Japan erlaubt das Tanzen

Es darf legal durchgefeiert werden – sofern das Licht stimmt.
Es darf legal durch­ge­fei­ert wer­den – sofern das Licht stimmt. Foto: flickr/​Gin­ji Fukasawa

Ein Club, der sei­nen Gäs­ten nach Mit­ter­nacht das Tan­zen erlaubt, beweg­te sich in Japan bis­lang in einer recht­li­chen Grau­zo­ne. So fällt im Insel­staat jede Loka­li­tät, die Tanz anbie­tet (dazu gehö­ren auch ganz nor­ma­le Tanz­schu­len), seit 1948 unter das Fuei­ho-Gesetz («Unter­hal­tungs­ge­wer­be-Gesetz») und wird somit gleich behan­delt wie ein Caba­ret, ein Host-Club oder ein Mas­sa­ge-Salon (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Dies hat zur Fol­ge, dass in Japan eine ganz nor­ma­le Clubs, wo DJs auf­le­gen, eine spe­zi­el­le Lizenz benö­ti­gen. Um eine sol­che zu erhal­ten, müs­sen unzäh­li­ge bau­li­che Vor­ga­ben (bsp. gros­se Tanz­flä­che) ein­ge­hal­ten wer­den und spä­tes­tens um Mit­ter­nacht Uhr muss Schluss sein. Und weil kaum ein Club die­se Vor­ga­ben ein­hal­ten konn­te und woll­te, hol­te man die Tanz-Bewil­li­gung gar nicht ein.

Die Poli­zei drück­te jah­re­lang ein Auge zu. Lärm­kla­gen und ver­ein­zel­te Gewalt­ta­ten in der Sze­ne haben jedoch dazu geführt, dass die Behör­den in den letz­ten Jah­ren das Gesetz wie­der anzu­wen­den began­nen, was in Tokio und Osa­ka zu einem Club-Ster­ben führ­te. Besit­zer und DJs klag­ten über eine will­kür­li­che Anwen­dung des Geset­zes durch die Polizei.

Der gewöhnliche Ausgehalltag: Eine Bar in Tokios Viertel Roppongi macht seine Kunden auf die Gesetzeslage aufmerksam.
Der gewöhn­li­che Aus­ge­hall­tag: Eine Bar in Tokios Vier­tel Rop­pon­gi macht sei­ne Kun­den auf die Geset­zes­la­ge auf­merk­sam. Foto: Asi­en­spie­gel

Nach der Bewe­gung die Politik

Ein absur­der Rechts­fall mit dem Besit­zer eines Osaka­er Clubs (Asi­en­spie­gel berich­te­te), eine öffent­li­che Bewe­gung mit so pro­mi­nen­ten Ver­tre­tern wie der Kom­po­nist Ryui­chi Saka­mo­to, der Doku­men­tar­film «Save the Club Noon» (Asi­en­spie­gel berich­te­te) sowie ein dro­hen­der inter­na­tio­na­ler Image­ver­lust an den Som­mer­spie­len 2020 (Asi­en­spie­gel berich­te­te) zwan­gen die Poli­ti­ker schliess­lich zum Umden­ken (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Nach vie­len Ankün­di­gun­gen hat das Unter­haus nun defi­ni­tiv einer Revi­si­on zuge­stimmt, die der Rechts­un­si­cher­heit ein Ende set­zen soll, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­tet. Mit dem neu­en Gesetz fällt ein gewöhn­li­cher Club, in dem Alko­hol aus­ge­schenkt und getanzt wird, nicht mehr unter das stren­ge Fuei­ho-Gesetz – sofern gewis­se Bedin­gun­gen erfüllt werden.

Das neue Kriterium

Künf­tig ist nicht der Tanz, son­dern das Licht das ent­schei­den­de Kri­te­ri­um. So wird ein Club nicht mehr zum strikt regu­lier­ten Unter­hal­tungs­ge­wer­be gezählt, sofern sei­ne Räum­lich­kei­ten eine stän­di­ge Beleuch­tungs­stär­ke von 10 Lux oder mehr auf­wei­sen. Dies bezieht sich vor allem auf die Orte im Raum, wo sich Sit­ze befin­den. Auf den­Tanz­flä­chen darf es offen­bar auch dunk­ler wer­den. 10 Lux ent­spricht einer Hel­lig­kweit wäh­rend einer Pau­se in einem Kino.

Der Club könn­te somit rund um die Uhr geöff­net haben mit der wei­te­ren Vor­aus­set­zung, dass auch die loka­len Behör­den basie­rend auf den loka­len Ver­ord­nun­gen die Bewil­li­gung ertei­len. So hän­gen die nächt­li­chen Öff­nungs­zei­ten auch davon ab, ob sich der Club in einer Wohn- oder Gewer­be­zo­ne befin­det. Aus­ser­dem sind die Club­be­sit­zer ver­pflich­tet, Lärm­kla­gen von Anwoh­nern und Pro­ble­me mit Betrun­ke­nen in einem schrift­li­chen Bericht fest­zu­hal­ten. Soll­te der Club die Licht­be­digun­gen nicht erfül­len, wür­de er wei­ter dem Fuei­ho-Gesetz unter­lie­gen.

Die Reak­tio­nen

Auch wenn die­se neue Bedin­gung absurd klin­gen mag, scheint es ein Kom­pro­miss zu sein, mit dem die Club-Besit­zer leben kön­nen. Auch die japa­ni­sche DJ-Sze­ne hat die Revi­si­on in einem offe­nen Brief begrüsst, wie die Huf­fing­ton Post Japan berich­tet. Es sein gros­ser Schritt vor­wärts für die Clubsszene.

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