«Wes­halb hei­ra­test du nicht?»

Eine Büroarbeiterin in Japan.
Eine Büro­ar­bei­te­rin in Japan. Foto: flickr/​m-lou­is .®

Mit «Sekuha­ra», ein Zusam­men­zug des eng­li­schen Begriffs «Sexu­al Harr­ass­ment», wird in Japan die sexu­el­le Beläs­ti­gung beschrie­ben. In den aller­meis­ten Fäl­len ist der Arbeits­platz der Tat­ort die­ser Form der Dis­kri­mi­nie­rung, die das Gesetz über «die Chan­cen­gleich­heit bei der Anstel­lung von Män­nern und Frau­en» seit Jah­ren aus­drück­lich verbietet.

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Seit 1999 ist der Arbeit­ge­ber in Japan sogar recht­lich dazu ver­pflich­tet, sich aktiv um eine Arbeits­um­ge­bung zu bemü­hen, die frei von sexu­el­ler Beläs­ti­gung ist. Vie­le Unter­neh­men neh­men die­ses Pro­blem ernst, auch wenn die Beweis­fin­dung nicht immer ein­fach ist. Laut dem Büro für Gleich­be­rech­tig­te Berufs­chan­cen gibt es jedes Jahr meh­re­re tau­send Bean­stan­dun­gen. 2012 waren es bei­spiels­wei­se 9981.

«Wes­halb hei­ra­tet ihr nicht?»

Ein Fall von ver­ba­ler Beläs­ti­gung unter Ang­st­ell­ten des Aqua­ri­ums von Osa­ka (Kaiyu­kan) hat nun sogar das Obers­te Gericht beschäf­tigt. Zwei männ­li­che, über 40-jäh­ri­ge Vor­ge­setz­te hat­ten zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen zwi­schen 20 und 30 Jah­ren regel­mäs­sig mit sexis­ti­schen Sprü­chen wie «Was macht ihr hier noch hier? Wes­halb hei­ra­tet ihr nicht? Eure Eltern wer­den ent­täuscht sein», «Ich habe kei­nen Sex mehr mit mei­ner Frau» oder «Mein sexu­el­les Ver­lan­gen steigt von Jahr zu Jahr» beläs­tigt, wie NHK News berichtet.

Die Geschäfts­lei­tung, die von den Fäl­len ver­nahm, sus­pen­dier­te die Mit­ar­bei­ter für meh­re­re Wochen. Zudem muss­ten sie eine Degra­die­rung hin­neh­men. Die Män­ner woll­ten die­se inter­ne Bestra­fung nicht hin­neh­men und reich­ten dar­auf­hin Kla­ge ein. Man sei ohne wei­te­re Ankün­di­gung oder War­nung bestraft wor­den, beklag­ten sie. Aus­ser­dem hät­ten die Frau­en sich nie aus­rei­chend gegen die Bemer­kun­gen gewehrt, was zu Miss­ver­ständ­nis­sen geführt habe.

Bis zum Obers­ten Gericht

Es begann ein Rechts­fall durch drei Instan­zen. Das Bezirks­ge­richt von Osa­ka stütz­te das Vor­ge­hen der Fir­ma. Die Mass­nah­men gegen die Ange­stell­ten sei­en rich­tig. Das höchs­te Gericht von Osa­ka mach­te die­ses Urteil wie­der­um rück­gän­gig. Es gäbe tat­säch­lich Zwei­fel, ob die Fir­ma die Män­ner ange­mes­sen infor­miert habe. Aus­ser­dem sei die Stra­fe zu hart, hiess es.

Der Fall gelang­te schliess­lich zum Obers­ten Gericht, das der ers­ten Instanz recht gab, wie die Yomi­uri Shim­bun berich­te­te. Die sexu­el­le Beläs­ti­gung sei regel­mäs­sig in einem Umfeld vor­ge­fal­len, wo kei­ne Dritt­per­so­nen anwe­send gewe­sen sei­en. Aus­ser­dem sei­en die Frau­en über ein Jahr lang beläs­tigt wor­den. Die sexu­el­le Beläs­ti­gung sei «in extre­mer Wei­se unan­ge­bracht» gewe­sen und in die­sem Sin­ne sei die fir­men­in­ter­ne Stra­fe gegen die Män­ner angemessen.

Die Bestraf­ten beharr­ten auch nach dem end­gül­ti­gen Urteil auf ihrem Standpunkt.

Zahl­rei­che öffent­li­che Fälle

Es ist äus­serst sel­ten in Japan, dass der Obers­te Gerichts­hof mit Fäl­len der sexu­el­len Beläs­ti­gung am Arbeits­platz beschäf­tigt. Sehr oft einigt man sich in den ers­ten Instan­zen oder sogar aus­ser­ge­richt­lich. Immer­hin wur­de das The­ma Sekuha­ra in den letz­ten Jah­ren ent­ta­bui­siert. Auch die Stadt Osa­ka hat als Arbeit­ge­be­rin schon selbst durch­ge­grif­fen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Dass es aber noch ein wei­ter Weg bleibt, zeig­te im ver­gan­ge­nen Jahr der Fall der Abge­ord­ne­ten Aya­ka Shio­mu­ra, deren Rede im Tokio­ter Stadt­par­la­ment durch sexis­ti­sche Zwi­schen­ru­fe von männ­li­chen Abge­ord­ne­ten gestört wur­de. Der Vor­fall lös­te in der japa­ni­schen Gesell­schaft eine Wel­le der Empö­rung aus. (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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