Lie­bes­ver­bot für Idols

Fans fotografieren ihre Idols.
Fans foto­gra­fie­ren ihre Idols. Foto: flickr/​ivva

Ein gefei­er­tes und ange­him­mel­tes japa­ni­sches Popstern­chen zu wer­den ist der Traum vie­ler jun­ger Japa­ne­rin­nen und Japa­ner. Der rie­si­ge Erfolg der Girl-Band AKB48 hat es vor­ge­macht (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Die Girl­band ist zu einer gigan­ti­schen Mar­ke­ting-Maschi­ne­rie mit Mil­lio­nen­um­sät­zen und zu einer Reprä­sen­tan­tin der Pop­kul­tur ihres Lan­des her­an­ge­wach­sen. Über 200 Mil­lio­nen Plat­ten hat das unge­wöhn­li­che Musik­pro­jekt mit sei­nen zahl­rei­chen Teams und stän­dig wech­seln­den Band­mit­glie­dern verkauft.

Doch wer ein soge­nann­tes «Idol» in Japan wird, der bezahlt auch einen teu­ren Preis. Gewöhn­lich bin­det man sich als Popstern­chen ver­trag­lich an ein Man­gamen­ent, das einem knall­har­te Regeln auf­er­legt. Frei­hei­ten gibt es kaum. Das Manage­ment bestimmt den Lebens­stil und die Kar­rie­re. Im Gegen­zug erhält man Ruhm und Geld.

Für die Fan­ta­sie der Fans

Eine der umstrit­tens­ten Bestim­mun­gen ist das «Lie­bes­ver­bot». Vie­len Mit­glie­dern von Girlb- wie auch Boy­bands in Japan ist es ver­trag­lich strikt unter­sagt, wäh­rend der Kar­rie­re eine Bezie­hung mit dem ande­ren Geschlecht ein­zu­ge­hen. Die Band­mit­glie­der «gehö­ren» den Fans, so die Phi­lo­so­phie. Um die­se Fan­ta­sie zu ver­kau­fen, gel­te es sich vom ande­ren Geschlecht fern­zu­hal­ten. Wer gegen die­se eiser­ne Regel ver­stösst, der wird meis­tens aus der Band gewor­fen. Das kommt immer wie­der vor. Der Fall von AKB48-Mit­glied Min­a­mi Mine­gi­shi sorg­te vor zwei Jah­ren für viel Auf­merk­sam­keit (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Recht­lich wird die­se Rege­lung, die in der Bran­che üblich ist, wie­der­holt kri­ti­siert. So schreibt bei­spiels­wei­se die Anwäl­tin Hif­u­mi Okun­u­ki in der Japan Times, dass das Lie­bes­ver­bot aus ihrer Sicht gegen das japa­ni­sche Arbeits­ge­setz ver­stos­se. Kein Mana­ger habe das Recht, einem Band­mit­glied das Lie­bes­le­ben zu ent­zie­hen. Es hand­le sich um einen Ein­griff in die Privatsphäre.

Das Urteil des Gerichts

Das Tokio­ter Bezirks­ge­richt sieht dies offen­bar anders, wie die Nik­kan Sports und die Asahi Shim­bun berich­ten. Die­ses hat einer 17-Jäh­ri­gen ange­wie­sen, eine Geld­stra­fe von 650’000 Yen (4780 Euro) zu bezah­len, weil sie als als Mit­glied einer inzwi­schen auf­ge­lös­ten Girl­band gegen das «Lie­bes­ver­bot» ver­stos­sen habe. Die Auf­de­ckung einer Bezie­hung ver­schlech­te­re den Ruf des Idols, begrün­de­te Rich­ter Aki­to­mo Koji­ma das Urteil. Aus­ser­dem sei ein Dating-Ver­bot not­wen­dig gewe­sen, um die Unter­stüt­zung der männ­li­chen Fans zu garantieren.

Die heu­te 17-Jäh­ri­ge stiess im März 2013 zu einer 6-köp­fi­gen Girl­band und unter­schrieb in die­sem Zusam­men­hang auch einen ent­spre­chen­den Ver­trag mit allen übli­chen Regeln. Bereits im Okto­ber des­sel­ben Jah­res wur­de publik, dass die jun­ge Frau mit einem Fan in ein Hotel ging, was schliess­lich zur Auf­lö­sung der Band führte.

Das Manage­ment ver­klag­te die Frau und deren Eltern. Es for­der­te eine Scha­den­er­satz­sum­me in der Höhe von 5,1 Mil­lio­nen Yen (37’670 Euro). Die Frau wehr­te sich ver­geb­lich. Das Gericht in Tokio gab dem Manage­ment im Grund­satz recht. Durch die Auf­lö­sung habe das Manage­ment sein inves­tier­tes Geld end­gül­tig ver­lo­ren, so das Argu­ment für die Geld­stra­fe, die jedoch wesent­lich tie­fer als von den Klä­gern erwünscht aus­fiel. Mit der Zah­lung soll ein Teil der bezahl­ten Klei­der und der not­wen­di­gen Pri­vat­stun­den zurück­er­stat­tet werden.

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