Unge­straf­te Hassreden

Eine anti-koreanische Demonstration in Japan.
Eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on in Japan. Foto: flickr/​kura­shi­ta

Natio­na­lis­ti­sche Grup­pie­run­gen, die mit Mega­pho­nen Hass­ti­ra­den in Stadt­vier­teln los­las­sen, wo tra­di­tio­nell vie­le korea­nisch­stäm­mi­ge Men­schen leben und ihre Geschäf­te haben, gehö­ren zu den dunk­len Sei­ten der japa­ni­schen Gesell­schaft. Sie hal­ten ihre ras­sis­ti­schen Reden auf der Stras­se und vor Schu­len und beru­fen sich dabei auf die in der Ver­fas­sung garan­tier­ten Rede- und Mei­nungs­frei­heit. Ihr Ver­hal­ten wird oft still­schwei­gend tole­riert. Die Poli­zei beob­ach­tet jeweils die Sze­ne­rie, ohne einzugreifen.

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Eine Kom­mis­si­on der UNO in Genf, die sich für die Ein­hal­tung des inter­na­tio­na­len Abkom­mens zur Besei­ti­gung aller For­men ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­run­gen ein­setzt, hat die Hal­tung Japans bezüg­lich der Hass­re­den scharf kri­ti­siert, wie NHK News berich­tet. Sol­che Aktio­nen sei­en kei­ne «Reden» son­dern «gewalt­tä­ti­ge Ein­schüch­te­run­gen», sag­te US-Ver­tre­ter Car­los Manu­el Vaz­quez dazu.

Ver­tre­ter der Kom­mis­si­on for­der­ten Japan auf, end­lich Geset­ze ein­zu­füh­ren, die sol­che Hass­ti­ra­den unter­bin­den. Die Wert­schät­zung der Rede­frei­heit und ein gleich­zei­ti­ges Ver­bot von Hass­re­den stün­den nicht im Wider­spruch. Beson­ders laut wur­de die Kri­tik am pas­si­ven Ver­hal­ten der Poli­zei an sol­chen Demons­tra­tio­nen. Die UNO-Kom­mis­si­on wird vor­aus­sicht­lich noch die­sen Monat Tokio eine ent­spre­chen­de Emp­feh­lung zur Bekämp­fung der Hass­re­den zukom­men lassen.

Die Hal­tung Japans

Der japa­ni­sche Regie­rungs­ver­tre­ter am Tref­fen in Genf beton­te der­weil, dass die Ver­fas­sung die Mei­nungs- und Rede­frei­heit garan­tie­re. Selbst bei einer all­fäl­li­gen Ein­füh­rung eines Anti-Dis­kri­mi­nie­rungs­ge­set­zes müs­se die­se Tat­sa­che berück­sich­tigt werden.

Japan hat zwar das Inter­na­tio­na­le Abkom­men zur Besei­ti­gung aller For­men ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­run­gen 1995 unter­zeich­net. Den Arti­kel 4 die­ses Abkom­mens, der eine gesetz­li­che Rege­lung zur Bekämp­fung von Hass­re­den vor­schreibt, will Tokio jedoch mit Ver­weis auf die Rede­frei­heit nicht umsetzen.

Der Ober­haus-Abge­ord­ne­ter der oppo­si­tio­nel­len Demo­kra­ti­schen Par­tei, Yoshi­fu Ari­ta, der eben­falls in Genf anwe­send war, sieht die Sache anders. Er ist laut der Asahi Shim­bun der Mei­nung, dass Japan bezüg­lich des Schut­zes der Men­schen­rech­te Nach­hol­be­darf habe.

Ein weg­wei­sen­der Gerichtsentscheid

Ganz untä­tig bleibt Japans Gesell­schaft in die­ser Fra­ge jedoch nicht. Erst kürz­lich wur­de in Kyo­to eine natio­na­lis­ti­schen Grup­pie­rung wegen Hetz­ti­ra­den vor einer korea­ni­schen Schu­le zu einer Geld­stra­fe über 12,2 Mil­lio­nen Yen (93’000 Euro) ver­don­nert(Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Das Urteil wur­de auch in zwei­ter Instanz bestä­tigt. Das Gericht wer­te­te damit erst­mals eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on als ras­sis­tisch und damit als Ver­stoss gegen das Inter­na­tio­na­le Abkom­men zur Besei­ti­gung ras­sis­ti­scher Diskriminierungen.

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