Uner­laub­tes Fotografieren

Kunst oder Belästigung? Eine Frau in Shinjuku.
Kunst oder Beläs­ti­gung? Eine Frau in Shin­juku. Foto: flickr/​Tai­chi­ro Ueki

Frü­her lach­te man noch über die japa­ni­schen Tou­ris­ten, die unab­läs­sig ihre Kame­ras zück­ten und alles foto­gra­fier­ten, was ihnen in den Weg kam. Mit der Ent­wick­lung der Smart­pho­nes und Digi­tal­ka­me­ras ist dies­be­züg­lich die gan­ze Welt etwas Japa­ni­scher geworden.

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Doch aus­ge­rech­net im Land, das die Foto­gra­fie zur All­tags­kul­tur erho­ben hat, soll­te man auf­pas­sen, wor­auf man mit sei­nem Objek­tiv zielt. Laut der Mai­ni­chi Shim­bun wur­de ein 40-jäh­ri­ger Mann in der Stadt Kawa­sa­ki, Prä­fek­tur Kana­ga­wa, ver­haf­tet, weil er eine neben­an sit­zen­de Stu­den­tin in einem Zug mit einer Klein­ka­me­ra filmte.

Vor­sicht beim Fotografieren!

Die­ser Umstand reich­te aus, um ein Ver­fah­ren gegen den Stadt­an­ge­stell­ten wegen heim­li­cher Auf­nah­men ein­zu­lei­ten. Mög­lich macht dies eine Anti-Beläs­ti­gungs-Ver­ord­nung, die nicht nur in der Prä­fek­tur Kana­ga­wa in Kraft ist. Sie besagt, dass das Foto­gra­fie­ren von Drit­ten in der Öffent­lich­keit wie bei­spiels­wei­se in einem Zug grund­sätz­lich unter­sagt ist, wenn sich die betrof­fe­ne Per­son in ihrer Sicher­heit bedroht oder in ihrem Wohl­be­fin­den gestört fühlt.

Als wei­te­rer Grund­satz gilt, dass der «Übel­tä­ter» von der Poli­zei in fla­gran­ti ertappt wer­den muss. Eine betrof­fe­ne Per­son muss also, wie im aktu­el­len Fall, unver­züg­lich han­deln. Dem Täter droht bei einem sol­chen Ver­ge­hen eine Geld­stra­fe von bis zu 1 Mil­li­on Yen (7200 Euro) oder eine Haft­stra­fe von maxi­mal 12 Monaten.

Die Ver­ord­nung ist eine Reak­ti­on auf das zuneh­men­de Pro­blem der voy­eu­ris­ti­schen Foto­gra­fie mit Smart­pho­nes und Mini­ka­me­ras. Fäl­le, bei denen heim­lich unter den Rock einer Frau foto­gra­fiert wird, haben sich in den letz­ten Jah­ren gehäuft. Die Smart­pho­ne-Her­stel­ler haben schon vor lan­ger Zeit auf ihre Wei­se reagiert, indem sie ein nicht aus­schalt­ba­res Klick­ge­räusch in die Kame­ra­funk­ti­on ein­ge­baut haben (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Geht die Ver­ord­nung zu weit?

Wäh­rend die gewöhn­li­chen Tages­me­di­en nüch­tern von einem wei­te­ren Beläs­ti­gung in der Öffent­lich­keit schrei­ben, hin­ter­fragt die Nik­kan Gen­dai das Aus­mass der Ver­ord­nung. So hält das Blatt fest, dass die Frau in Kawa­sa­ki ganz nor­mal in ihren Klei­dern gefilmt wur­de, es sei weder unter den Rock foto­gra­fiert wor­den, noch habe der Mann den BH oder sonst etwas Obszö­nes fil­misch festgehalten.

Das Blatt ver­weist auf ähn­li­che Bei­spie­le in der Ver­gan­gen­heit. 2008 wur­de ein Sol­dat der japa­ni­schen Selbst­ver­tei­di­gungs­kräf­te ver­ur­teilt, weil er eine Frau von hin­ten foto­gra­fier­te. 2011 kam es in der Prä­fek­tur Chi­ba zu einer Ver­haf­tung, weil ein Mann eine schla­fen­de Frau im Zug abge­lich­tet hatte.

Reak­ti­on auf Voyeure

Auch wenn die­se Ver­ord­nung aus guten Grün­den in Kraft gesetzt wur­de, zei­ge der Fall Kana­ga­wa auch, dass theo­re­tisch jedem, der ohne wei­ter nach­zu­den­ken eine Dritt­per­son in der Öffent­lich­keit foto­gra­fie­re, eine Ver­haf­tung dro­he. In einem Land, wo fast alles und fast jeder Moment foto­gra­fisch fest­ge­hal­ten wird, stellt sich nun die Fra­ge, wo genau die Gren­zen der Aus­le­gung die­ser Anti-Beläs­ti­gungs-Ver­ord­nung liegen?

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