Dop­pel­na­men blei­ben verboten

Eine Braut in Japan.
Eine Braut in Japan. Foto: flickr/​jessleecuizon

Zwei weg­wei­sen­de Urtei­le bezüg­lich zwei Arti­kel des japa­ni­schen Fami­li­en­rechts, die aus heu­ti­ger Sicht anti­quiert wir­ken und beson­ders die Frau benach­tei­li­gen. Nun hat sich das Obers­te Gericht in Japan damit befasst und zwei Urtei­le gefällt, die ganz unter­schied­lich aus­ge­fal­len sind.

Wenn Sie die­sen Arti­kel gra­tis lesen, bezah­len ande­re dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft die­ses Japan-Blogs.

Das Hei­rats­ver­bot: nicht verfassungsmässig

Der Arti­kel 733 des japa­ni­schen Zivil­ge­setz­bu­ches besagt, dass eine Frau erst 180 Tage nach einer Schei­dung wie­der hei­ra­ten darf (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Für den Mann gilt sol­ches jedoch nicht. Ursprüng­lich woll­ten die Auto­ren mit die­sem Geset­zes­pa­ra­gra­phen ver­hin­dern, dass bei einer Schwan­ger­schaft zwi­schen Schei­dung und erneu­ter Hei­rat Unklar­hei­ten bezüg­lich der Vater­schaft ent­ste­hen. Denn erst nach 6 Mona­ten sei bei einer Frau eine Schwan­ger­schaft klar erkenn­bar, so die dama­li­ge Ansicht.

Eine Frau aus der Prä­fek­tur Oka­y­a­ma reich­te 2012 Kla­ge ein. Das Gesetz ver­stos­se gegen die ver­fas­sungs­mäs­sig ver­an­ker­te Gleich­be­rech­ti­gung, so ihre Begrün­dung (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Sie woll­te nach ihrer Schei­dung nicht 180 Tage auf ihre zwei­te Hei­rat war­ten und ver­lang­te zumin­dest eine Her­ab­set­zung die­ser Limi­te auf 100 Tage. Lokal- wie auch Bezirks­ge­richt lehn­ten die Kla­ge ab.

In der Fol­ge muss­te sich das Obers­te Gericht erst­mals über­haupt mit die­sem Geset­zes­ar­ti­kel befas­sen – und ent­schied im Sin­ne der Klä­ge­rin, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Das 180-tägi­ge Hei­rats­ver­bot ver­stos­se gegen die Ver­fas­sung. Die Regie­rung und das Par­la­ment müs­sen nun auf Anord­nung des Obers­ten Gerichts mög­lichst schnell eine Geset­zes­an­pas­sung vor­neh­men. Es ist exakt das zehn­te Mal, dass das Obers­te Gericht in der Nach­kriegs­zeit einen Geset­zes­ar­ti­kel als nicht ver­fas­sungs­mäs­sig ein­ge­stuft hat.

Das Dop­pel­na­men­ver­bot: verfassungsmässig

In einem ande­ren Fall kam das Obers­te Gericht der­weil zu einem ande­ren Urteil als es sich die Klä­ger gewünscht haben. So wird es für ver­hei­ra­te­te Paa­re auch in Zukunft nicht mög­lich sein, einen Dop­pel­na­men anzu­neh­men oder getrenn­te Namen zu füh­ren. In Japan gilt damit wei­ter­hin der Arti­kel 750 des Zivil­ge­setz­bu­ches, der besagt, dass sich ein Ehe­paar auf einen ein­zi­gen Fami­li­en­na­men eini­gen muss.

In 98 Pro­zent der Fäl­le ist es der Name des Ehe­man­nes. Hat die Fami­lie der Ehe­frau kei­nen männ­li­chen Erben, kommt es vor, dass der Ehe­mann den Fami­li­en­na­men sei­ner Braut annimmt. Japan bleibt somit das ein­zi­ge Land der G – 8-Gemein­schaft, das am Prin­zip eines ein­zi­gen Fami­li­en­na­mens festhält.

Die Klä­ger­grup­pe argu­men­tier­te, dass der Arti­kel 750 gegen die Prin­zi­pen der Ver­fas­sung ver­stos­se. So heisst es im im Arti­kel 13 und 14 der Ver­fas­sung, dass «alle Men­schen als Indi­vi­du­en respek­tiert wer­den müs­sen» und «Ehe­mann und Ehe­frau die glei­chen Rech­te haben». Der Zwang, sich bei der Hoch­zeit auf einen ein­zi­gen Fami­li­en­nah­men fest­le­gen zu müs­sen, wider­spre­che die­sen bei­den Arti­keln. Es dür­fe nicht sein, dass sich eine Frau zwi­schen ihrem Fami­li­en­na­men und der Ehe ent­schei­den müs­se. Aus­ser­dem ver­weist die Klä­ger­grup­pe auf einen Bericht einer Kom­mis­si­on des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums von 1996, in dem eine ent­spre­chen­de Anpas­sung des Fami­li­en­rechts emp­foh­len wurde.

Das Obers­te Gericht ist die­ser Argu­men­ta­ti­on jedoch nicht gefolgt, wie die Sank­ei Shim­bun berich­tet. Der Arti­kel 750 ver­stos­se nicht gegen die Ver­fas­sung. Eine Aus­nah­me gilt übri­gens für Japa­ne­rin­nen und Japa­ner, die mit Aus­län­dern ver­hei­ra­tet sind. Sie dür­fen ihren japa­ni­schen Fami­li­en­na­men beibehalten.

Im Shop
Asienspiegel Abo
April 2024

Asi­en­spie­gel Abo

Ohne Abon­nen­ten kein Asi­en­spie­gel. Vor­tei­le für Abonnenten.

ABONNENT WERDEN

In Japan
E-Book

In Japan

Der prak­ti­sche Rei­se­füh­rer von Jan Knü­sel in der aktua­li­sier­ten Auf­la­ge 7.3. / 2024.

E-BOOK KAUFEN

Japan Bullet Train
Shinkansen

Japan Bul­let Train

Tickets für Shink­an­sen und Express­zü­ge online kaufen.

KAUFEN

Pocket-Wifi in Japan
Affiliate

Pocket-Wifi in Japan

Unli­mi­tier­ter Inter­net­zu­gang. 10% Rabatt-Code.

BESTELLEN

Airport Taxi
Affiliate

Air­port Taxi

Nari­ta und Hane­da ↔︎ Tokyo und Kan­sai ↔︎ Osa­ka: Air­port Taxi zum Pauschalpreis.

BESTELLEN