Die Niederlage der Rassisten
Mit Megaphonen in aller Öffentlichkeit wütende rassistische Hasstiraden gegen Minderheiten von sich geben: In Japan ist dies erlaubt. Seit Jahren versammeln sich rechtsnationale Gruppierungen in Stadtvierteln, wo traditionell viele koreanischstämmige Menschen leben. Bei ihren Aktionen berufen sich auf die in der Verfassung garantierten Rede- und Meinungsfreiheit.
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Jahrelang kamen sie damit durch. Letztes Jahr wandte sich ein Gericht in Kyoto jedoch erstmals gegen die Rassisten. Wegen wiederholten Hetztiraden vor einer koreanischen Schule wurde die nationalistische Gruppierung Zaitokukai, die sich spezifisch gegen die Koreaner in Japan wendet (Asienspiegel berichtete), zu einer Geldstrafe über 12,2 Millionen Yen (93’000 Euro) verdonnert (Asienspiegel berichtete). Die Angeklagten waren sich jedoch keiner Schuld bewusst. Ihre Anwälte lagen Berufung ein.
Doch auch in zweiter Instanz bestätigte das Obergericht Osakas das Urteil aus Kyoto und damit auch die Geldstrafe. Der Richter wertete die anti-koreanische Demonstration als rassistisch und damit als Verstoss gegen das Internationale Abkommen zur Beseitigung rassistischer Diskriminierungen. Ein weiteres Mal zogen die Angeklagten das Urteil weiter. Sie pochten weiterhin auf die Meinungs- und Redefreiheit. Die koreanische Schule habe zudem zu Unrecht einen öffentlichen Park benutzt.
Das Urteil des Verfassungsgerichts
Nun wurde der Fall vom Obersten Gerichtshof in Tokio behandelt. Auch seine Richter haben das Urteil nun definitiv bestätigt, wie NHK News berichtet. Der Gruppierung wird jegliche weitere Aktion bei der Schule verboten. Ausserdem muss auch die Geldstrafe bezahlt werden. Damit wurde erstmals eine Hassrede auch in letzter Instanz als illegal eingestuft. In dieser Form ist dies ein Präzedenzfall und ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der öffentlichen Hetztiraden gegen Minderheiten.
Denn auch international wächst der Druck gegen Japan. Ende August hat eine UNO-Kommission in Genf, die sich für die Einhaltung des internationalen Abkommens zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierungen einsetzt, Japan aufgefordert, aktiv zu werden.
Sie hat die Regierung in Tokio gebeten, die Hassreden und Diskriminierungen gegen Minderheiten zu verbieten. Das Recht auf Rede- und Demonstrationsfreiheit und ein gleichzeitiges Verbot von Hassreden stünden nicht im Widerspruch, betonte die UNO weiter (Asienspiegel berichtete).
Die Tokioter Vorortsstadt Kunitachi ging daraufhin mit gutem Beispiel voran. In einer Stellungnahme fordert das Lokalparlament der Stadt die Zentralregierung in Tokio auf, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Hassreden zu verbieten (Asienspiegel berichtete).
Eine lange Leidensgeschichte
Die Koreaner bilden neben den Chinesen die grösste ausländische Minderheit in Japan. Viele von ihnen sind seit Generationen bereits im Land. Sie kamen, als Korea noch unter japanischer Besatzung war. Manche machten den Weg freiwillig, andere wurden während des Zweiten Weltkriegs zur Zwangsarbeit nach Japan überführt.
Ihre Nachkommen werden bis heute in Beruf und Gesellschaft teilweise diskriminiert. Viele verzichten auf die Annahme der japanischen Staatsbürgerschaft, da diese eine vollständige Assimilation inklusive Namensänderung voraussetzt. Eine Doppelbürgerschaft ist in Japan nicht erlaubt.
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