Bart­trä­ger unerwünscht

Ein Zugführer in Japan.
Ein Zug­füh­rer in Japan. Foto: Asi­en­spie­gel

2012 sprach die Trans­port­be­hör­de unter dem dama­li­gen streit­ba­ren Bür­ger­meis­ter Toru Hash­i­mo­to ein Bart­ver­bot für alle männ­li­chen Ange­stell­ten aus. Aus­ser­dem hät­ten die Frau­en gepflegt und geschminkt zur Arbeit zu erschei­nen, hiess es wei­ter. Auch eine Stadt in der Prä­fek­tur Gun­ma hat­te zwei Jah­re zuvor ein Bart­ver­bot erlas­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Ähn­lich ging der Bür­ger­meis­ter zudem mit Täto­wier­ten vor. Er leg­te allen Ange­stell­ten einen Fra­ge­bo­gen vor und leg­te den Betrof­fe­nen sogar nahe, «wenn mög­lich» eine Ent­fer­nung vor­zu­neh­men (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Hash­i­mo­tos rabia­tes Vor­ge­hen lös­te eine gros­se Kon­tro­ver­se aus. Und lan­ge nicht alle hiel­ten sich an die neu­en Regeln. Zwei über 50-jäh­ri­ge Zug­füh­rer der städ­ti­schen U-Bahn wei­gern sich bis heu­te ihre Bär­te abzu­ra­sie­ren. Bei­de hat­ten schon seit über zehn Jah­ren einen Bart und emp­fan­den Hash­i­mo­tos Ver­ord­nung als Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re. Der Arbeit­ge­ber kürz­te dar­auf­hin deren Bonus­zah­lun­gen in den ver­gan­ge­nen zwei Jah­ren. In Japan ist der Bonus ein ele­men­ta­rer Bestand­teil des Lohns.

Bis vors Gericht

Anstatt nach­zu­ge­ben zie­hen die bei­den den Fall nun vor Gericht. Sich einen Bart wach­sen zu las­sen gehö­re zu den indi­vi­du­el­len Frei­hei­ten. Das Ver­bot der Stadt sei eine Ver­let­zung der Men­schen­rech­te und ein Ver­stoss gegen die Ver­fas­sung, heisst es in der Kla­ge. Sie sei­en zudem stets gepflegt zur Arbeit erschie­nen. Als Ent­schä­di­gung for­dern sie 2 Mil­lio­nen Yen pro Person.

Die Chan­cen der bei­den Zug­füh­rer ste­hen nicht schlecht. Ein Bus­fah­rer in Osa­ka wei­ger­te sich vor zwei Jah­ren Aus­kunft dar­über zu geben, ob er ein Tat­too tra­ge. Das Gericht gab sei­ner Wei­ge­rung und erklär­te Hash­i­mo­tos Tat­too-Fra­ge­bo­gen als einen Ein­griff in die Pri­vat­sphä­re und damit als illegal.

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