Plötz­lich ille­gal in Japan

Eine typische japanische Temporary-Visitor-Erlaubnis, die jeweils in den Pass geklebt wird.
Eine typi­sche japa­ni­sche Tem­pora­ry-Visi­tor-Erlaub­nis, die jeweils in den Pass geklebt wird. Foto: Asi­en­spie­gel

Als Schwei­zer, Deut­scher oder öster­rei­chi­scher Tou­rist darf man 3 Mona­te in Japan blei­ben. Ein Visum ist nicht nötig. Es gibt sogar die Gele­gen­heit, die Auf­ent­halts­dau­er ein­ma­lig um wei­te­re 3 Mona­te zu verlängern.

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Rei­sen­de aus Süd­ko­rea, Tai­wan, Thai­land, Indo­ne­si­en oder Malay­sia benö­ti­gen eben­so wenig ein Visum. Im Zuge des Tou­ris­mus­booms hat Japan auch für ande­re asia­ti­schen Län­der die Vis­abe­din­gun­gen in den letz­ten Jah­ren mas­siv erleich­tert, ins­be­son­de­re für China.

Wer jedoch die erlaub­te Auf­ent­halts­dau­er über­schrei­tet, der wird Insel­staat zum Ille­ga­len. Nach einem Ver­hör wer­den Per­so­nen, die sich nicht recht­mäs­sig in Japan auf­hal­ten, auto­ma­tisch aus­ser Lan­des geschafft. Wäh­rend min­des­tens fünf Jah­ren dür­fen die­se nicht mehr nach Japan zurück.

Die sanf­te­re Abschiebung

Doch seit 2004 gibt es dank einer Geset­zes­än­de­rung eine Mög­lich­keit, die Stra­fe etwas mil­der aus­fal­len zu las­sen – indem man sich frei­wil­lig den Immi­gra­ti­ons­be­hör­den stellt. Wer sich an die­ses Pro­ze­de­re hält, der darf bereits 1 Jahr nach der Aus­rei­se wie­der legal nach Japan ein­rei­sen. Die Vor­aus­set­zun­gen dafür sind: Der Betrof­fe­ne muss sofort aus­rei­sen und er darf kei­ne wei­te­ren Vis­aver­ge­hen oder Straf­ta­ten began­gen haben.

Die­se Rege­lung hat­te man ein­ge­führt, nach­dem die Zahl der Ille­ga­len in den 1990er-Jah­ren stark ange­stie­gen war. 1993 wur­de mit 298’600 ein neu­er Rekord­stand regis­triert. Die Regie­rung erhoff­te sich mit die­ser Anpas­sung einen dras­ti­schen Rück­gang, der tat­säch­lich auch einsetzte.

Erneu­ter Anstieg

Doch seit zwei Jah­ren nimmt die Zahl wie­der zu. 2016 sind es rund 62’818 Per­so­nen (Stand: 1.1.2016), die sich ille­gal im Land auf­hal­ten. Das ist eine Stei­ge­rung um 2811 Per­so­nen. Es han­delt sich dabei vor­nehm­lich um Men­schen aus Süd­ko­rea (13’412), Chi­na (8741), Thai­land (5959), Phil­ip­pi­nen (5240), Viet­nam (3809) und Tai­wan (3543).

In den aller­meis­ten Fäl­len besas­sen die­se Leu­te eine Bewil­li­gung für einen Kurz­aufen­halt, ent­schlos­sen sich aber aus ver­schie­dens­ten Grün­den zu blei­ben. Die Regie­rung erklärt sich die­sen Trend mit den den gelo­cker­ten Vis­abe­din­gun­gen für zahl­rei­che Länder.

Aus­ser­dem sind auch auf­fäl­lig vie­le Leu­te betrof­fen, die über ein spe­zi­el­les Prak­ti­kums­vi­sum ver­fü­gen. Die­se Auf­ent­halts­be­wil­li­gung erlaubt einem, min­des­tens drei Jah­re in Japan arbei­ten zu kön­nen. Das Pro­gramm lei­det jedoch unter einem denk­bar schlech­ten Ruf. In vie­len Fäl­len sind die Löh­ne tief und die Arbeits­be­din­gun­gen denk­bar schlecht. Vie­le keh­ren dem Pro­gramm daher den Rücken und tau­chen unter (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Der neue Ansatz

Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um star­tet nun eine Kam­pa­gne, um die betrof­fe­nen Leu­te bes­ser über ihre Rech­te und Mög­lich­kei­ten zu infor­mie­ren, ins­be­son­de­re die erleich­ter­te Aus­rei­se­re­ge­lung, die 2004 ein­ge­führt wur­de. Das Minis­te­ri­um hat in die­sem Zusam­men­hang die Bot­schaf­ten von fünf Län­dern gebe­ten, ent­spre­chen­de Bro­schü­ren ihren Lands­leu­ten zu ver­tei­len, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Ob dies Wir­kung zeigt, wird sich zei­gen müssen.

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