Das Spe­zi­al­vi­sum für Kyoto

Mit einem neuen Visum in die japanische Küche.
Mit einem neu­en Visum in die japa­ni­sche Küche. Foto: flickr/​avlxyz

Bis­lang durf­te man als Aus­län­der eine Koch­schu­le in Japan besu­chen. Die Mög­lich­keit das Erlern­te auch in einem tra­di­tio­nel­len japa­ni­schen Restau­rant umzu­set­zen, bevor man zurück in die Hei­mat fliegt, blieb aber den aller­meis­ten ver­wehrt. Eine Visums­ka­te­go­rie für die­sen Fall gab es nicht (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Wer hier in einem japa­ni­schen Restau­rant Erfah­rung sam­meln woll­te, muss­te das auf eige­ne Kos­ten tun.

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Bis­lang gewähr­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ein­zig ein Visum für Chef­kö­che, die eine bestimm­te aus­län­di­sche Küche beherr­schen und damit unab­ding­bar für den Betrieb eines spe­zia­li­sier­ten Restau­rants sind. Zu Jah­res­be­ginn ändert sich das nun.

Mit der Auf­nah­me der tra­di­tio­nel­len japa­ni­schen Küche in das Welt­kul­tur­er­be (Asi­en­spie­gel berich­te­te) bie­tet die japa­ni­sche Regie­rung den aus­län­di­schen Köchen ab sofort einen erleich­ter­ten Zugang in die Welt der japa­ni­schen Gastronomie.

Koch­zo­ne Kyoto

Der Anfang wird laut der Asahi Shim­bun in Kyo­to gemacht, wo seit jeher die klas­si­sche japa­ni­sche Küche gelebt wird. Die alter Kai­ser­stadt ist dies­be­züg­lich zur «Spe­zi­el­len Visums­zo­ne» erklärt wor­den. Hier sol­len aus­län­di­sche Köche, die sich in der japa­ni­schen Küche wei­ter­bil­den möch­ten, ein Visum erhalten.

Damit wird ihnen ein gesamt­heit­li­cher Ein­blick in die japa­ni­sche Gas­tro­no­mie gewährt wer­den, in der Hoff­nung, dass die Kunst des Was­ho­ku auch im Aus­land mög­lichst ori­gi­nal­ge­treu umge­setzt wird.

Zur­zeit gibt es welt­weit rund 55’000 japa­ni­sche Restau­rants. 90 Pro­zent davon wer­den von Per­so­nen geführt, die nicht Japa­ner sind. Die Kon­se­quenz dar­aus ist, dass an vie­len Orten Gerich­te ser­viert wer­den, die nur noch ent­fernt mit der japa­ni­schen Ess­kul­tur zu tun haben (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Das Spe­zi­al­vi­sum soll die­ser Ent­wick­lung Gegen­steu­er geben.

Ein Fran­zo­se erhält das ers­te Spezialvisum

Das Visum für Kyo­to bean­tra­gen dür­fen alle Köche, die bereits in einem Restau­rant im Aus­land arbei­ten. Maxi­mal zwei Jah­re wird das Visum gül­tig sein. Der Ers­te, der in den Genuss die­ses Visums kommt ist ein 20-jäh­ri­ger Fran­zo­se. Im Febru­ar wird er sei­ne Aus­bil­dung im vor­neh­men Kyo­to­er Restau­rant Kiku­noi beginnen.

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