Japan ist Airbnb-Land
Airbnb boomt auch in Japan. Weit über 26’000 Wohnungen und Zimmer werden inzwischen im Inselstaat bereits angeboten. Der Nutzen von Airbnb für die japanische Wirtschaft soll sich auf 221,9 Milliarden Yen belaufen. Über 21’800 Jobs hat das Mitwohnportal gemäss eigenen Angaben indirekt geschaffen.
Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs.
Wirklich legal ist dieser Dienst dennoch nicht, da es sich bei den Airbnb-Angeboten weder um eine normale Miete einer Wohnung noch um ein klassisches Hotel handelt. Es fehlt an klaren Regelungen. Denn grundsätzlich fallen Wohnungen, die für weniger als 30 Tage vermietet werden, unter das Hotelgewerbegesetz, das verschiedene Vorgaben für Infrastruktur und Sicherheit vorschreibt. So ist beispielsweise ein Empfangsschalter oder eine Anmeldung eines ausländischen Gastes bei den Behörden zwingend vorgeschrieben.
Airbnb als Ergänzung
Und trotzdem: Airbnb wird nicht nur geduldet, die Lokalregierungen sehen darin gar die Lösung, um für die steigenden Touristenzahlen (Asienspiegel berichtete) genügend Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Nur in Fällen schwerer Missachtung des Gesetzes hat die Polizei bislang eingegriffen.
Denn die Hotels in Japan sind seit einiger Zeit an ihre Kapazitätsgrenzen angekommen. Die Belegungsrate ist konstant hoch. Gleichzeitig stehen in Japan bereits heute Millionen von Häuser leer. Für Immobilienhändler wird es abseits von Tokio immer schwieriger, Einfamilienhäuser und Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Die ländlichen Regionen sehen Airbnb als Chance für die touristische Belebung (Asienspiegel berichtete).
Ota macht den ersten Schritt
Nach vielen Ankündigungen ist nun der erste Schritt zur Legalisierung getan. Der Tokioter Bezirk Ota, zu dem der Flughafen Haneda gehört, hat den Anfang gemacht. Seit Januar 2016 ist hier die Kurzvermietung von privaten Wohnbereichen an Touristen offiziell erlaubt, auf Japanisch minpaku genannt. Ota darf dies, weil es zu einer neu geschaffenen Sonderwirtschaftszone gehört.
Gemäss der neuen Regelungen müssen die Vermieter sich offiziell bei den Lokalbehörden anmelden. Dabei müssen gewisse Bedingungen eingehalten werden bezüglich der Räumlichkeit. Evakuierungsinformationen auf Englisch müssen im Falle einer Naturkatastrophe zur Verfügung gestellt werden. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, auf Klagen des Nachbars einzugehen. Die Behörden erlauben es sich auch, die Wohnung genau auf die Einhaltung der Bedingungen zu prüfen.
Familienhäuser in Tokio mieten
Die wohl umstrittenste Bedingung ist, dass eine Vermietung nur ab mindestens 6 Nächten erlaubt wird. Bei Airbnb sind jedoch weit kürzere Aufenthalte die Norm. Niemand hat jedoch erwartet, dass bereits die erste Verordnung perfekt sein würde. So gesehen kann die Massnahme kann als erster wichtiger Schritt zur Legalisierung der Minpaku-Dienste angesehen werden.
Der Immobilienhändler Able war übrigens der erste Interessent, der sich bei den Behörden in Ota angemeldet hat. Mit der Vermiet-Website Tomareru will er künftig ausländischen Touristen ganz gewöhnliche Einfamilienhäuser für die Dauer von einer Woche oder mehr kostengünstig zur Miete anbieten. Fast zwei Jahre hat Able auf diesen Moment gewartet (Asienspiegel berichtete).
Osaka folgt im Apirl
Osaka wird als nächste Stadt nachziehen. Das Präfekturparlament hat bereits einer ähnlichen Verordnung wie in Ota zugestimmt. Ab April soll dann auch in dieser Grossstadt die Kurzmiete von privaten Häusern und Wohnungen erlaubt sein.
Ohne Abonnenten kein Asienspiegel
Februar 2024 – Wenn Sie diesen Artikel gratis lesen, bezahlen andere dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft dieses Japan-Blogs, der über 5000 kostenlos zugängliche Artikel bietet.
VORTEILE JAHRES-ABO
Jahres-Abonnenten stehe ich für Fragen zur Verfügung. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren.
- Zahlungsmittel: Master, Visa, PayPal, Apple Pay, Google Pay
- Für TWINT bitte via Asienspiegel Shop bezahlen
- Für Banküberweisung hier klicken