gegen das ita­lie­ni­sche Mode­haus. Sie wol­le ihren Job zurück, eine Ent­schul­di­gung und eine Ent­schä­di­gung über 58 Mil­lio­nen Yen (562’000 Euro). Über zwei Jah­re hielt der Pro­zess an. Am ver­gan­ge­nen Frei­tag sprach Rich­te­rin Rei­ko Morio­ka nun das Urteil. Für Bov­ris­se war es eine Nie­der­la­ge auf der gan­zen Linie.

Die Scha­den­er­satz­kla­ge wegen sexu­el­ler Beläs­ti­gung wur­de vom Gericht zurück­ge­wie­sen. Es sei zwar eine unsen­si­ble Auf­for­de­rung des Chefs gewe­sen. Berück­sich­tig­te man aber die Natur des Pra­da-Geschäfts, rei­che eine sol­che Äus­se­rung nicht aus, um gleich Scha­den­er­satz zu for­dern, sag­te die Richterin.

Die Chef­eta­ge ver­leug­net die dama­li­ge Aus­sa­ge über Bov­ris­ses Aus­se­hen nicht. Man habe ihr damit klar machen wol­len, dass eine gute Erschei­nung für den Betrieb von Pra­da-Läden essen­ti­ell sei.

Eine Ent­täu­schung für Bovrisse

Die Ent­las­sung von Bov­ris­se wur­de vom Gericht eben­falls bestä­tigt. Pra­da habe gemäss den inter­nen Sta­tu­ren für Ange­stell­te das Recht dazu gehabt, weil die 38-Jäh­ri­ge das Unter­neh­men über die Öffent­lich­keit ver­un­glimpft habe. Die wei­te­ren Vor­wür­fe von Bov­ris­se gegen die Chef­eta­ge wur­den alle­samt aus Man­gel an Bewei­sen zurückgewiesen.

Für Rina Bov­ris­se ist das Urteil eine gros­se Ent­täu­schung: «Dies bedeu­tet, dass sich die Chef­eta­ge in der Mode­bran­che dis­kri­mi­nie­ren­de Aus­sa­gen gegen­über ihren Ange­stell­ten erlau­ben darf», warn­te sie an der anschlies­sen­den Pres­se­kon­fe­renz, wie FNN News berich­te­te. Sie kön­ne die­se Rechts­spre­chung nicht fas­sen. Sie kün­dig­te an, das Urteil wei­ter zie­hen zu wol­len. Der Pra­da-Skan­dal ist übri­gens noch nicht zu Ende. Das Mode­haus klagt im Gegen­zug gegen ihre ehe­ma­li­ge Ange­stell­te – wegen Rufschädigung.

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