Die vor­ge­schrie­be­ne Vorspeise

Ob man will oder nicht: Mit dem ersten Bier kommt auch das Otōshi.
Ob man will oder nicht: Mit dem ers­ten Bier kommt auch das Otō­shi. Foto: flickr/​Kohei Fujii

Trink­geld? In Japan gibt es kein Trink­geld. Das ist eine der vie­len Annehm­lich­kei­ten des Lan­des. Ganz ohne Zusatz­ge­bühr kommt man aber in vie­len Restau­rants und Bars nicht weg. Bemerk­bar macht sich das, wenn der Gast gleich zu Beginn unge­fragt eine klei­ne Spei­se erhält. Die Krea­tio­nen sind zahl­los, von ele­gant bis plump. Am Ende erscheint die­se Spei­se als Otō­shi oder ganz ein­fach als Tebu­ru Chājī (japa­ni­sche Aus­spra­che für «Table Char­ge») auf der Rech­nung. Gewöhn­lich wird dafür 300 bis 500 Yen ver­rech­net. Es gibt aber auch Orte, die 1000 Yen verlangen.

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Gera­de in den Iza­ka­yas, den japa­ni­schen Knei­pen, ist das Otō­shi gang und gäbe. Woher die­se Tra­di­ti­on kommt, ist nicht ganz klar. Eini­ge mei­nen, dass es ein­ge­führt wur­de, um den Gast bis zum Ser­vie­ren der Spei­sen bei Lau­ne zu hal­ten. In Japan ist es auch nor­mal, dass man zum Bier oder sons­ti­gen alko­ho­li­schen Geträn­ken immer etwas Klei­nes isst. Gera­de für die vie­len klei­nen Loka­le in Japan, die nur weni­ge Plät­ze anbie­ten, ist es wie­der­um eine Fra­ge des Über­le­bens. Mit dem Otō­shi ist dem Besit­zer eine Mini­mum­ein­nah­me garan­tiert, auch wenn der Gast am Ende nur ein Bier getrun­ken hat.

Ver­wirr­te Touristen

Kennt man das Sys­tem, dann ist es so natür­lich, dass man es schon fast ver­gisst und auf der Rech­nung gar nicht mehr gross beach­tet. Für vie­le aus­län­di­sche Tou­ris­ten, denen dies nicht bekannt ist, kann die­se Zusatz­ge­bühr jedoch für eini­ge Ver­wir­rung sor­gen, wie die Ryukyu Shim­po aus Oki­na­wa berichtet.

Ein loka­les Tou­ris­mus­bü­ro hat eine Zunah­me an aus­län­di­schen Besu­chern fest­ge­stellt, die sich des­we­gen erkun­di­gen. Den meis­ten fällt das Otō­shi auf, wenn die Rech­nung höher als erwar­tet aus­fällt. Ande­re wün­schen sich ganz ein­fach eine Erklä­rung oder Hin­weis auf Eng­lisch, damit es zu kei­nen Miss­ver­ständ­nis­sen kommt. Das Tou­ris­mus­bü­ro ver­sucht, die Fäl­le jeweils genau abzu­klä­ren. Offen­bar gab es auch Restau­rants, die nach­träg­lich den Besu­chern die Table Char­ge zurück­er­stat­tet haben.

Die­se News hat in Japan offen­bar für eini­ge Dis­kus­sio­nen und Kom­men­ta­re gesorgt, wie live­door berich­tet. Eini­ge mei­nen, man sol­le das Otō­shi doch am bes­ten als Trink­geldersatz betrach­ten und so den unkun­di­gen Gäs­ten erklä­ren. Doch es gibt auch nicht weni­ge Japa­ner, die sich eben­falls an die­sem Sys­tem stö­ren. Es sei doch komisch, dass man etwas erhält, das man gar nicht bestellt habe. Das Otō­shi gehö­re abge­schafft, for­dern sie.

Die recht­li­che Lage

Recht­lich ist die Lage grund­sätz­lich klar, wie ein Anwalt Nif­ty erklärt. Dem­nach hat das Restau­rant die Pflicht, den Kun­den über das Otō­shi zu infor­mie­ren, sei es auf einer Tafel beim Ein­gang, auf der Kar­te oder anhand einer kur­zen münd­li­chen Erklä­rung, noch bevor irgend­et­was ser­viert wird. Wur­de der Kun­de nicht ent­spre­chend infor­miert und hat er es auch nicht bestellt, kann er das Otō­shi zurückweisen.

Soll­te der Kun­de das Otō­shi, ohne die not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen erhal­ten zu haben, trotz­dem essen, dann hat er es zu bezah­len. Denn des­sen Ver­zehr bedeu­tet auto­ma­tisch, dass der Kun­de ein­ge­wil­ligt hat. Dies ist wohl der häu­figs­te Fall. Das Otō­shi gehört der­art selbst­ver­ständ­lich zur Restau­rant­kul­tur, dass man es inzwi­schen ganz ein­fach akzep­tiert. Um Miss­ver­ständ­nis­se mit aus­län­di­schen Kun­den zu ver­hin­dern, emp­feh­len die Tou­ris­mus­bü­ros den Restau­rants, das Otō­shi auf einer Tafel beim Ein­gang oder auf der Kar­te auf Eng­lisch kurz zu erklä­ren und den exak­ten Preis anzugeben.

Ist Ihnen das Otō­shi-Sys­tem bei der ers­ten Japan-Rei­se auf­ge­fal­len? Was hal­ten Sie davon?

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