Auf Shibuya folgt Setagaya
Der Tokioter Bezirk Shibuya (215’000 Einwohner) machte im April den ersten Schritt. Das Lokalparlament bewilligte die Ausstellung offizieller Partnerschaftszertifikate für gleichgeschlechtliche Paare (Asienspiegel berichtete). Auch wenn die Bescheinigungen rechtlich keine bindende Wirkung haben, sind sie ein wichtiger Beitrag der Lokalbehörden für die Unterstützung und Enttabuisierung der Homosexualität in Japan (Asienspiegel berichtete).
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Ausserdem beseitigt die eingetragene Partnerschaft einige Diskriminierungen im Alltag. Eine gemeinsame Wohnungssuche oder der Besuch des Partners im Krankenhaus sollen so möglich werden. Shibuyas mutiges Handeln hat schon einiges bewirkt. Eine Umfrage der Asahi Shimbun ergab, dass 52 Prozent die Ausstellung von Partnerschaftszertifikaten begrüssen und nur 27 Prozent dagegen sind.
Setagaya zieht nach
Und bereits zieht die nächste Behörde nach, wie die Nikkei Shimbun berichtet. Setagaya, mit über 800’000 Einwohner der bevölkerungsreichste Tokioter Bezirk, hat nach einer ersten Andeutung von Bezirksbürgermeister Nobuto Hosaka im Februar (Asienspiegel berichtete) nun bestätigt, dass man ebenfalls offizielle Zertifikate für gleichgeschlechtliche Partner ausstellen werde und damit das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die LGBT-Gemeinschaft fördern wolle.
Die Massnahme soll im September im Lokalparlament besprochen und voraussichtlich im November dieses Jahres umgesetzt werden. In Setagaya wird man es so handhaben, dass man die Partnerschaft mit einem Eid von der Bezirksbehörde bestätigen lassen kann. Das Paar erhält ein entsprechendes Zertifikat mit der Unterschrift des Bezirksbürgermeisters. Mindestens eine Person muss zum Zeitpunkt des Eides in Setagaya leben oder die Absicht haben, in diesen Bezirk zu ziehen.
Im Gegensatz zu Shibuya wird die eingetragene Partnerschaft in Setagaya jedoch nicht mit einer zusätzlichen Verordnung versehen, mit der man Unternehmen, die homosexuelle Paare diskriminieren, belangen könnte.
Rechtlich unklare Lage
Setagaya ist damit erst die zweite Lokalbehörde in Japan, die die gleichberechtigten Partnerschaft anerkennt. Es handelt sich jedoch erst um einen Anfang. Denn noch ist es für die LGBT-Gemeinschaft ein weiter Weg, gerade in politischer Hinsicht.
So kennt das japanische Gesetz zwar kein Verbot von homosexuellen Beziehungen. Eine Heirat wird aber gemäss Artikel 24 der Verfassung als «ein Akt basierend auf der gemeinsamen Zustimmung der beiden Geschlechter» definiert und schliesst so – nach Ansicht einiger Rechtsexperten – eine gleichgeschlechtliche Ehe aus. So sieht es auch die derzeitige Regierung unter Premier Shinzo Abe (Asienspiegel berichtete).
Andere Rechtsexperten sind jedoch der Meinung, dass es bei der Formulierung dieses Wortlauts damals einzig darum ging, die Gleichberechtigung der beiden Geschlechter zu betonen. In Shibuya umgeht man diese juristische Problematik, indem man bei den Zertifikaten für die eingetragene Partnerschaft von einer Einführung «eines von der Ehe völlig unabhängigen Systems» spricht.
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