Das ers­te Gesetz gegen Hassreden

Die schwarzen Wagen: Ein typisches Merkmal rechtsgerichteter Gruppierungen.
Die schwar­zen Wagen: Ein typi­sches Merk­mal rechts­ge­rich­te­ter Grup­pie­run­gen. Foto: flickr/​w00kie

In Japans Städ­ten kam es gemäss dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um zwi­schen 2012 und 2015 zu min­des­tens 1152 Hass­re­den. Es han­delt sich gewöhn­lich um Demons­tra­tio­nen von Mit­glie­der rechts­ge­rich­te­ter Grup­pen, die auf den Stras­sen ras­sis­ti­sche Reden gegen die korea­nisch­stäm­mi­ge Min­der­heit in Japan hal­ten. Wäh­rend Jahr­zehn­ten wur­de die­ses Vor­ge­hen mit dem Ver­weis auf die ver­fas­sungs­recht­lich garan­tier­te Mei­nungs- und Rede­frei­heit toleriert.

Wenn Sie die­sen Arti­kel gra­tis lesen, bezah­len ande­re dafür. Mit einem Abo sichern Sie die Zukunft die­ses Japan-Blogs.

Japan geriet mit die­ser Tole­ranz gegen­über Hass­red­nern jedoch zuneh­mend in der Kri­tik. Im August 2014 hat­te die UNO Japan auf­ge­for­dert, aktiv zu wer­den (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Über 23 Lokal­re­gie­run­gen und -Par­la­men­te in Japan ver­lang­ten von Tokio, recht­lich gegen die Hass­re­den vor­zu­ge­hen. Aus­ser­dem pro­fi­tiert die Wirt­schaft des Lan­des so stark wie noch nie von den jähr­lich fast 20 Mil­lio­nen aus­län­di­schen Tou­ris­ten. Hin­zu kom­men im Jahr 2020 die Som­mer­spie­le in Tokio. Der Tenor war klar: Japan ver­lie­re das inter­na­tio­na­le Ver­trau­en, wenn es Hass­re­den wei­ter­hin tole­rie­ren würde.

Gegen­mass­nah­men, aber kein Verbot

Nun steht das japa­ni­sche Par­la­ment kurz davor, erst­mals über­haupt ein Gesetz gegen die Hass­re­den zu erlas­sen. Das Ober­haus hat bereits zuge­stimmt, das Unter­haus folgt in den kom­men­den Tagen.

Im neu­en Gesetz heisst es, dass ras­sis­ti­sche Taten und Wor­te gegen Aus­län­der und deren Kin­der nicht tole­riert wür­den. Es ver­pflich­tet die Behör­den auf allen Ebe­nen, aktiv Mass­nah­men zu ergrei­fen, um Hass­re­den in Zukunft zu ver­mei­den. Dies soll vor­nehm­lich über Auf­klä­rungs­kam­pa­gnen gesche­hen. Aus­ser­dem müs­sen die Behör­den eine Anlauf­stel­le für Opfer schaffen.

Im Gesetz steht jedoch nichts von einem Ver­bot noch irgend­wel­chen Stra­fen gegen Hass­re­den – aus Rück­sicht vor der ver­fas­sungs­mäs­sig garan­tie­ren Mei­nungs- und Rede­frei­heit, wie es heisst. Kri­ti­ker spre­chen daher von einem zahn­lo­sen Gesetz. Ande­re wie­der­um sehen es als ers­ten wich­ti­gen Schritt in der Besei­ti­gung der Hass­re­den. Der Staat sei nun erst­mals aktiv auf­ge­for­dert, etwas dage­gen zu unternehmen.

Kam­pa­gnen gegen Hassreden

Wie die­se Mass­nah­men künf­tig aus­se­hen könn­ten, zei­gen bereits eini­ge Bei­spiel aus der jün­ge­ren Ver­gan­gen­heit. Im Febru­ar bat das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, zwei Video-Sei­ten-Betrei­ber, dar­un­ter Nico­Ni­co, fil­mi­sche Bei­trä­ge von anti-korea­ni­schen Akti­vis­ten zu löschen, da die­se mit ihrem Han­deln gegen die Men­schen­rech­te sowie auf das Recht auf Pri­vat­sphä­re ver­stos­sen würden.

