Stalking mit Polizeihilfe

In Japans Präfektur Kanagawa hat ein Stalking-Fall ein tragisches Ende genommen. Hideto Kozutsumi belästigte über Monate hinweg seine Ex-Freundin Rie Miyoshi. Schliesslich erstach er sie und erhängte sich in der Folge selbst. Der Mordfall hätte wohl verhindert werden können, hätte sich die Polizei kluger verhalten.
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Als sich Rie Miyoshi von Hideto Kozutsumi trennte, begann für die Japanerin ein Albtraum. Ihr Ex-Freund, der die Trennung nie verkraftet hatte, begann die 33-Jährige regelmässig per E-Mail zu bedrohen. Die E-Mail-Adresse war seine letzte Verbindung zu seiner Ex-Freundin, die in der Zwischenzeit geheiratet, den Namen des Mannes angenommen hatte und in eine neue Stadt gezogen war.
Zwei Mal vorgelesen
Kozutsumi wurde im Juni letzten Jahres wegen seiner Drohmails verhaftet. Dabei beging die Polizei einen entscheidenden Fehler. Beim obligaten Vorlesen des Haftbefehls verriet die Polizei auch den neuen Familiennamen und Wohnort der Klägerin und Ex-Freundin Rie Miyoshi. Gleich zwei Mal las sie sensiblen Daten vor, obwohl die 33-Jährige die Polizei zuvor gebeten hatte, diese nicht zu erwähnen, wie FNN News berichtet.
Kozutsumi erhielt zwar eine Strafe, kam aber nicht ins Gefängnis. Und so begann erst der wahre Albtraum für seine Ex-Freundin. Der Ex-Freund belästigte Rie erneut mit E-Mails, verzichtete dabei aber bewusst auf Drohungen. Die Polizei konnte dagegen nichts unternehmen. Einzig Belästigungen über Fax oder Telefon gelten in Japan rechtlich als Verhaftungsgrund.
Die Beschwerde des Mannes
Ries neuer Mann zeigte sich gegenüber den Behörden besorgt über die neue Bedrohungslage. Er beklagte sich, dass die Polizei dem Stalker den neuen Wohnort seiner Frau verraten hatte. Die Polizei sicherte erhöhte Präsenz in ihrer Wohnumgebung zu und warnte Kozutsumi.
Doch dies nützte alles nichts. Am 6. November spürte Kozutsumi seine Ex-Freund auf, erstach sie und erhängte sich wenig später selbst. Die grosse Tragödie ist, dass die Polizei mit dem Vorlesen des Haftbefehls dem Täter unfreiwillig half, den Wohnort seines Opfers zu finden.
Reumütige Polizei
Im Nachhinein zeigt sich die Polizei gegenüber laut der Mainichi Shimbun reumütig: «Wir hätten die Dinge anders angehen können. So hätte es beispielsweise ausgereicht, den Mädchennamen von Rie zu nennen.» Es ist ein Einsehen, das viel zu spät kommt, ähnliche Fälle in Zukunft aber hoffentlich verhindert hilft.
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