Stal­king mit Polizeihilfe

Ein Fehler mit schwerwiegenden Folgen.
Ein Feh­ler mit schwer­wie­gen­den Fol­gen. Screen­shot: FNN News

In Japans Prä­fek­tur Kana­ga­wa hat ein Stal­king-Fall ein tra­gi­sches Ende genom­men. Hide­to Kozu­ts­u­mi beläs­tig­te über Mona­te hin­weg sei­ne Ex-Freun­din Rie Miyo­shi. Schliess­lich erstach er sie und erhäng­te sich in der Fol­ge selbst. Der Mord­fall hät­te wohl ver­hin­dert wer­den kön­nen, hät­te sich die Poli­zei klu­ger verhalten.

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Als sich Rie Miyo­shi von Hide­to Kozu­ts­u­mi trenn­te, begann für die Japa­ne­rin ein Alb­traum. Ihr Ex-Freund, der die Tren­nung nie ver­kraf­tet hat­te, begann die 33-Jäh­ri­ge regel­mäs­sig per E-Mail zu bedro­hen. Die E-Mail-Adres­se war sei­ne letz­te Ver­bin­dung zu sei­ner Ex-Freun­din, die in der Zwi­schen­zeit gehei­ra­tet, den Namen des Man­nes ange­nom­men hat­te und in eine neue Stadt gezo­gen war.

Zwei Mal vorgelesen

Kozu­ts­u­mi wur­de im Juni letz­ten Jah­res wegen sei­ner Droh­mails ver­haf­tet. Dabei beging die Poli­zei einen ent­schei­den­den Feh­ler. Beim obli­ga­ten Vor­le­sen des Haft­be­fehls ver­riet die Poli­zei auch den neu­en Fami­li­en­na­men und Wohn­ort der Klä­ge­rin und Ex-Freun­din Rie Miyo­shi. Gleich zwei Mal las sie sen­si­blen Daten vor, obwohl die 33-Jäh­ri­ge die Poli­zei zuvor gebe­ten hat­te, die­se nicht zu erwäh­nen, wie FNN News berichtet.

Kozu­ts­u­mi erhielt zwar eine Stra­fe, kam aber nicht ins Gefäng­nis. Und so begann erst der wah­re Alb­traum für sei­ne Ex-Freun­din. Der Ex-Freund beläs­tig­te Rie erneut mit E-Mails, ver­zich­te­te dabei aber bewusst auf Dro­hun­gen. Die Poli­zei konn­te dage­gen nichts unter­neh­men. Ein­zig Beläs­ti­gun­gen über Fax oder Tele­fon gel­ten in Japan recht­lich als Verhaftungsgrund.

Die Beschwer­de des Mannes

Ries neu­er Mann zeig­te sich gegen­über den Behör­den besorgt über die neue Bedro­hungs­la­ge. Er beklag­te sich, dass die Poli­zei dem Stal­ker den neu­en Wohn­ort sei­ner Frau ver­ra­ten hat­te. Die Poli­zei sicher­te erhöh­te Prä­senz in ihrer Wohn­um­ge­bung zu und warn­te Kozutsumi.

Doch dies nütz­te alles nichts. Am 6. Novem­ber spür­te Kozu­ts­u­mi sei­ne Ex-Freund auf, erstach sie und erhäng­te sich wenig spä­ter selbst. Die gros­se Tra­gö­die ist, dass die Poli­zei mit dem Vor­le­sen des Haft­be­fehls dem Täter unfrei­wil­lig half, den Wohn­ort sei­nes Opfers zu finden.

Reu­mü­ti­ge Polizei

Im Nach­hin­ein zeigt sich die Poli­zei gegen­über laut der Mai­ni­chi Shim­bun reu­mü­tig: «Wir hät­ten die Din­ge anders ange­hen kön­nen. So hät­te es bei­spiels­wei­se aus­ge­reicht, den Mäd­chen­na­men von Rie zu nen­nen.» Es ist ein Ein­se­hen, das viel zu spät kommt, ähn­li­che Fäl­le in Zukunft aber hof­fent­lich ver­hin­dert hilft.

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