Im Eil­tem­po zum Aufenthaltsrecht

Ein Zollformular zur Einreise nach Japan.
Ein Zoll­for­mu­lar zur Ein­rei­se nach Japan. Foto: flickr/​Kathe­ri­ne Kenny

Japan möch­te grund­sätz­lich kei­ne Immi­gra­ti­on för­dern, auch wenn für die Bau- und Pfle­ge­bran­che sowie für die Gas­tro­no­mie die Regeln inzwi­schen etwas gelo­ckert wur­den (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Ein­zig bei den Hoch­qua­li­fi­zier­ten, Unter­neh­mern und krea­ti­ven Köp­fen macht das Land seit 2012 eine gros­se Aus­nah­me, um sei­ne Wirt­schaft kon­kur­renz­fä­hig zu halten.

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So erhal­ten aus­län­di­sche Arbeits­su­chen­de mit spe­zi­el­len Kennt­nis­sen ohne gros­se Umstän­de ein Arbeits­vi­sum für die Dau­er von 5 Jah­ren, mit dem Recht nach Ablauf die­ser Peri­ode, einen Antrag auf stän­di­gen Wohn­sitz in Japan zu stel­len, das soge­nann­te Eijūken. Das Spe­zi­al­vi­sum garan­tiert zudem dem Ehe­part­ner ein Arbeits­vi­sum. Auch ein Eltern­teil oder gar eine Fami­li­en­be­diens­te­te wie eine Nan­ny darf unter bestimm­ten Bedin­gun­gen nach Japan zie­hen. Nor­ma­ler­wei­se darf ein Aus­län­der erst nach 10 Jah­ren einen Antrag auf ein Dau­er­auf­ent­halts­recht stellen.

Um in den Genuss die­ses Visums zu kom­men, wird ein aus­län­di­scher Arbeits­su­chen­der nach Aus­bil­dung, Berufs­er­fah­rung, Japa­nisch-Kennt­nis­sen und Lohn beur­teilt wer­den. 70 Punk­te sind not­wen­dig, um vom Son­der­sta­tus zu pro­fi­tie­ren. Gesucht wer­den vor allem finanz­kräf­ti­ge Unter­neh­mer, tech­ni­sche Exper­ten und Wissenschaftler.

Eine ent­schei­den­de Anpassung

Die­ses Sys­tem kam aber nie wirk­lich in die Gän­ge. 2015 pass­te man das Aus­wahl­ver­fah­ren an. Heu­te besit­zen rund 6000 Aus­län­der die­sen spe­zi­el­len Sta­tus. Es ist Bruch­teil der ins­ge­samt 2,3 Mil­lio­nen in Japan leben­den Aus­län­dern. Aus die­sem Grund möch­te die Regie­rung, begin­nend im März 2017, die­ses Spe­zi­al­vi­sum attrak­ti­ver ausgestalten.

Dem­nach kön­nen Per­so­nen mit die­sem Spe­zi­al­sta­tus künf­tig bereits nach 3 Jah­ren Auf­ent­halt einen Antrag auf die japa­ni­sche Ver­si­on der Green Card stel­len. Offen­bar gibt es sogar den Vor­schlag, die­sen Hoch­qua­li­fi­zier­ten bereits nach einem 1 Jahr das Dau­er­auf­ent­halts­recht zu gewäh­ren, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Noch ist nichts ent­schie­den, die Min­dest­dau­er von 5 Jah­ren soll aber sicher gesenkt wer­den. Denn offen­bar war dies einer der gröss­ten Kri­tik­punk­te am Pro­gramm. Die Mass­nah­me ist Teil des Wirt­schafts­pro­gramms der Regie­rung Abe.

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