Liebesverbot für Idols

Ein gefeiertes und angehimmeltes japanisches Popsternchen zu werden ist der Traum vieler junger Japanerinnen und Japaner. Der riesige Erfolg der Girl-Band AKB48 hat es vorgemacht (Asienspiegel berichtete).
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Die Girlband ist zu einer gigantischen Marketing-Maschinerie mit Millionenumsätzen und zu einer Repräsentantin der Popkultur ihres Landes herangewachsen. Über 200 Millionen Platten hat das ungewöhnliche Musikprojekt mit seinen zahlreichen Teams und ständig wechselnden Bandmitgliedern verkauft.
Doch wer ein sogenanntes «Idol» in Japan wird, der bezahlt auch einen teuren Preis. Gewöhnlich bindet man sich als Popsternchen vertraglich an ein Mangamenent, das einem knallharte Regeln auferlegt. Freiheiten gibt es kaum. Das Management bestimmt den Lebensstil und die Karriere. Im Gegenzug erhält man Ruhm und Geld.
Für die Fantasie der Fans
Eine der umstrittensten Bestimmungen ist das «Liebesverbot». Vielen Mitgliedern von Girlb- wie auch Boybands in Japan ist es vertraglich strikt untersagt, während der Karriere eine Beziehung mit dem anderen Geschlecht einzugehen. Die Bandmitglieder «gehören» den Fans, so die Philosophie. Um diese Fantasie zu verkaufen, gelte es sich vom anderen Geschlecht fernzuhalten. Wer gegen diese eiserne Regel verstösst, der wird meistens aus der Band geworfen. Das kommt immer wieder vor. Der Fall von AKB48-Mitglied Minami Minegishi sorgte vor zwei Jahren für viel Aufmerksamkeit (Asienspiegel berichtete).
Rechtlich wird diese Regelung, die in der Branche üblich ist, wiederholt kritisiert. So schreibt beispielsweise die Anwältin Hifumi Okunuki in der Japan Times, dass das Liebesverbot aus ihrer Sicht gegen das japanische Arbeitsgesetz verstosse. Kein Manager habe das Recht, einem Bandmitglied das Liebesleben zu entziehen. Es handle sich um einen Eingriff in die Privatsphäre.
Das Urteil des Gerichts
Das Tokioter Bezirksgericht sieht dies offenbar anders, wie die Nikkan Sports und die Asahi Shimbun berichten. Dieses hat einer 17-Jährigen angewiesen, eine Geldstrafe von 650’000 Yen (4780 Euro) zu bezahlen, weil sie als als Mitglied einer inzwischen aufgelösten Girlband gegen das «Liebesverbot» verstossen habe. Die Aufdeckung einer Beziehung verschlechtere den Ruf des Idols, begründete Richter Akitomo Kojima das Urteil. Ausserdem sei ein Dating-Verbot notwendig gewesen, um die Unterstützung der männlichen Fans zu garantieren.
Die heute 17-Jährige stiess im März 2013 zu einer 6-köpfigen Girlband und unterschrieb in diesem Zusammenhang auch einen entsprechenden Vertrag mit allen üblichen Regeln. Bereits im Oktober desselben Jahres wurde publik, dass die junge Frau mit einem Fan in ein Hotel ging, was schliesslich zur Auflösung der Band führte.
Das Management verklagte die Frau und deren Eltern. Es forderte eine Schadenersatzsumme in der Höhe von 5,1 Millionen Yen (37’670 Euro). Die Frau wehrte sich vergeblich. Das Gericht in Tokio gab dem Management im Grundsatz recht. Durch die Auflösung habe das Management sein investiertes Geld endgültig verloren, so das Argument für die Geldstrafe, die jedoch wesentlich tiefer als von den Klägern erwünscht ausfiel. Mit der Zahlung soll ein Teil der bezahlten Kleider und der notwendigen Privatstunden zurückerstattet werden.
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