Klage gegen den Yasukuni-Besuch
Als Premierminister Shinzo Abe am 26. Dezember des vergangenen Jahres überraschend den umstrittenen Yasukuni-Kriegsschrein in Tokio besuchte, war die Empörung im Ausland gross und nachhaltig (Asienspiegel berichtete). Bis heute wartet der Regierungschef seit seinem Amtsantritt vergeblich auf ein traditionelles Gipfeltreffen mit den wichtigen Nachbarländern Südkorea und China.
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Im Yasukuni-Schrein wird den 2,5 Millionen japanischen Kriegstoten gedacht wird, darunter auch, seit 1978, 14 verurteilten A-Klasse-Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs. Der Besuch eines japanischen Premiers in dieser Stätte ist für Südkorea und China, die beide unter der Besatzung Japans zu leiden hatten, ein Affront. Damit werde Japans Geschichte der militärischen Aggression und Kolonialherrschaft verherrlicht.
Solange Abe als Premierminister nicht öffentlich auf weitere Besuch im Yasukuni-Schrein verzichte, werde es kein Treffen auf höchster Ebene geben, so die aktuelle Haltung in Peking. Shinzo Abe wird kaum ein solches Versprechen abgeben. Im Gegenteil, Regierungsquellen der Mainichi Shimbun gehen davon aus, dass der Premiere auch dieses Jahr einen Besuch abstatten werde.
Abe selbst meint, dass es in keiner Weise seine Absicht sei, mit dem Yasukuni-Besuch die Gefühle der Chinesen und Koreaner zu verletzen. Er habe für die Kriegstoten aller Länder gebeten und beim Besuch gar den Schwur auf Kriegsverzicht abgelegt.
Klage gegen Abe
Abes Verhalten ist aber auch in Japans Bevölkerung nicht unumstritten. Dies zeigte eine Klage im Namen von 546 Einzelpersonen gegen den Besuch des Premierministers im Yasukuni-Schrein vom vergangenen Dezember.
Der Regierungschef habe mit seinem Verhalten und den anschliessend abgekühlten diplomatischen Beziehungen zu China und Südkorea den Klägern geschadet, heisst es laut NHK News in der Klageschrift, die dem Gericht in Osaka übergeben wurde. Die Religionsfreiheit und das Recht auf friedliche Koexistenz seien durch die Regierung verletzt worden.
Jeder einzelne Kläger fordert eine Entschädigung von 10’000 Yen und den Verzicht des Premiers auf weitere Besuche im Yasukuni-Schrein. Bei den 546 Klägern handelt sich um Hinterbliebene von japanischen Kriegstoten, die aus dem ganzen Land stammen, heisst es. Am 21. April soll in Tokio laut der Mainichi Shimbun eine ähnliche Klage eingereicht werden.
Das Urteil von 2004
Bereits 2004 kam es zu einer ähnlichen Klage in Fukuoka, nachdem der damalige Premier Junichiro Koizumi den Yasukuni-Schrein besucht hatte. Weil sich dieser mit der Bezeichnung «Premierminister» im Yasukuni-Schrein eintrug, urteilte das Bezirksgericht Fukuoka 2004 den Besuch als verfassungswidrig.
Denn der Schrein ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs eine religiöse Körperschaft, die von der Politik getrennt sein muss. Gemäss Artikel 20 der japanischen Verfassung herrscht eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion. Das Bezirksgericht in Osaka bezeichnete 2005 das Verhalten Koizumis ebenfalls als verfassungswidrig.
Auch Shinzo Abe soll sich im vergangenen Dezember laut der Tokyo Shimbun als «Premierminister» im Yasukuni eingetragen haben (Asienspiegel berichtete). Damit hat er streng genommen denselben rechtlichen Fehler wie Koizumi begangen, folgerte die Zeitung.
Das Schlupfloch
Im Fall von Junichiro Koizumi hatte das Urteil von Fukuoka nicht wirklich Konsequenzen. Der Premier suchte weiterhin den Yasukuni-Schrein auf. Die Besuche tätigte er aber offiziell nur noch in «privater Funktion». Es ist eine Methode, mit der japanische Regierungspolitiker gerne ihre politischen «Ausrutscher» entschuldigen.
Die Regierung hielt sich nach der Einreichung der Klage zurück. Man habe sie zur Kenntnis genommen, hiess laut NHK News aus Tokio. Der Yasukuni-Schrein selbst hat auf einen Kommentar gänzlich verzichtet.
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