Selbst­mord nach Fukushima

Auf dem Feld von Bauer Tarukawa.
Auf dem Feld von Bau­er Taru­ka­wa. Screen­shot: FNN News

Kurz nach der AKW-Kata­stro­phe von Fuku­shi­ma erhäng­te sich der 64-jäh­ri­ge Hisa­shi Taru­ka­wa auf einem Baum in sei­nen Fel­dern. Dem Gemü­se-Bau­ern aus der Stadt Suka­ga­wa, aus­ser­halb der Sperr­zo­ne, wur­de nach dem 11. März 2011 ver­bo­ten, sein Gemü­se zu verkaufen.

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Die Regie­rung in Tokio hat der Prä­fek­tur in Fuku­shi­ma am 23. März einen ent­spre­chen­den Erlass zukom­men las­sen. Der Ver­kauf von Gemü­se sei zwi­schen­zeit­lich zu unter­las­sen, hiess es dar­in. Für Taru­ka­wa brach eine Welt zusam­men. Eine Aus­sicht auf bes­se­re Tage sah er nicht. Am 24. März 2011 setz­te er sei­nem Leben ein Ende.

Das Ein­ge­ständ­nis von TEPCO

Die Fami­lie von Hisa­shi Taru­ka­wa ging gegen TEP­CO vor. Sie mach­te den AKW-Betrei­ber ver­ant­wort­lich für den Tod ihres Ver­wand­ten und for­der­te eine Ent­schä­di­gung. Da TEP­CO anfäng­lich jeg­li­chen Zusam­men­hang bestritt, ging der Anwalt der Fami­lie im Juni 2012 zu Gen­patsu ADR, eine Insti­tu­ti­on, die aus­ser­ge­richt­li­che Lösun­gen für Scha­den­er­satz­for­de­run­gen bezüg­lich des AKW-Unfalls anstrebt.

Das Vor­ge­hen zeig­te Wir­kung. TEP­CO hat Ende Mai ein­ge­stan­den, dass die AKW-Kata­stro­phe beim Selbst­mord des Bau­erns eine Rol­le gespielt hat­te. Mit der Fami­lie sei eine aus­ser­ge­richt­li­che Lösung gefun­den wor­den, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­tet. Über die Details wur­de Still­schwei­gen vereinbart.

Der Fall ist ein Novum. Denn bis­lang hat­te TEP­CO für sol­che Kla­gen kein Gehör. Für die Fami­lie von Hisahi Taru­ka­wa ist die Ange­le­gen­heit jedoch noch nicht abge­schlos­sen. Sie for­dert eine offi­zi­el­le Ent­schul­di­gung von TEP­CO. Doch so weit will der AKW-Betrei­ber nicht gehen. Aus juris­ti­schen Grün­den möch­te er kei­nen Prä­ze­denz­fall schaffen.

Wei­te­re Kla­gen hängig

Denn noch sind eini­ge wei­te­re ähn­li­che Fäl­le hän­gig. So hat­te auch eine 58-jäh­ri­ge Frau aus Kawa­ma­ta in Fuku­shi­ma, die nach der AKW-Kata­stro­phe in einer tem­po­rä­ren Unter­kunft ver­legt wur­de und dar­auf­hin ihren Job ver­lo­ren, ihrem Leben ein Ende gesetzt. Vor Gericht for­dert ihre Fami­lie von TEP­CO eine Ent­schä­di­gung über 91 Mil­lio­nen Yen (706’000 Euro).

In der Stadt Soma in Fuku­shi­ma hat­te sich ein 54-jäh­ri­ger Milch­bau­er eben­falls das Leben genom­men, nach­dem er sein Vieh wegen der Strah­len­ge­fahr ein­schlä­fern muss­te. Sei­ne Fami­lie hat in Tokio Kla­ge eingereicht.

Bei­de Fäl­le sind noch hän­gig. Der Fall Taru­ka­wa wird bei­den Klä­gern Mut gege­ben haben.

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