Ille­ga­le Fotografie

Leslie Kees kontroverse Bildbände.
Les­lie Kees kon­tro­ver­se Bild­bän­de. Foto: PD

Der 41-jäh­ri­ge Sin­ga­pu­rer Les­lie Kee ist kein Unbe­kann­ter in Japans Kunst­sze­ne. Der in Tokio wohn­haf­te Mode- und Kunst­fo­to­graf hat­te schon inter­na­tio­na­le Grös­sen wie Lady Gaga, Beyon­ce oder Ayu­mi Hama­sa­ki wie vor der Linse.

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In einer Gale­rie im Tokio­ter Vier­tel Rop­pon­gi lud Kee Anfang Febru­ar zu sei­ner neus­ten Aus­stel­lung, um sei­ne neu­en Bild­bän­de Super Goh und Super Miki an den Mann und die Frau zu brin­gen, für 6000 Yen (47 Euro) das Stück. Es sind unzen­sier­te Foto­gra­fi­en, bei dem Kees Model­le alle Hül­len fal­len las­sen. Male Nude Pho­to Exhi­bi­ti­on nann­te sich die Aus­stel­lung sinn­ge­mäss. Ein Jahr arbei­te­te Kee an die­sem Projekt.

Nun erleb­te der Sin­ga­pu­rer eine böse Über­ra­schung. Zwei Tage nach Aus­stel­lungs­er­öff­nung ver­haf­te­te die Poli­zei ver­haf­te­te Les­lie Kee, den Gale­rie­be­sit­zer und eine wei­te­re Per­son – wegen des Ver­kaufs obszö­ner Bilder.

Grau­be­reich Kunst

Das japa­ni­sche Gesetz ver­bie­tet die Publi­ka­ti­on von «Obszö­ni­tä­ten», dazu gehö­ren expli­zit Scham­haa­re wie auch Geschlechts­tei­le. Gewöhn­lich wer­den die­se Merk­ma­le zen­siert. Zum Grau­be­reich die­ser Gesetz­ge­bung gehört die Kunst.

Wo hört der künst­le­ri­sche Aus­druck auf und wo fängt die Por­no­gra­phie an? Mit die­ser Fra­ge muss­te sich Poli­zei wie auch die Gerich­te in Japan wie­der­holt aus­ein­an­der­set­zen. Zuletzt kam es wegen der Publi­ka­ti­on eine Kunst­in­stal­la­ti­on, die Vagi­nas in Gips­form dar­stell­te, zu einer ähn­li­chen Kon­tro­ver­se (Asi­en­spie­gel beri­che­te).

Hohe Geld­stra­fe

Les­lie Kee wehrt sich gegen die Vor­wür­fe. Er habe von Sei­ten der Orga­ni­sa­to­ren der Aus­stel­lung grü­nes Licht erhal­ten, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Es gebe dies­be­züg­lich kein Pro­blem, soll es geheis­sen haben. Der Gale­rie­be­sit­zer insis­tiert der­weil, dass es sich bei den ver­kauf­ten Bild­bän­den kei­nes­wegs um Por­no­gra­phie hand­le. Es sei­en hier vor­weg fal­sche Schlüs­se gezo­gen worden.

Die Poli­zei beharrt der­weil auf ihrem Stand­punkt. Zudem habe die Gale­rie vor dem Ver­kaufs­stopp bereits sie­ben Stück die­ser Bild­bän­de ver­kauft. Auch online sei­en die Wer­ke ange­bo­ten wor­den. Soll­ten die Ver­haf­te­ten tat­säch­lich wegen Ver­kaufs obszö­ner Bil­der ver­klagt wer­den, droht ihnen eine Haft­stra­fe von bis zu 2 Jah­ren oder eine Geld­stra­fe von bis zu 2,5 Mil­lio­nen Yen (20’000 Euro).

In künst­le­ri­scher Hin­sicht hat die Ver­haf­tung nicht nur Nach­tei­le. Denn nun weiss die gan­ze Welt von Les­lie Kee Akt­fo­to­gra­fie. Das wird kaum im Sinn der Empör­ten gewe­sen sein, die sich Kees Aus­stel­lung bei der Poli­zei meldeten.

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