Airb­nb in Japan

Eine Wohnung in Tokio: Auf dem Mitwohnportal Airbnb.
Eine Woh­nung in Tokio: Auf dem Mit­wohn­por­tal Airb­nb. Screen­shot: airb​nb​.ch

Anstatt in einem teu­ren Hotel, in einer engen Kap­sel oder in einem her­un­ter­ge­kom­me­nen Back­back­er-Hotel in Japan zu über­nach­ten, zie­hen vie­le Tou­ris­ten die Kurz­mie­te einer ganz nor­ma­len Woh­nung oder eines Zim­mers vor. Mög­lich macht dies seit eini­gen Jah­ren das Mit­wohn­por­tal Airb­nb. In Japan, spe­zi­ell in Tokio, wächst das Ange­bot an Woh­nun­gen und Zim­mern von Monat zu Monat. Vie­le Tou­ris­ten ver­las­sen sich nur noch auf Airb­nb. Der Dienst funk­tio­niert auch in Japan in den aller­meis­ten Fäl­len einwandfrei.

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Streng genom­men bewegt sich Airb­nb in Japan jedoch in einer recht­li­chen Grau­zo­ne, da es sich beim Ange­bot weder um eine Miet­woh­nung noch um ein Hotel han­delt. Es fehlt an kla­ren Rege­lun­gen. Grund­sätz­lich fal­len Woh­nun­gen, die für weni­ger als 30 Tage ver­mie­tet wer­den, unter das Hotel­ge­wer­be­re­ge­setz, wel­che ver­schie­de­ne Vor­ga­ben für Infra­struk­tur und Sicher­heit vor­schreibt. So ist gibt es bei­spiels­wei­se die Vor­schrift, dass es in jedem Fall einen Emp­fangs­schal­ter geben muss.

Im Fal­le von Airb­nb wird jedoch ein Auge zuge­drückt. Zu unüber­sicht­lich ist die Lage. Aus­ser­dem könn­te sich ein all­zu stren­ges Vor­ge­hen kon­tra­pro­duk­tiv für den Tou­ris­mus, der so stark geför­dert wird, aus­wir­ken. Nur wenn es dies­be­züg­lich zu schwer­wie­gen­den Miss­ach­tun­gen von Regeln kam, schritt die Poli­zei bis­lang ein.

Das Vor­ha­ben der Regierungspartei

Die Regie­rungs­par­tei der Libe­ral­de­mo­kra­ten möch­te die­sem recht­li­chen Wirr­warr nun ein Ende set­zen und die Kur­ver­mie­tung von pri­va­ten Über­nach­tungs­ge­le­gen­hei­ten an Tou­ris­ten erlau­ben, wie die Yomi­uri Shim­bun berich­tet. Der von einer Kom­mis­si­on der Par­tei ver­fass­te Ent­wurf für eine Revi­si­on des Hotel­ge­wer­be­ge­set­zes soll als Teil der Wirt­schafts­wachts­ums­stra­te­gie der Regie­rung umge­setzt werden.

Eine Dere­gu­lie­rung des Hotel­ge­wer­be­ge­set­zes in die­se Rich­tung könn­te beson­ders für die länd­li­chen Regio­nen, die zur­zeit noch wenig vom aktu­el­len Wirt­schafts­boom ver­spü­ren, eine Chan­ce sein, so der Gedan­ke der Ver­fas­ser. Denn gera­de in den abge­le­ge­nen, dörf­li­chen Regio­nen fehlt es an genü­gend Unter­künf­ten, die zen­tral für die tou­ris­ti­sche Bele­bung sind. Die Eröff­nung eines Hotels oder einer Her­ber­ge an sol­chen Orten wäre zudem mit zu hohen finan­zi­el­len Risi­ken verbunden.

Pas­send zum Tourismusboom

Aus­ser­dem schafft der aktu­el­le Tou­ris­mus­boom (Asi­en­spie­gel berich­te­te) ganz natür­lich eine zuneh­men­de Nach­fra­ge an Über­nach­tungs­ge­le­gen­hei­ten abseits der klas­si­schen Hotel­bran­che. Zwi­schen Janu­ar und Mai allei­ne zähl­te Japan 7,54 Mil­lio­nen aus­län­di­sche Gäs­te. Geht es in die­sem Tem­po wei­ter könn­ten es bis Ende 18 Mil­lio­nen Tou­ris­ten werden.

Damit wäre das ver­gan­ge­ne Rekord­jahr mit 13 Mil­lio­nen Besu­chern bei wei­tem über­schrit­ten und die für 2020 ange­peil­ten 20 Mil­lio­nen in Griff­wei­te. Mit­wohn­por­ta­le bie­ten sich hier als idea­le Erwei­te­rung des Über­nach­tungs­an­ge­bots an. Denn allei­ne in Tokio lag die Aus­las­tung der Hotels im letz­ten Jahr bei 90 Pro­zent (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Vie­le leer­ste­hen­de Wohnungen

Mit­wohn­por­ta­le bie­ten für Japan noch eine wei­te­re Chan­ce. Durch den den schlei­chen­den Bevöl­ke­rungs­rück­gang und einer über­ak­ti­ven Bau­in­dus­trie ste­hen bereits heu­te Mil­lio­nen von Häu­sern leer. Für Immo­bi­li­en­händ­ler wird es abseits von Tokio immer schwie­ri­ger, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Woh­nun­gen zu ver­kau­fen oder zu vermieten.

Und so setzt sich auch der Immo­bi­li­en­händ­ler Able für eine Locke­rung des Hotel­ge­wer­be­ge­set­zes ein. Die­ser will künf­tig aus­län­di­schen Tou­ris­ten ganz gewöhn­li­che Ein­fa­mi­li­en­häu­ser für die Dau­er von einer Woche oder mehr kos­ten­güns­tig zur Mie­te anbie­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Ein altes Pro­jekt der Regierung

Bereits 2014 hat­te die Regie­rung ange­kün­digt, zumin­dest in den neu­en Son­der­wirt­schafts­zo­nen, zu denen 9 Bezir­ke in Tokio gehö­ren, die Ver­mie­tung von pri­va­ten Woh­nun­gen für Kurz­zeit­auf­ent­hal­te aus­drück­lich erlau­ben zu wol­len (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Bis­lang wur­de das Pro­jekt noch nicht umge­setzt. Der aktu­el­le Vor­stoss der Regie­rungs­par­tei könn­te die­ses Unter­fan­gen nun beschleunigen.

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