Airbnb in Japan
Anstatt in einem teuren Hotel, in einer engen Kapsel oder in einem heruntergekommenen Backbacker-Hotel in Japan zu übernachten, ziehen viele Touristen die Kurzmiete einer ganz normalen Wohnung oder eines Zimmers vor. Möglich macht dies seit einigen Jahren das Mitwohnportal Airbnb. In Japan, speziell in Tokio, wächst das Angebot an Wohnungen und Zimmern von Monat zu Monat. Viele Touristen verlassen sich nur noch auf Airbnb. Der Dienst funktioniert auch in Japan in den allermeisten Fällen einwandfrei.
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Streng genommen bewegt sich Airbnb in Japan jedoch in einer rechtlichen Grauzone, da es sich beim Angebot weder um eine Mietwohnung noch um ein Hotel handelt. Es fehlt an klaren Regelungen. Grundsätzlich fallen Wohnungen, die für weniger als 30 Tage vermietet werden, unter das Hotelgewerberegesetz, welche verschiedene Vorgaben für Infrastruktur und Sicherheit vorschreibt. So ist gibt es beispielsweise die Vorschrift, dass es in jedem Fall einen Empfangsschalter geben muss.
Im Falle von Airbnb wird jedoch ein Auge zugedrückt. Zu unübersichtlich ist die Lage. Ausserdem könnte sich ein allzu strenges Vorgehen kontraproduktiv für den Tourismus, der so stark gefördert wird, auswirken. Nur wenn es diesbezüglich zu schwerwiegenden Missachtungen von Regeln kam, schritt die Polizei bislang ein.
Das Vorhaben der Regierungspartei
Die Regierungspartei der Liberaldemokraten möchte diesem rechtlichen Wirrwarr nun ein Ende setzen und die Kurvermietung von privaten Übernachtungsgelegenheiten an Touristen erlauben, wie die Yomiuri Shimbun berichtet. Der von einer Kommission der Partei verfasste Entwurf für eine Revision des Hotelgewerbegesetzes soll als Teil der Wirtschaftswachtsumsstrategie der Regierung umgesetzt werden.
Eine Deregulierung des Hotelgewerbegesetzes in diese Richtung könnte besonders für die ländlichen Regionen, die zurzeit noch wenig vom aktuellen Wirtschaftsboom verspüren, eine Chance sein, so der Gedanke der Verfasser. Denn gerade in den abgelegenen, dörflichen Regionen fehlt es an genügend Unterkünften, die zentral für die touristische Belebung sind. Die Eröffnung eines Hotels oder einer Herberge an solchen Orten wäre zudem mit zu hohen finanziellen Risiken verbunden.
Passend zum Tourismusboom
Ausserdem schafft der aktuelle Tourismusboom (Asienspiegel berichtete) ganz natürlich eine zunehmende Nachfrage an Übernachtungsgelegenheiten abseits der klassischen Hotelbranche. Zwischen Januar und Mai alleine zählte Japan 7,54 Millionen ausländische Gäste. Geht es in diesem Tempo weiter könnten es bis Ende 18 Millionen Touristen werden.
Damit wäre das vergangene Rekordjahr mit 13 Millionen Besuchern bei weitem überschritten und die für 2020 angepeilten 20 Millionen in Griffweite. Mitwohnportale bieten sich hier als ideale Erweiterung des Übernachtungsangebots an. Denn alleine in Tokio lag die Auslastung der Hotels im letzten Jahr bei 90 Prozent (Asienspiegel berichtete).
Viele leerstehende Wohnungen
Mitwohnportale bieten für Japan noch eine weitere Chance. Durch den den schleichenden Bevölkerungsrückgang und einer überaktiven Bauindustrie stehen bereits heute Millionen von Häusern leer. Für Immobilienhändler wird es abseits von Tokio immer schwieriger, Einfamilienhäuser und Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.
Und so setzt sich auch der Immobilienhändler Able für eine Lockerung des Hotelgewerbegesetzes ein. Dieser will künftig ausländischen Touristen ganz gewöhnliche Einfamilienhäuser für die Dauer von einer Woche oder mehr kostengünstig zur Miete anbieten (Asienspiegel berichtete).
Ein altes Projekt der Regierung
Bereits 2014 hatte die Regierung angekündigt, zumindest in den neuen Sonderwirtschaftszonen, zu denen 9 Bezirke in Tokio gehören, die Vermietung von privaten Wohnungen für Kurzzeitaufenthalte ausdrücklich erlauben zu wollen (Asienspiegel berichtete). Bislang wurde das Projekt noch nicht umgesetzt. Der aktuelle Vorstoss der Regierungspartei könnte dieses Unterfangen nun beschleunigen.
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