Kampf gegen «Rachepornos»
Wer in Japan intime, klar identifizierbare Bilder oder Videos von seiner jetzigen oder ehemaligen Partnerin oder Partner ins Internet hochlädt, kann dafür ins Gefängnis kommen. Notwendig ist eine Beschwerde des Opfers. Je nach Fall drohen drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe von 500’000 Yen. Sollte man intimes Bild- oder Videomaterial von Drittpersonen hochladen, droht eine 1-jährige Strafe oder 300’000 Yen Geldstrafe.
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Ausserdem müssen die Internetprovider entsprechendes Material innerhalb von zwei Tagen nach der Beschwerde löschen. Möglich macht dies ein neues Gesetz, das sogenannte «Rachepornos» unter Strafe stellt. Im November des vergangenen Jahres haben beide Häuser der Vorlage zugestimmt (Asienspiegel berichtete).
Der erste Fall
Nun ist es in der Präfektur Fukushima zur landesweit ersten Verhaftung wegen eines «Rachepornos» gekommen, wie die NHK News berichtet. Ein 33-jähriger wurde verhaftet, weil er Ende Januar unzählige intime Fotos seiner ehemaligen Freundin auf einem Parkplatz in der Stadt Koriyama wild verstreut haben soll.
Die Bilder stammten aus der Zeit, als die beiden noch ein Paar waren. Auf den Fotos standen ausserdem auch die Telefonnummer und Schriftzeichen, die die Dame klar identifizierte. Der 33-jährige Büroarbeiter ist laut Polizeiangaben bereits geständig.
Der Auslöser
Als Auslöser des neuen Gesetzes gilt ein Mordfall vom Oktober 2013, als ein 21-Jähriger in der Stadt Mitaka, Präfektur Tokio, seine 18-jährigen, ehemalige Freundin ermordete. Nur wenige Tage zuvor hatte er intime Bilder und Videos von ihr über Twitter verbreitet.
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