Sapporos Regenbogen-Revolution
Die Grossstadt Sapporo schliesst sich der Regenboben-Revolution an, die im Jahr 2015 im Tokioter Bezirk Shibuya ihren Anfang nahm. Im verlaufe des kommenden Jahres will sie die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare erlauben, wie die Hokkaido Shimbun berichtet. Dies hat Bürgermeister Katsuhiro Akimoto angekündigt.
Damit ist sie die sechste politische Gemeinde in Japan, die diesen Schritt vollzieht. Der Tokioter Bezirk Shibuya war der erste Ort, der im November 2015 die gleichgeschlechtliche Partnerschaft umsetzte (Asienspiegel berichtete). Der bevölkerungsreichste Bezirk der japanischen Hauptstadt, Setagaya, zog zeitgleich nach.
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Wenig später folgte die Kleinstadt Iga in der Präfektur Mie (Asienspiegel berichtete). Im Juni dieses Jahres war die zwischen Kobe und Osaka gelegene Stadt Takarazuka in der Präfektur Hyogo an der Reihe (Asienspiegel berichtete).
Die Millionenstadt der Nordinsel
Sapporos Ankündigung ist in vielerlei Hinsicht von grosser Bedeutung. Es ist die erste Stadt in der gesamten nördlichen Region Japans, die sich für die LGBT-Gemeinde öffnet. Sapporo ist zudem das politische und wirtschaftliche Zentrum der Nordinsel Hokkaidos und mit 1,95 Millionen Einwohnern die fünftgrösste Stadt Japans (Asienspiegel berichtete). Die Stadt bewirbt sich zudem für die Winterspiele 2026 (Asienspiegel berichtete).
Die rechtliche Sicht
Die eingetragene Partnerschaft, wenn auch nicht rechtlich bindend, soll im Alltag Diskriminierungen, wie beispielsweise bei der gemeinsamen Wohnungssuche oder bei einem Besuch des Partners im Krankenhaus, beseitigen helfen. Ausserdem können die Behörden in Shibuya Leute und Unternehmen bestrafen, denen man ein diskriminierendes Verhalten gegenüber sexuellen Minderheiten nachweisen kann.
Auch die Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit erkannt. Grosskonzerne wie Panasonic, Softbank oder IBM haben angekündigt, dass gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eingetragen haben, in den Genuss aller sozialer Vorzüge kommen, die bereits verheirateten Angestellten zustehen. Beispielsweise wird es möglich sein, bei familiären Hochzeiten oder Beerdigungen in der Familie frei zu nehmen (Asienspiegel berichtete).
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