Drei Hin­rich­tun­gen zum Anfang

Ein Exekutionsraum in Japan.
Ein Exe­ku­ti­ons­raum in Japan. Screen­shot: TBS News

Shin­zo Abe gibt seit Amts­an­tritt Ende Dezem­ber den ent­schlos­se­nen Pre­mier­mi­nis­ter. Der Defla­ti­on und dem star­ken Yen sag­te er den Kampf an und im Ver­hält­nis mit Chi­na gibt er sich uner­bitt­lich. Das Ver­hal­ten scheint auf offen­bar sei­ne Kabi­netts­kol­le­gen abzufärben.

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Nach nur zwei Mona­ten im Amt hat Jus­tiz­mi­nis­ter Sad­aka­zu Tani­gaki gleich drei zum Tode ver­ur­teil­ten Män­nern hin­rich­ten las­sen. Er habe den Ent­scheid nach aus­führ­li­cher Begut­ach­tung der Urtei­le gefällt. Die Schwe­re der Ver­bre­chen hät­ten nichts ande­res zuge­las­sen. Alle drei hin­ge­rich­te­ten Män­ner muss­ten sich wegen ein­fa­chen oder mehr­fa­chen Mor­des verantworten.

In Japan war­ten damit noch 134 Men­schen auf die Voll­stre­ckung ihrer Todes­stra­fe. Seit Jah­ren ist die­se Zahl auf einem Rekord­ni­veau. Es ist jeweils am Jus­tiz­mi­nis­ter die Exe­ku­ti­on anzu­ord­nen. Doch nicht jede Regie­rung pflegt den glei­chen Umgang.

Rück­kehr zur har­ten Hand

Die abge­wähl­te Demo­kra­ti­sche Par­tei gab sich in ihrer 3-jäh­ri­gen Amts­zeit ver­hält­nis­mäs­sig ver­hal­ten. 9 Todes­stra­fen wur­den voll­streckt. Unter Jus­tiz­mi­nis­te­rin Kei­ko Chi­ba gab es im Jahr 2011 zum ers­ten Mal seit 19 Jah­ren gar kei­ne ein­zi­ge Exe­ku­ti­on (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Es soll­te die Aus­nah­me blei­ben. Ihre Par­tei­kol­le­gen und Nach­fol­ger gaben wie­der grü­nes Licht für die Durch­füh­rung von Todes­stra­fen, wenn auch mit Bedacht. Anders bei den Libe­ral­de­mo­kra­ten, die unter Shin­zo Abe nach einem 3-jäh­ri­gen Unter­bruch im letz­ten Dezem­ber wie­der an die Macht kamen. Tra­di­tio­nell steht die Par­tei hin­ter die­ser Straf­mass­nah­me. Vom Jus­tiz­mi­nis­ter wird eine har­te Hand gefordert.

«Das aktu­el­le Sys­tem bedarf kei­ner Nach­prü­fung», mein­te denn auch Tani­gaki. Es wird ihm kaum jemand wider­spre­chen. In Japan fin­det die Todes­stra­fe in der Bevöl­ke­rung brei­ten Rück­halt. Über 80 Pro­zent hal­ten die­se Straf­mass­nah­me für ange­passt (Asi­en­spie­gel berich­te­te)).

Kri­tik am System

Kri­ti­ker bemän­geln der­weil, dass das The­ma in Japan tabui­siert wer­de. Eine öffent­li­che Dis­kus­si­on exis­tie­re schlicht­weg nicht. So kön­ne gar kei­ne ange­mes­se­ne Mei­nungs­bil­dung statt­fin­den. Amnes­ty Inter­na­tio­nal bemän­gelt die pre­kä­ren Haft­be­din­gun­gen der Todes­kan­di­da­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te)). Aus­ser­dem wür­den die­se nicht über den Zeit­punkt ihrer Hin­rich­tung informiert.

Die Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on ver­langt zudem, dass die Ver­hör­me­tho­den der Poli­zei refor­miert wer­den müs­sen. So enden rund 99 Pro­zent der poli­zei­li­chen Befra­gun­gen in Japan mit einem Geständnis.

Har­te Laienrichter

Das im Mai 2009 ein­ge­führ­te Lai­en­rich­ter­sys­tem hat dies­be­züg­lich kei­ne Ände­rung gebracht. Selbst mit die­ser Gerichts­form wer­den immer noch regel­mäs­sig Todes­stra­fen gespro­chen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Schon 16 Mal wur­de seit sei­ner Ein­füh­rung für eine Exe­ku­ti­on entschieden.

In vie­len Fäl­len zei­gen sich die Lai­en­rich­ter gar noch stren­ger als die Berufs­rich­ter. Erst letz­te Woche hat das Bezirks­ge­richt von Oka­y­a­ma einen 30-Jäh­ri­gen zum Tode ver­ur­teilt, wegen sexu­el­len Miss­brauchs und Mor­des an einer 27-jäh­ri­gen Frau.

Das Urteil über­rasch­te die Exper­ten, denn in Ein­zel­mord­fäl­le mit Tätern, die zuvor nie kri­mi­nell gewe­sen waren, wird gewöhn­lich von einer Todes­stra­fe abge­se­hen. Doch hier ent­schie­den die Rich­ter anders. Eine Reso­zia­li­sie­rung sei beim Ver­ur­teil­ten kaum denk­bar, so die Begründung.

Tod durch Erhängen

Somit bleibt in Japan auch in den nächs­ten Jah­ren die Todes­stra­fe ein weit akzep­tier­tes Mit­tel, um schwe­re Ver­bre­cher zur Rechen­schaft zu zie­hen. Ein­zig wenn es um die Metho­de der Voll­stre­ckung geht, scheint man seit kur­zem bereit, eine Ände­rung in Erwä­gung zu zie­hen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Denn Japan kennt seit 1873 nur eine Form der Hin­rich­tung: es ist der Tod durch Erhängen.

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