Dop­pel­te Natio­na­li­tät verboten

«Falls Sie eine zwei Natio­na­li­tä­ten haben, müs­sen Sie sich für eine ent­schei­den», heisst es in einem Info­blatt des japa­ni­schen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums. Oder anders gesagt: Japan tole­riert kei­ne dop­pel­te Staats­bür­ger­schaft. Wer als Kind einen japa­ni­schen und einen ande­ren Pass besitzt, muss sich bis zum 22. Alters­jahr ent­schei­den. Wer nach dem 20. Alters­jahr neben dem japa­ni­schen Pass einen wei­te­ren Pass erhält, muss sich inner­halb von zwei Jah­ren für eine Natio­na­li­tät ent­schei­den. So lau­te­tet die offi­zi­el­le japa­ni­sche Gesetz­ge­bung. In allen japa­ni­schen Bot­schaf­ten lie­gen ent­spre­chen­de Info­blät­ter auf (online hier einsehbar): 

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Für die Mil­lio­nen von Men­schen mit japa­ni­schen Wur­zeln, die ganz natür­lich in zwei oder meh­re­ren Kul­tu­ren auf­ge­wach­sen sind, kann dies kein leich­ter Ent­scheid sein. Heu­te besit­zen rund 680’000 Japa­ner noch einen zwei­ten Pass, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Tat­sa­che ist auch, dass vie­le den japa­ni­schen Pass still­schwei­gend behal­ten. Und so fragt man sich, ob die­se japa­ni­sche Gesetz­ge­bung über­haupt noch zeit­ge­mäss ist? Was hal­ten Sie davon?

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