Die Rui­nen­in­sel ist Weltkulturerbe

Japans verlassene Insel Hashima.
Japans ver­las­se­ne Insel Hash­i­ma. wikimedia/​hisa­gi

Es war ein Ent­scheid in letz­ter Minu­te. Am Sonn­tag erklär­te die UNESCO, Japans «His­to­ri­sche Stät­ten der indus­tri­el­len Revo­lu­ti­on der Mei­ji-Zeit» zum Welt­kul­tur­er­bes. Es han­delt sich um eine Zusam­men­fas­sung von 23 Ein­rich­tun­gen in 8 Prä­fek­tu­ren. Dazu zählt auch die inter­na­tio­nal bekann­te Rui­nen­in­sel vor Naga­sa­ki (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Es ist Japans 19. UNESCO-Welt­kul­tur­er­be. Zudem ist es das drit­te Jahr hin­ter­ein­an­der, das der Insel­staat eine sol­che Ehrung erhält. 2014 war es der Berg Fuji, 2014 die his­to­ri­sche Sei­den­spin­ne­rei in Tomio­ka. Dabei stand die Bewer­bung ges­tern kurz vor dem Scheitern.

Denn die geehr­ten, japa­ni­schen Indus­trie­stät­ten sind nicht ohne his­to­ri­schen Bal­last. Wäh­rend der Krie­ges wur­den in min­des­tens 7 die­ser Ein­rich­tun­gen rund 57’900 korea­ni­sche Zwangs­ar­bei­ter beschäf­tigt. Seo­ul ver­wies seit Jah­ren auf die­ses dunk­le his­to­ri­sche Kapi­tel (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Als im Mai der UNESCO-Vor­ent­scheid fiel, inter­ve­nier­te das Land.

Japans Sicht­wei­se

Japan wider­sprach die­sen his­to­ri­schen Tat­sa­chen nicht, beton­te aber stets, dass bei der aktu­el­len Bewer­bung der Fokus allei­ne auf den Bau­wer­ken aus der Mei­ji-Zeit lie­ge. Die Kriegs­zeit sei wie­der­um ein ande­res Kapi­tel. Die­se Tren­nung wur­de von Exper­ten kri­ti­siert. Sie ver­wei­sen dar­auf, dass es in den Indus­trie­stät­ten seit der Mei­ji-Zeit Zwangs­ar­beit gab und die­ses Kapi­tel daher nicht igno­riert wer­den dürfe.

Schliess­lich kam es zu Gesprä­chen zwi­schen den Aus­sen­mi­nis­tern bei­der Län­der. Im Juni schie­nen die­se soweit gedie­hen zu sein, dass Korea nichts mehr gegen eine Auf­nah­me ins UNESCO-Welt­kul­tur­er­be ein­zu­wen­den hat­te. Japan ver­sprach, das düs­te­re Kapi­tel in den ent­spre­chen­den Stät­ten zu erwähnen.

Streit in letz­ter Minute

Doch als es am Sams­tag, 4. Juli, um die letz­te Ent­schei­dung in Bonn ging, war plötz­lich nicht mehr alles so klar. Die bei­den Län­der waren sich ein wei­te­res Mal unei­nig. Streit­punkt war das Wort «Zwangs­ar­bei­ter», das die Korea­ner klipp und klar erwähnt haben woll­ten. Japan woll­te es jedoch anders for­mu­liert haben. Die Korea­ner sei­en wie auch vie­le Japa­ner damals im Rah­men des Krie­ges «mobi­li­siert» wor­den, hiess es zuerst von japa­ni­scher Seite.

Weil unter die­sen Umstän­den die not­wen­di­ge Zwei­drit­tel­mehr­heit vom UNESCO-Gre­mi­um nicht gesi­chert war, wur­den die Gesprä­che um einen Tag ver­scho­ben. Plötz­lich wur­de ein Schei­tern zu einer mög­li­chen Option.

Japans Ver­spre­chen

Nach erneu­ten, bila­te­ra­len Gesprä­chen kam es am Sonn­tag­abend doch noch zum Kom­pro­miss zwi­schen den bei­den Län­dern, wie NHK News berich­tet. Japans offi­zi­el­ler UNESCO-Ver­tre­ter ver­liess danach ver­lau­ten, dass «in den 1940er-Jah­ren in gewis­sen Indus­trie­stät­ten eine Gross­zahl von Korea­nern gegen ihren Wil­len und unter schwie­rigs­ten Bedin­gun­gen zur Arbeit gezwun­gen wur­den». Aus­ser­dem ver­sprach Japan, ent­spre­chen­de Infor­ma­ti­ons­zen­tren ein­zu­rich­ten, «damit die Opfer nie in Ver­ges­sen­heit geraten».

Süd­ko­rea for­der­te noch von der UNESCO zudem, die Ein­hal­tung die­ses Ver­spre­chens durch Japan genau zu über­prü­fen. Somit war der Weg frei. Am Ende eines lan­gen Tages durf­ten bei­de Län­der zufrie­den sein.

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