Die Nie­der­la­ge der Rassisten

Eine anti-koreanische Demonstration in Japan.
Eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on in Japan. Foto: flickr/​kura­shi­ta

Mit Mega­pho­nen in aller Öffent­lich­keit wüten­de ras­sis­ti­sche Hass­ti­ra­den gegen Min­der­hei­ten von sich geben: In Japan ist dies erlaubt. Seit Jah­ren ver­sam­meln sich rechts­na­tio­na­le Grup­pie­run­gen in Stadt­vier­teln, wo tra­di­tio­nell vie­le korea­nisch­stäm­mi­ge Men­schen leben. Bei ihren Aktio­nen beru­fen sich auf die in der Ver­fas­sung garan­tier­ten Rede- und Meinungsfreiheit.

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Jah­re­lang kamen sie damit durch. Letz­tes Jahr wand­te sich ein Gericht in Kyo­to jedoch erst­mals gegen die Ras­sis­ten. Wegen wie­der­hol­ten Hetz­ti­ra­den vor einer korea­ni­schen Schu­le wur­de die natio­na­lis­ti­sche Grup­pie­rung Zai­to­ku­kai, die sich spe­zi­fisch gegen die Korea­ner in Japan wen­det (Asi­en­spie­gel berich­te­te), zu einer Geld­stra­fe über 12,2 Mil­lio­nen Yen (93’000 Euro) ver­don­nert (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die Ange­klag­ten waren sich jedoch kei­ner Schuld bewusst. Ihre Anwäl­te lagen Beru­fung ein.

Doch auch in zwei­ter Instanz bestä­tig­te das Ober­ge­richt Osakas das Urteil aus Kyo­to und damit auch die Geld­stra­fe. Der Rich­ter wer­te­te die anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on als ras­sis­tisch und damit als Ver­stoss gegen das Inter­na­tio­na­le Abkom­men zur Besei­ti­gung ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­run­gen. Ein wei­te­res Mal zogen die Ange­klag­ten das Urteil wei­ter. Sie poch­ten wei­ter­hin auf die Mei­nungs- und Rede­frei­heit. Die korea­ni­sche Schu­le habe zudem zu Unrecht einen öffent­li­chen Park benutzt.

Das Urteil des Verfassungsgerichts

Nun wur­de der Fall vom Obers­ten Gerichts­hof in Tokio behan­delt. Auch sei­ne Rich­ter haben das Urteil nun defi­ni­tiv bestä­tigt, wie NHK News berich­tet. Der Grup­pie­rung wird jeg­li­che wei­te­re Akti­on bei der Schu­le ver­bo­ten. Aus­ser­dem muss auch die Geld­stra­fe bezahlt wer­den. Damit wur­de erst­mals eine Hass­re­de auch in letz­ter Instanz als ille­gal ein­ge­stuft. In die­ser Form ist dies ein Prä­ze­denz­fall und ein wich­ti­ger Schritt bei der Bekämp­fung der öffent­li­chen Hetz­ti­ra­den gegen Minderheiten.

Denn auch inter­na­tio­nal wächst der Druck gegen Japan. Ende August hat eine UNO-Kom­mis­si­on in Genf, die sich für die Ein­hal­tung des inter­na­tio­na­len Abkom­mens zur Besei­ti­gung aller For­men ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­run­gen ein­setzt, Japan auf­ge­for­dert, aktiv zu werden.

Sie hat die Regie­rung in Tokio gebe­ten, die Hass­re­den und Dis­kri­mi­nie­run­gen gegen Min­der­hei­ten zu ver­bie­ten. Das Recht auf Rede- und Demons­tra­ti­ons­frei­heit und ein gleich­zei­ti­ges Ver­bot von Hass­re­den stün­den nicht im Wider­spruch, beton­te die UNO wei­ter (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Die Tokio­ter Vor­orts­stadt Kunita­chi ging dar­auf­hin mit gutem Bei­spiel vor­an. In einer Stel­lung­nah­me for­dert das Lokal­par­la­ment der Stadt die Zen­tral­re­gie­rung in Tokio auf, die not­wen­di­gen gesetz­li­chen Grund­la­gen zu schaf­fen, um die Hass­re­den zu ver­bie­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Eine lan­ge Leidensgeschichte

Die Korea­ner bil­den neben den Chi­ne­sen die gröss­te aus­län­di­sche Min­der­heit in Japan. Vie­le von ihnen sind seit Gene­ra­tio­nen bereits im Land. Sie kamen, als Korea noch unter japa­ni­scher Besat­zung war. Man­che mach­ten den Weg frei­wil­lig, ande­re wur­den wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs zur Zwangs­ar­beit nach Japan überführt.

Ihre Nach­kom­men wer­den bis heu­te in Beruf und Gesell­schaft teil­wei­se dis­kri­mi­niert. Vie­le ver­zich­ten auf die Annah­me der japa­ni­schen Staats­bür­ger­schaft, da die­se eine voll­stän­di­ge Assi­mi­la­ti­on inklu­si­ve Namens­än­de­rung vor­aus­setzt. Eine Dop­pel­bür­ger­schaft ist in Japan nicht erlaubt.

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