Nach 48 Jahren frei
Iwao Hakamada hält wohl einen der traurigsten Rekorde. Über vier Jahrzehnte lang sass er in der Todeszelle wegen eines Verbrechens (Asienspiegel berichtete), das er wohl nie begangen hat. Nun ist er frei, sein Fall wird neu aufgerollt. Hakamada ist inzwischen 78 Jahre alt.
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Es war das Jahr 1968 als Hakamada wegen vierfachen Mordes zum Tode verurteilt wurde. Als Angestellter einer Miso-Fabrik soll er bei einem Einbruch im Juni 1966 einen Vorgesetzten der Firma, dessen Frau und zwei Kinder getötet und anschliessend deren Haus in Brand gesetzt haben.
Der Verdacht richtete sich gegen Hakamada, der vor seiner Tätigkeit in der Miso-Fabrik Profi-Boxer gewesen war. Im August 1966 wurde er verhaftet. Die Ermittler präsentierten nach Verhören 45 schriftliche Geständnisse von Hakamada.
Die Kleider im Miso-Tank
Als Hauptbeweis dienten ein mit Blut beflecktes T-Shirt, das ein Jahr nach der Tat in einem Miso-Tank in der Fabrik zusammen mit vier weiteren verschmutzten Kleidungsstücken gefunden wurden. Hakamada soll diese Kleider während des Mordes getragen haben, lautete die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Sowohl der Täter wie auch die Ermordeten hätten darauf ihre Blutspuren hinterlassen, hiess es damals. Man berief sich auf die Blutgruppe der Personen, ein DNA-Verfahren gab es damals noch nicht.
Während des Prozesses zog Hakamada jedoch seine Geständnisse zurück, da die Ermittler diese während eines 20-tägigen Verhörs mit Androhungen und Schlägen erzwungen hätten. Das Gericht gab ihm recht und verwarf 44 Geständnisse. Ein einziges behielt jedoch seine Gültigkeit.
Für das Gericht reichte dieses Geständnis sowie ein mit Blut beschmutztes T-Shirt aus, um Hakamada 1968 zum Tode zu verurteilen. 1980 wurde das Urteil vom Obersten Gericht bestätigt, obwohl es berechtigte Zweifel am Verfahren gab.
Nur schon die gefundenen Hosen waren zu klein für Hakamada und ausserdem seien die Blutspuren auf den Kleidern zu frisch gewesen, so die Kritiker. Sogar einer der drei Richter in diesem Fall bezeichnete das Urteil als ungerecht, die Verhörmethoden seien schockierend. Er sei von der Unschuld Hakamadas überzeugt. Die anderen zwei Richter hätten ihn damals überstimmt.
Das DNA-Verfahren
Die Verteidigung versuchte den Fall nochmals aufzurollen. Ihre Berufungsantrag wurde jedoch 1994 abgewiesen. 2004 wurde das Urteil noch einmal bestätigt. Ein erstes DNA-Analyseverfahren scheiterte, da die Technik noch zu wenig ausgereift war. Hakamadas Schwester Hideko gab dennoch nicht auf.
Sie stellte nochmals einen Berufungsantrag. Dieses Mal wurde eine DNA-Analyse durch zwei von der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung empfohlenen Experten zugelassen, wie die Nikkei Shimbun berichtet. Die beiden sind nach einer einjährigen Untersuchung zum Schluss gekommen, dass die Blutflecken auf den Kleidungsstücken dem Verurteilten Hakamada nicht zugeordnet werden können. Damit fällt ein zentrales Beweisstück aus dem Urteil von 1966 weg.
Laut der Sankei Shimbun besagt zudem das wissenschaftliche Gutachten der Verteidigung, dass die weiteren Blutspuren auf den Kleidungsstücken nicht von den vier Ermordeten stammen.
Der Entscheid des Gerichts
Das Gericht hat nach diesen Ergebnissen angeordnet, den Prozess neu aufzurollen, wie die Yomiuri Shimbun berichtet. Die Todesstrafe wurde ausgesetzt. Hakamada kam nach 48 Jahren in Gefangenschaft frei, im hohen Alter von 78 Jahren. Eine weitere Untersuchungshaft bis zum neuen Verfahren würde gegen jegliche Gerechtigkeit verstossen, erklärte das Gericht seinen Entscheid.
Man müsse davon ausgehen, dass das damalige Urteil auf der Grundlage erfundener Beweismittel gefällt wurde. Die Kleider seien wohl weder dem Verbrechen noch Hakamada zuzuordnen. «Es gibt berechtigte Zweifel daran, dass Hakamada diese Tat verübt hat», liess das Gericht weiter verlauten.
Die Staatsanwaltschaft zweifelt derweil an der Verlässlichkeit des DNA-Tests und hat Gegenschritte angekündigt. Verteidigung, Menschenrechtsorganisationen wie Politiker haben eindringlich gebeten, den Entscheid des Gerichts nicht anzufechten. Hakamada sei schon viel zu lange eingesperrt gewesen. Die Isolationshaft und die ständige Ungewissheit darüber, wann das Todesurteil vollstreckt wird, haben Hakamada psychisch stark zugesetzt.
Fünf Mal wurde in Japan ein bereits abgeschlossenes Todesurteil wegen neuer Beweise wieder aufgerollt. In vier Fällen wurde der Angeklagte freigesprochen. Auch für Hakamada stehen die Chancen auf einen endgültigen Freispruch gemäss der heutigen Beweislage und des wegweisenden Vorgehens des Gerichts gut. Über 40 Jahre musste seine Schwester Hideko dafür kämpfen.
Kritik am Justizsystem
Der Fall Hakamada wirft ein schlechtes Licht auf das japanische Justizsystem. Seit Jahren kritisieren Menschenrechtsorganisationen die Methoden der Polizei und Gerichte. Fast alle polizeilichen Verhöre enden in Japan mit einem Geständnis, so dass davon ausgegangen werden muss, dass immer wieder Verurteilte unschuldig bestraft werden.
Ein 2009 eingeführtes Laienrichtersystem hat diesem Problem kaum Abhilfe schaffen können. Die Verurteilungsrate in Verbrechensprozessen bleibt weiterhin überdurchschnittlich hoch (Asienspiegel berichtete). Dabei hätte die Einführung von Laienrichtern das japanische Justizsystem transparenter gestalten sollen, um den Angeklagten einen fairen Prozess zu ermöglichen.
Trotz allem hält Japan an der Todesstrafe fest. In der Bevölkerung findet sie gar grossen Rückhalt (Asienspiegel berichtete).
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