Gericht schaltet AKW ab
Das Bezirksgericht von Otsu in der Präfektur Shiga hat in einem Urteil angeordnet, das Ende Januar wieder hochgefahrene AKW Takahama abzuschalten, wie NHK News berichtet. Die von Betreiber Kansai Electric Power ausgearbeiteten Notfall- und Evakuierungsmassnahmen bei einem Unfall oder einem Tsunami seien ungenügend, heisst es. Das Urteil gilt für beide wieder betriebsfähigen Reaktoren 3 und 4. Diese einstweilige Verfügung ist in dieser Form ein Novum. Erstmals überhaupt hat ein Gericht einen Stopp eines AKW angeordnet, das die strengeren Sicherheitsprüfungen nach Fukushima bestanden hat und wieder in Betrieb genommen wurde.
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Die Klage eingereicht hatten 29 Bewohner der Präfektur Shiga. Das AKW Takahama ist zwar in der Präfektur Fukui, doch die Nachbarspräfektur Shiga liegt teilweise im 30-Kilometer-Radius, in dem entsprechende Evakuierungspläne für den Notfall ausgearbeitet werden müssen. Nach den Erfahrungen von Fukushima hatte die Regierung diesen Radius von 10 auf 30 Kilometer erweitert. Die Kläger hatten Sicherheitsbedenken geäussert. Bei einem Unfall würden unzählige Menschen in der Region der Radioaktivität ausgesetzt. Auch der Biwa-See, der grösste Süsswassersee des Landes und Wasserreservoir für 14 Millionen Menschen, wäre betroffen.
Kansai Electric Power hat den Prozess zur Abschaltung des Reaktors 3 bereits eingeleitet. Gleichzeitig hat der Stromproduzent angekündigt, in Berufung zu gehen. Der Fall wird in einem zweiten Schritt von einem anderen Richter erneut beurteilt werden. Die Regierung nahm das Urteil ebenfalls zur Kenntnis, betonte zugleich aber, man am Wiederhochfahren der für sicher befundenen AKW-Reaktoren festhalten wolle.
Urteile und Pannen im AKW Takahama
Für das AKW Takahama ist dies nur einer von ganz vielen Rückschlägen. Im April 2015 untersagte das Bezirksgericht von Fukui ein Wiederhochfahren der Reaktoren 3 und 4, obwohl die Nukleare Regulierungsbehörde (NRA) das Kernkraftwerk nach Sicherheitsanpassungen für sicher befunden hatte. Schliesslich wurde das gerichtliche Verbot wieder gekippt.
Und so wurde nach dem Reaktor 3 im Januar zuletzt auch der Reaktor 4 im Februar wiederhochgefahren. Letzterer musste jedoch nach einer Panne wieder einstweilig abgeschaltet werden (Asienspiegel berichtete) und wird nach dem neusten Urteil fürs Erste nicht wieder hochgefahren.
25 Reaktoren durchlaufen Sicherheitstests
Für die Anti-AKW-Bewegung ist das Urteil von Otsu ein Lichtblick. Zuletzt hatte sie nur noch mit Niederlagen zu kämpfen. Letztes Jahr wurde im AKW Sendai bei Kagoshima nach zwei Jahren «AKW-Null-Zustand» die ersten 2 von 43 AKW-Reaktoren wieder in Betrieb genommen (Asienspiegel berichtete). Daraufhin folgte das AKW Takahama. Weitere 25 Reaktoren durchlaufen zurzeit Sicherheitstests (Asienspiegel berichtete).
Das Urteil im Fall AKW Takahama zeigt nun aber, dass durchaus noch lange nicht alle Fragen bezüglich der Sicherheit geklärt sind. Der AKW-Fahrplan der Regierung ist somit ins Stocken geraten. Gleichzeitig ist es aber auch so, dass es immer wieder Urteile gegen den AKW-Betrieb gegeben hat, diese jedoch in den allermeisten Fällen wieder gekippt wurden.
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