Japan ist Airbnb-Land

Airbnb-Angebote im Tokioter Bezirk Ota.
Airb­nb-Ange­bo­te im Tokio­ter Bezirk Ota. Screen­shot: airb​nb​.com

Airb­nb boomt auch in Japan. Weit über 26’000 Woh­nun­gen und Zim­mer wer­den inzwi­schen im Insel­staat bereits ange­bo­ten. Der Nut­zen von Airb­nb für die japa­ni­sche Wirt­schaft soll sich auf 221,9 Mil­li­ar­den Yen belau­fen. Über 21’800 Jobs hat das Mit­wohn­por­tal gemäss eige­nen Anga­ben indi­rekt geschaffen.

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Wirk­lich legal ist die­ser Dienst den­noch nicht, da es sich bei den Airb­nb-Ange­bo­ten weder um eine nor­ma­le Mie­te einer Woh­nung noch um ein klas­si­sches Hotel han­delt. Es fehlt an kla­ren Rege­lun­gen. Denn grund­sätz­lich fal­len Woh­nun­gen, die für weni­ger als 30 Tage ver­mie­tet wer­den, unter das Hotel­ge­wer­be­ge­setz, das ver­schie­de­ne Vor­ga­ben für Infra­struk­tur und Sicher­heit vor­schreibt. So ist bei­spiels­wei­se ein Emp­fangs­schal­ter oder eine Anmel­dung eines aus­län­di­schen Gas­tes bei den Behör­den zwin­gend vorgeschrieben.

Airb­nb als Ergänzung

Und trotz­dem: Airb­nb wird nicht nur gedul­det, die Lokal­re­gie­run­gen sehen dar­in gar die Lösung, um für die stei­gen­den Tou­ris­ten­zah­len (Asi­en­spie­gel berich­te­te) genü­gend Über­nach­tungs­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung zu stel­len. Nur in Fäl­len schwe­rer Miss­ach­tung des Geset­zes hat die Poli­zei bis­lang eingegriffen.

Denn die Hotels in Japan sind seit eini­ger Zeit an ihre Kapa­zi­täts­gren­zen ange­kom­men. Die Bele­gungs­ra­te ist kon­stant hoch. Gleich­zei­tig ste­hen in Japan bereits heu­te Mil­lio­nen von Häu­ser leer. Für Immo­bi­li­en­händ­ler wird es abseits von Tokio immer schwie­ri­ger, Ein­fa­mi­li­en­häu­ser und Woh­nun­gen zu ver­kau­fen oder zu ver­mie­ten. Die länd­li­chen Regio­nen sehen Airb­nb als Chan­ce für die tou­ris­ti­sche Bele­bung (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Ota macht den ers­ten Schritt

Nach vie­len Ankün­di­gun­gen ist nun der ers­te Schritt zur Lega­li­sie­rung getan. Der Tokio­ter Bezirk Ota, zu dem der Flug­ha­fen Hane­da gehört, hat den Anfang gemacht. Seit Janu­ar 2016 ist hier die Kurz­ver­mie­tung von pri­va­ten Wohn­be­rei­chen an Tou­ris­ten offi­zi­ell erlaubt, auf Japa­nisch min­pa­ku genannt. Ota darf dies, weil es zu einer neu geschaf­fe­nen Son­der­wirt­schafts­zo­ne gehört.

Gemäss der neu­en Rege­lun­gen müs­sen die Ver­mie­ter sich offi­zi­ell bei den Lokal­be­hör­den anmel­den. Dabei müs­sen gewis­se Bedin­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den bezüg­lich der Räum­lich­keit. Eva­ku­ie­rungs­in­for­ma­tio­nen auf Eng­lisch müs­sen im Fal­le einer Natur­ka­ta­stro­phe zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Der Ver­mie­ter ist zudem ver­pflich­tet, auf Kla­gen des Nach­bars ein­zu­ge­hen. Die Behör­den erlau­ben es sich auch, die Woh­nung genau auf die Ein­hal­tung der Bedin­gun­gen zu prüfen.

Fami­li­en­häu­ser in Tokio mieten

Die wohl umstrit­tens­te Bedin­gung ist, dass eine Ver­mie­tung nur ab min­des­tens 6 Näch­ten erlaubt wird. Bei Airb­nb sind jedoch weit kür­ze­re Auf­ent­hal­te die Norm. Nie­mand hat jedoch erwar­tet, dass bereits die ers­te Ver­ord­nung per­fekt sein wür­de. So gese­hen kann die Mass­nah­me kann als ers­ter wich­ti­ger Schritt zur Lega­li­sie­rung der Min­pa­ku-Diens­te ange­se­hen werden.

Der Immo­bi­li­en­händ­ler Able war übri­gens der ers­te Inter­es­sent, der sich bei den Behör­den in Ota ange­mel­det hat. Mit der Ver­miet-Web­site Toma­re­ru will er künf­tig aus­län­di­schen Tou­ris­ten ganz gewöhn­li­che Ein­fa­mi­li­en­häu­ser für die Dau­er von einer Woche oder mehr kos­ten­güns­tig zur Mie­te anbie­ten. Fast zwei Jah­re hat Able auf die­sen Moment gewar­tet (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Osa­ka folgt im Apirl

Osa­ka wird als nächs­te Stadt nach­zie­hen. Das Prä­fek­tur­par­la­ment hat bereits einer ähn­li­chen Ver­ord­nung wie in Ota zuge­stimmt. Ab April soll dann auch in die­ser Gross­stadt die Kurz­mie­te von pri­va­ten Häu­sern und Woh­nun­gen erlaubt sein.

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