Shibuyas eingetragene Partnerschaft
Ende März dieses Jahres schrieb das Lokalparlament des Tokioter Bezirks Shibuya Geschichte. Es anerkannte die gleichgeschlechtliche Partnerschaft, indem es eine Verordnung zur Ausstellung von offiziellen Partnerschaftszertifikaten und zum Schutz von sexuellen Minderheiten guthiess (Asienspiegel berichtete). Bei diesem Vorgehen handelt es sich um ein Novum in Japan, einem Land, wo die Homosexualität zwar nicht geächtet, aber viel zu gerne öffentlich tabuisiert wird (Asienspiegel berichtete).
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Die Partnerschaftsbescheinigungen haben zwar keine rechtliche bindende Wirkung, dennoch setzt Shibuya mit dem Vorgehen ein starkes Zeichen für die Unterstützung der LGBT-Gemeinschaft durch die offiziellen Behörden. Die eingetragene Partnerschaft soll im Alltag Diskriminierungen, wie beispielsweise bei der gemeinsamen Wohnungssuche oder bei einem Besuch des Partners im Krankenhaus, beseitigen helfen. Ausserdem können die Behörden in Shibuya Leute und Unternehmen bestrafen, denen man ein diskriminierendes Verhalten gegenüber sexuelle Minderheiten nachweisen kann.
Eine kleine Revolution
Der 43-jährige Ken Hasebe hatte als damaliger Abgeordneter des Lokalparlaments den Vorschlag eingereicht. Mit seiner Aktion hat er in nur wenigen Monaten viel bewirkt. Die Homo-Ehe wird seither in den Medien offen diskutiert. Selbst Premierminister Shinzo Abe musste sich plötzlich dazu äussern (Asienspiegel berichtete).
Hasebe selbst wurde Ende April gar zum Bürgermeister Shibuyas gewählt. Im August zog Setagaya, mit über 800’000 Einwohner der bevölkerungsreichste Tokioter Bezirk, nach. Auch dort werden künftig Zertifikate für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt (Asienspiegel berichtete).
Die Umsetzung
In Shibuya haben die Behörden in der Zwischenzeit die Details für das neuartige Zertifikat ausgearbeitet. Ab November sollen bereits die ersten Dokumente für gleichgeschlechtliche Paare ausgestellt werden, wie die Asahi Shimbun berichtet.
Ein Anrecht darauf haben Paare, die in Shibuya leben und 20 Jahre oder älter sind. Ausserdem benötigt ein Paar mindestens zwei notariell beglaubigte Dokumente. Darin müssen sie versichern, dass sie sich gegenseit rechtlich und finanziell beistehen und eine vertrauensvolle Beziehung führen. Die Dokumente müssen sie gemeinsam bei der Behörde vorlegen.
Einziger Kritikpunkt am Verfahren sind die Kosten. So kosten zwei notariell beglaubigten Dokumente bis zu 80’000 Yen (595 Euro). Die Ausstellung des Partnerschaftszertifikat kostet derweil bescheidene 300 Yen (2.20 Euro). Sollte die eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden, dann gibt man das Zertifikat ganz einfach wieder zurück an die Behörde und löst damit die Partnerschaft auf.
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