Shibuyas Dominoeffekt
Letzte Woche sorgte der Tokioter Bezirk Shibuya für eine grosse Überraschung. Die Lokalregierung unter Bürgermeister Toshitake Kuwahara kündigte an, die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare ermöglichen zu wollen (Asienspiegel berichtete).
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Im März wird sie die entsprechende Verordnung dem Bezirksparlament vorlegen. Wird diese gutgeheissen, wird die Behörde im Laufe des Fiskaljahres 2015 mit der Ausstellung von Partnerschafts-Zertifikaten beginnen.
Ein Novum
Es wäre das erste Mal überhaupt, dass eine japanische Behörde die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anerkennen würde. Die Zertifikate würden zwar keine rechtliche bindende Wirkung haben, dennoch setzt Shibuya mit dem Vorgehen ein Zeichen für die Unterstützung der LGBT-Gemeinschaft durch die offiziellen Behörden.
Die eingetragene Partnerschaft würde im Alltag so einige Diskriminierung, wie zum Beispiel bei der Wohnungssuche oder einem Krankenhausbesuch, beseitigen helfen. Es wäre vor allem auch ein Beitrag zur Enttabuisierung der Homosexualität (Asienspiegel berichtete).
Der Dominoeffekt
Bereits zeigt das mutige Vorgehen von Shibuyas Regierung Wirkung. Nur wenige Tage darauf erklärte Nobuto Hosaka, Bürgermeister des grösster Tokioter Bezirks Setagaya (800’000 Einwohner), dem Vorbild von Shibuya folgen zu wollen, wie die Japan Times berichtet. Auch Setagaya werde prüfen, was man für seine Bürger machen könne. Ziel sei es, eine Gesellschaft zu erschaffen, die Vielfältigkeit schätzt und die Menschenrechte respektiere.
Diese Woche hat nun laut der Asahi Shimbun auch Japans zweitgrösste Stadt, Yokohama, auf die angestrebte Massnahme Shibuyas reagiert. Bürgermeisterin Fumiko Hayashi erklärte, dass sie die entsprechenden Verantwortlichen beauftragt habe, einen Weg zu finden, die gleichgeschlechtliche Partnerschaft anzuerkennen. Sie hoffe, dass diese Schritte am Ende zu einer verbesserten Rechtslage der sexuellen Minderheiten auf nationaler Ebene führen werden.
Premier Abe verweist auf die Verfassung
Doch genau auf der höchste politische Ebene scheint die Toleranz ein Ende zu haben. Während einer Session des Oberhauses zeigte sich der japanische Premierminister Shinzo Abe bezüglich der Frage der gleichgeschlechtlichen Ehe skeptisch, wie die Sankei Shimbun berichtet.
Die jetzige Verfassung berücksichtige die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe nicht, sagt er. Tatsächlich wird eine Heirat gemäss Artikel 24 als «ein Akt basierend auf der gemeinsamen Zustimmung der beiden Geschlechter» definiert. Eine Verfassungsänderung, um die gleichgeschlechtliche Ehe zu erlauben, müsse extrem bedachtsam überprüft werden, weil ein solcher Schritt die Grundlage der japanischen Familie betreffe, meinte der Premierminister.
Pikant ist, dass ausgerechnet Shinzo Abe, der die Verfassung bezüglich des Kriegsverzichtsartikels 9 ändern möchte und diese bereits grosszügig uminterpretiert hat (Asienspiegel berichtete), sich in der Frage um die gleichgeschlechtliche Ehe so stark auf das oberste Gesetzeswerk beruft.
Ein genauerer Blick auf die Verfassung
Dabei meinen viele Rechtsexperten, dass für eine gleichgeschlechtliche Ehe gar keine Verfassungsänderung notwendig sei, wie die Huffington Post Japan berichtet. In Shibuya umgeht man beispielsweise diese juristische Problematik, indem man bei den Zertifikaten für die eingetragene Partnerschaft von einer Einführung «eines von der Ehe völlig unabhängigen Systems» spricht.
Ausserdem könne auch argumentiert werden, dass nach dem Zweiten Weltkrieg, als die Verfassung entworfen wurde, die Homosexualität gar kein Thema war. In diesem Sinne könne man auch nicht sagen, dass die Verfassung die gleichgeschlechtliche Ehe ausschliesse. Ausserdem schliesse Artikel 14 jegliche Diskriminierung aus. Eine Nichtanerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe sei nur schon in diesem Zusammenhang problematisch.
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