Ungestrafte Hassreden
Nationalistische Gruppierungen, die mit Megaphonen Hasstiraden in Stadtvierteln loslassen, wo traditionell viele koreanischstämmige Menschen leben und ihre Geschäfte haben, gehören zu den dunklen Seiten der japanischen Gesellschaft. Sie halten ihre rassistischen Reden auf der Strasse und vor Schulen und berufen sich dabei auf die in der Verfassung garantierten Rede- und Meinungsfreiheit. Ihr Verhalten wird oft stillschweigend toleriert. Die Polizei beobachtet jeweils die Szenerie, ohne einzugreifen.
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Eine Kommission der UNO in Genf, die sich für die Einhaltung des internationalen Abkommens zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierungen einsetzt, hat die Haltung Japans bezüglich der Hassreden scharf kritisiert, wie NHK News berichtet. Solche Aktionen seien keine «Reden» sondern «gewalttätige Einschüchterungen», sagte US-Vertreter Carlos Manuel Vazquez dazu.
Vertreter der Kommission forderten Japan auf, endlich Gesetze einzuführen, die solche Hasstiraden unterbinden. Die Wertschätzung der Redefreiheit und ein gleichzeitiges Verbot von Hassreden stünden nicht im Widerspruch. Besonders laut wurde die Kritik am passiven Verhalten der Polizei an solchen Demonstrationen. Die UNO-Kommission wird voraussichtlich noch diesen Monat Tokio eine entsprechende Empfehlung zur Bekämpfung der Hassreden zukommen lassen.
Die Haltung Japans
Der japanische Regierungsvertreter am Treffen in Genf betonte derweil, dass die Verfassung die Meinungs- und Redefreiheit garantiere. Selbst bei einer allfälligen Einführung eines Anti-Diskriminierungsgesetzes müsse diese Tatsache berücksichtigt werden.
Japan hat zwar das Internationale Abkommen zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierungen 1995 unterzeichnet. Den Artikel 4 dieses Abkommens, der eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Hassreden vorschreibt, will Tokio jedoch mit Verweis auf die Redefreiheit nicht umsetzen.
Der Oberhaus-Abgeordneter der oppositionellen Demokratischen Partei, Yoshifu Arita, der ebenfalls in Genf anwesend war, sieht die Sache anders. Er ist laut der Asahi Shimbun der Meinung, dass Japan bezüglich des Schutzes der Menschenrechte Nachholbedarf habe.
Ein wegweisender Gerichtsentscheid
Ganz untätig bleibt Japans Gesellschaft in dieser Frage jedoch nicht. Erst kürzlich wurde in Kyoto eine nationalistischen Gruppierung wegen Hetztiraden vor einer koreanischen Schule zu einer Geldstrafe über 12,2 Millionen Yen (93’000 Euro) verdonnert(Asienspiegel berichtete).
Das Urteil wurde auch in zweiter Instanz bestätigt. Das Gericht wertete damit erstmals eine anti-koreanische Demonstration als rassistisch und damit als Verstoss gegen das Internationale Abkommen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierungen.
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