Die Bit­te war zwar recht­lich nicht bin­dend, doch die Betrei­ber ent­fern­ten dar­auf­hin ent­spre­chen­de Hass­re­den-Vide­os. Das Minis­te­ri­um wur­de von pri­va­ten Per­so­nen dar­auf auf­merk­sam gemacht (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Recht­li­che Möglichkeiten

2015 star­te­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um zudem eine Kam­pa­gne zum Schutz der Men­schen­rech­te. «Hass­re­den tole­rie­ren wir nicht», heisst der Slo­gan auf der eigens ein­ge­rich­te­ten Infor­ma­ti­ons-Web­site. Auf­klä­rungs­pla­ka­te wur­den in den Bahn­hö­fen auf­ge­hängt, ein Auf­klä­rungs­film online geschal­tet und eine Bera­tungs­stel­le für Opfer geschaffen.

Selbst der Obers­te Gerichts­hof hat­te am 9. Dezem­ber 2014 erst­mals über­haupt eine anti-korea­ni­sche Demons­tra­ti­on in Kyo­to als Ver­stoss gegen die Men­schen­rech­te und damit als ille­gal ein­ge­stuft. Die Ver­ur­teil­ten muss­ten eine hohe Geld­stra­fe bezah­len (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Das Urteil des Obers­ten Gerichts­hofs hat gezeigt, dass man bereits heu­te eine recht­li­che Hand­ha­be gegen Hass­red­ner hat. Das neue Gesetz nimmt die Behör­den nun zusätz­lich in die Pflicht. Nun hängt es ganz davon ab, wie aktiv sich die Behör­den künf­tig ein­set­zen werden.

Eine lan­ge Leidensgeschichte

Die Korea­ner bil­den neben den Chi­ne­sen die gröss­te aus­län­di­sche Min­der­heit in Japan. Vie­le von ihnen sind seit Gene­ra­tio­nen im Land. Sie kamen, als Korea noch unter japa­ni­scher Besat­zung war. Man­che mach­ten den Weg frei­wil­lig, ande­re wur­den wäh­rend des Zwei­ten Welt­kriegs zur Zwangs­ar­beit nach Japan überführt.

Ihre Nach­kom­men wer­den bis heu­te in Beruf und Gesell­schaft teil­wei­se dis­kri­mi­niert. Vie­le ver­zich­ten auf die Annah­me der japa­ni­schen Staats­bür­ger­schaft, da die­se eine voll­stän­di­ge Assi­mi­la­ti­on inklu­si­ve Namens­än­de­rung vor­aus­setzt. Eine Dop­pel­bür­ger­schaft ist in Japan nicht erlaubt.

Im Shop
Asienspiegel Abo
März 2024

Asi­en­spie­gel Abo

Ohne Abon­nen­ten kein Asi­en­spie­gel. Vor­tei­le für Abonnenten.

ABONNENT WERDEN

In Japan
E-Book

In Japan

Der prak­ti­sche Rei­se­füh­rer von Jan Knü­sel in der aktua­li­sier­ten Auf­la­ge 7.3. / 2024.

E-BOOK KAUFEN

Japan Bullet Train
Shinkansen

Japan Bul­let Train

Tickets für Shink­an­sen und Express­zü­ge online kaufen.

KAUFEN

Pocket-Wifi in Japan
Affiliate

Pocket-Wifi in Japan

Unli­mi­tier­ter Inter­net­zu­gang. 10% Rabatt-Code.

BESTELLEN

Airport Taxi
Affiliate

Air­port Taxi

Nari­ta und Hane­da ↔︎ Tokyo und Kan­sai ↔︎ Osa­ka: Air­port Taxi zum Pauschalpreis.

BESTELLEN

News­let­ter

ANMELDEN