Plötzlich illegal in Japan
Als Schweizer, Deutscher oder österreichischer Tourist darf man 3 Monate in Japan bleiben. Ein Visum ist nicht nötig. Es gibt sogar die Gelegenheit, die Aufenthaltsdauer einmalig um weitere 3 Monate zu verlängern.
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Reisende aus Südkorea, Taiwan, Thailand, Indonesien oder Malaysia benötigen ebenso wenig ein Visum. Im Zuge des Tourismusbooms hat Japan auch für andere asiatischen Länder die Visabedingungen in den letzten Jahren massiv erleichtert, insbesondere für China.
Wer jedoch die erlaubte Aufenthaltsdauer überschreitet, der wird Inselstaat zum Illegalen. Nach einem Verhör werden Personen, die sich nicht rechtmässig in Japan aufhalten, automatisch ausser Landes geschafft. Während mindestens fünf Jahren dürfen diese nicht mehr nach Japan zurück.
Die sanftere Abschiebung
Doch seit 2004 gibt es dank einer Gesetzesänderung eine Möglichkeit, die Strafe etwas milder ausfallen zu lassen – indem man sich freiwillig den Immigrationsbehörden stellt. Wer sich an dieses Prozedere hält, der darf bereits 1 Jahr nach der Ausreise wieder legal nach Japan einreisen. Die Voraussetzungen dafür sind: Der Betroffene muss sofort ausreisen und er darf keine weiteren Visavergehen oder Straftaten begangen haben.
Diese Regelung hatte man eingeführt, nachdem die Zahl der Illegalen in den 1990er-Jahren stark angestiegen war. 1993 wurde mit 298’600 ein neuer Rekordstand registriert. Die Regierung erhoffte sich mit dieser Anpassung einen drastischen Rückgang, der tatsächlich auch einsetzte.
Erneuter Anstieg
Doch seit zwei Jahren nimmt die Zahl wieder zu. 2016 sind es rund 62’818 Personen (Stand: 1.1.2016), die sich illegal im Land aufhalten. Das ist eine Steigerung um 2811 Personen. Es handelt sich dabei vornehmlich um Menschen aus Südkorea (13’412), China (8741), Thailand (5959), Philippinen (5240), Vietnam (3809) und Taiwan (3543).
In den allermeisten Fällen besassen diese Leute eine Bewilligung für einen Kurzaufenhalt, entschlossen sich aber aus verschiedensten Gründen zu bleiben. Die Regierung erklärt sich diesen Trend mit den den gelockerten Visabedingungen für zahlreiche Länder.
Ausserdem sind auch auffällig viele Leute betroffen, die über ein spezielles Praktikumsvisum verfügen. Diese Aufenthaltsbewilligung erlaubt einem, mindestens drei Jahre in Japan arbeiten zu können. Das Programm leidet jedoch unter einem denkbar schlechten Ruf. In vielen Fällen sind die Löhne tief und die Arbeitsbedingungen denkbar schlecht. Viele kehren dem Programm daher den Rücken und tauchen unter (Asienspiegel berichtete).
Der neue Ansatz
Das Justizministerium startet nun eine Kampagne, um die betroffenen Leute besser über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren, insbesondere die erleichterte Ausreiseregelung, die 2004 eingeführt wurde. Das Ministerium hat in diesem Zusammenhang die Botschaften von fünf Ländern gebeten, entsprechende Broschüren ihren Landsleuten zu verteilen, wie die Nikkei Shimbun berichtet. Ob dies Wirkung zeigt, wird sich zeigen müssen.
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