Bartträger unerwünscht
2012 sprach die Transportbehörde unter dem damaligen streitbaren Bürgermeister Toru Hashimoto ein Bartverbot für alle männlichen Angestellten aus. Ausserdem hätten die Frauen gepflegt und geschminkt zur Arbeit zu erscheinen, hiess es weiter. Auch eine Stadt in der Präfektur Gunma hatte zwei Jahre zuvor ein Bartverbot erlassen (Asienspiegel berichtete).
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Ähnlich ging der Bürgermeister zudem mit Tätowierten vor. Er legte allen Angestellten einen Fragebogen vor und legte den Betroffenen sogar nahe, «wenn möglich» eine Entfernung vorzunehmen (Asienspiegel berichtete).
Hashimotos rabiates Vorgehen löste eine grosse Kontroverse aus. Und lange nicht alle hielten sich an die neuen Regeln. Zwei über 50-jährige Zugführer der städtischen U-Bahn weigern sich bis heute ihre Bärte abzurasieren. Beide hatten schon seit über zehn Jahren einen Bart und empfanden Hashimotos Verordnung als Eingriff in die Privatsphäre. Der Arbeitgeber kürzte daraufhin deren Bonuszahlungen in den vergangenen zwei Jahren. In Japan ist der Bonus ein elementarer Bestandteil des Lohns.
Bis vors Gericht
Anstatt nachzugeben ziehen die beiden den Fall nun vor Gericht. Sich einen Bart wachsen zu lassen gehöre zu den individuellen Freiheiten. Das Verbot der Stadt sei eine Verletzung der Menschenrechte und ein Verstoss gegen die Verfassung, heisst es in der Klage. Sie seien zudem stets gepflegt zur Arbeit erschienen. Als Entschädigung fordern sie 2 Millionen Yen pro Person.
Die Chancen der beiden Zugführer stehen nicht schlecht. Ein Busfahrer in Osaka weigerte sich vor zwei Jahren Auskunft darüber zu geben, ob er ein Tattoo trage. Das Gericht gab seiner Weigerung und erklärte Hashimotos Tattoo-Fragebogen als einen Eingriff in die Privatsphäre und damit als illegal.
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