Die Man­ga-Zen­sur

Viel gezeichnete Haut: In einem Manga-Laden in Japan.
Viel gezeich­ne­te Haut: In einem Man­ga-Laden in Japan. flickr/​tinisanto

Vor drei Jah­ren hat die Tokio­ter Stadt­re­gie­rung die Man­ga-Welt unter Auf­sicht gestellt. Eine neu ein­ge­führ­te Ver­ord­nung ermög­licht seit­her den Behör­den, den Ver­kauf von Man­ga-Wer­ken, die «straf­ba­re oder von der sozia­len Norm abwei­chen­de sexu­el­le Hand­lun­gen über­trie­ben dar­stel­len oder ver­herr­li­chen und damit unge­sund für die Ent­wick­lung der Jugend sind» zu regu­lie­ren oder gar kom­plett zu verbieten.

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Bei Künst­lern und Ver­la­gen sorg­te die­se Mass­nah­me für einen Auf­ruhr (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Mit der Ver­ord­nung wür­den das Recht auf Mei­nungs­äus­se­rung sowie die künst­le­ri­schen Frei­hei­ten ein­ge­schränkt, lau­te­te die Kri­tik. Die Bran­che wer­de der Behör­den­will­kür ausgesetzt.

Letz­ten Endes setz­te sich der streit­ba­re Gou­ver­neur Shin­t­a­ro Ishiha­ra zusam­men mit Eltern- und Leh­rer­ver­bän­den durch. Es sei Zeit der sexu­el­len Gewalt in der Welt der Man­ga einen Rie­gel zu schie­ben, lau­te­te das Argu­ment (Asien­spie­gel berich­te­te). Mit der Mass­nah­me soll­te ins­be­son­de­re die Kin­der­por­no­gra­phie sowie der gefähr­li­che Ein­fluss sol­cher Dar­stel­lun­gen auf die jugend­li­chen Leser bekämpft werden.

Der ers­te Fall

Pas­siert ist in den letz­ten drei Jah­ren jedoch gar nichts. Die Auf­re­gung in der Man­ga-Bran­che schien umsonst gewe­sen zu sein. Wo fängt die gefähr­li­che Dar­stel­lung an und wo hört die freie Mei­nungs­äus­se­rung auf? Die­se Fra­ge schie­nen selbst die Behör­den lan­ge nicht beant­wor­ten zu kön­nen – bis jetzt. Denn erst­mals hat die Tokio­ter Lokal­re­gie­rung unter dem neu­en Gou­ver­neur Yoi­chi Masu­zoe ein Man­ga-Werk auf den Index gesetzt.

Das Buch Imo­to Para­di­se 2 (Litt­le Sister’s Para­di­se 2) des Ver­lags Kado­ka­wa wur­de von einer Exper­ten­grup­pe der Regie­rung als «unge­sun­de Publi­ka­ti­on» bewer­tet, weil die­se inzes­tuö­se Hand­lun­gen ver­herr­li­che. Damit ist es unter­sagt, den Man­ga-Titel Per­so­nen unter 18 Jah­ren zu ver­kau­fen, wie TBS News berich­tet. Aus­ser­dem dür­fen die Buch­händ­ler Imo­to Para­di­se 2 nur noch in einer getrenn­ten Abtei­lung für Erwach­se­ne, wo Kin­dern der Zugang unter­sagt ist, ver­schweisst auflegen.

Laut der Mai­ni­chi Shim­bun hat die Exper­ten­grup­pe der Regie­rung, die sich mit den Man­ga-Publi­ka­tio­nen befasst, den Ent­scheid ein­stim­mig gefällt, auch wenn eini­ge Mit­glie­der zunächst Zwei­fel äus­ser­ten, ob das Man­ga-Buch wirk­lich unter die Ver­ord­nung fal­len solle.

Mehr Wer­bung als Strafe?

Die Ver­ord­nung bleibt umstrit­ten. Rechts­ex­per­ten haben bereits vor drei Jah­ren die Mei­nung geäus­sert, dass die­se Kon­troll­funk­ti­on durch die Ver­brei­tung der Man­ga im Inter­net schlicht­weg bedeu­tungs­los sei (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Aus­ser­dem ist die Ein­schrän­kung ein­zig im Raum Tokio wirk­sam. Im Rest des Lan­des ist das Man­ga-Buch wei­ter­hin ohne Restrik­tio­nen erhält­lich. Am Ende könn­te für Tokio der Schuss nach hin­ten los­ge­hen. Noch nie hat­te Imo­to Para­di­se 2 eine grös­se­re Medienaufmerksamkeit.

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