Japan erlaubt das Tanzen
Ein Club, der seinen Gästen nach Mitternacht das Tanzen erlaubt, bewegte sich in Japan bislang in einer rechtlichen Grauzone. So fällt im Inselstaat jede Lokalität, die Tanz anbietet (dazu gehören auch ganz normale Tanzschulen), seit 1948 unter das Fueiho-Gesetz («Unterhaltungsgewerbe-Gesetz») und wird somit gleich behandelt wie ein Cabaret, ein Host-Club oder ein Massage-Salon (Asienspiegel berichtete).
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Dies hat zur Folge, dass in Japan eine ganz normale Clubs, wo DJs auflegen, eine spezielle Lizenz benötigen. Um eine solche zu erhalten, müssen unzählige bauliche Vorgaben (bsp. grosse Tanzfläche) eingehalten werden und spätestens um Mitternacht Uhr muss Schluss sein. Und weil kaum ein Club diese Vorgaben einhalten konnte und wollte, holte man die Tanz-Bewilligung gar nicht ein.
Die Polizei drückte jahrelang ein Auge zu. Lärmklagen und vereinzelte Gewalttaten in der Szene haben jedoch dazu geführt, dass die Behörden in den letzten Jahren das Gesetz wieder anzuwenden begannen, was in Tokio und Osaka zu einem Club-Sterben führte. Besitzer und DJs klagten über eine willkürliche Anwendung des Gesetzes durch die Polizei.
Nach der Bewegung die Politik
Ein absurder Rechtsfall mit dem Besitzer eines Osakaer Clubs (Asienspiegel berichtete), eine öffentliche Bewegung mit so prominenten Vertretern wie der Komponist Ryuichi Sakamoto, der Dokumentarfilm «Save the Club Noon» (Asienspiegel berichtete) sowie ein drohender internationaler Imageverlust an den Sommerspielen 2020 (Asienspiegel berichtete) zwangen die Politiker schliesslich zum Umdenken (Asienspiegel berichtete).
Nach vielen Ankündigungen hat das Unterhaus nun definitiv einer Revision zugestimmt, die der Rechtsunsicherheit ein Ende setzen soll, wie die Mainichi Shimbun berichtet. Mit dem neuen Gesetz fällt ein gewöhnlicher Club, in dem Alkohol ausgeschenkt und getanzt wird, nicht mehr unter das strenge Fueiho-Gesetz – sofern gewisse Bedingungen erfüllt werden.
Das neue Kriterium
Künftig ist nicht der Tanz, sondern das Licht das entscheidende Kriterium. So wird ein Club nicht mehr zum strikt regulierten Unterhaltungsgewerbe gezählt, sofern seine Räumlichkeiten eine ständige Beleuchtungsstärke von 10 Lux oder mehr aufweisen. Dies bezieht sich vor allem auf die Orte im Raum, wo sich Sitze befinden. Auf denTanzflächen darf es offenbar auch dunkler werden. 10 Lux entspricht einer Helligkweit während einer Pause in einem Kino.
Der Club könnte somit rund um die Uhr geöffnet haben mit der weiteren Voraussetzung, dass auch die lokalen Behörden basierend auf den lokalen Verordnungen die Bewilligung erteilen. So hängen die nächtlichen Öffnungszeiten auch davon ab, ob sich der Club in einer Wohn- oder Gewerbezone befindet. Ausserdem sind die Clubbesitzer verpflichtet, Lärmklagen von Anwohnern und Probleme mit Betrunkenen in einem schriftlichen Bericht festzuhalten. Sollte der Club die Lichtbedigungen nicht erfüllen, würde er weiter dem Fueiho-Gesetz unterliegen.
Die Reaktionen
Auch wenn diese neue Bedingung absurd klingen mag, scheint es ein Kompromiss zu sein, mit dem die Club-Besitzer leben können. Auch die japanische DJ-Szene hat die Revision in einem offenen Brief begrüsst, wie die Huffington Post Japan berichtet. Es sein grosser Schritt vorwärts für die Clubsszene.
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