Eijūken: Japans Green Card

Ein Visum für Japan.
Ein Visum für Japan. Foto: flickr / Max Braun

In Japan dau­ert es eine klei­ne Ewig­keit bis ein Aus­län­der einen Antrag auf ein stän­di­ges Auf­ent­halts­recht stel­len kann. Eijūken nennt sich die­ses Visum. Es ist so etwas wie das Pen­dant zur ame­ri­ka­ni­schen Green Card. Gemäss Sank­ei Shim­bun besit­zen etwas über 700’000 Aus­län­der die­sen Sta­tus in Japan. 

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Grund­sätz­lich muss man hier­für min­des­tens 10 Jah­re in Japan gelebt und gear­bei­tet haben. Für Kin­der mit einem japa­ni­schen Eltern­teil oder aber auch für Aus­län­der, die mit einem japa­ni­schen Staats­bür­ger ver­hei­ra­tet sind, geht die­ser Pro­zess wesent­lich schnel­ler. Eine wei­te­re Aus­nah­me bil­den seit 2012 die Hoch­qua­li­fi­zier­ten, Unter­neh­mer und krea­ti­ven Köp­fen. Sie heisst Japan beson­ders will­kom­men, um sei­ne Wirt­schaft kon­kur­renz­fä­hig zu halten.

Das Spe­zi­al­vi­sum

Um in den Genuss die­ser Spe­zi­al­be­hand­lung zu kom­men, wird ein aus­län­di­scher Arbeits­su­chen­der nach Aus­bil­dung, Berufs­er­fah­rung, Japa­nisch-Kennt­nis­sen und Lohn beur­teilt. 70 Punk­te sind not­wen­dig, um vom Son­der­sta­tus zu pro­fi­tie­ren. Gesucht wer­den vor allem finanz­kräf­ti­ge Unter­neh­mer, tech­ni­sche Exper­ten und Wissenschaftler.

Gehört man in die­se Kate­go­rie, so hat erhält man ohne gros­se Umstän­de ein Arbeits­vi­sum für die Dau­er von 5 Jah­ren, mit dem Recht nach Ablauf die­ser Peri­ode, einen Antrag auf die japa­ni­sche «Green Card» zu stel­len. Das Spe­zi­al­vi­sum garan­tiert zudem dem Ehe­part­ner ein Arbeits­vi­sum. Auch ein Eltern­teil oder gar eine Fami­li­en­be­diens­te­te wie eine Nan­ny darf unter bestimm­ten Bedin­gun­gen nach Japan ziehen.

Das Pro­blem ist, dass bis­lang kaum jemand Inter­es­se dar­an zeig­te. 2015 pass­te man das Aus­wahl­ver­fah­ren des­we­gen noch­mals an, ohne dass die Zahl wesent­lich anstieg. Ins­ge­samt sind gemäss Mai­ni­chi Shim­bun beschei­de­ne 6300 Per­so­nen im Besitz die­ses Spezialvisums.

In einem Jahr zum Eijūken

Nun will die Regie­rung das Sys­tem wesent­lich attrak­ti­ver gestal­ten, wie die Nik­kei Shim­bun berich­tet. Nach län­ge­rer Bera­tung (Asi­en­spie­gel berich­te­te) hat sie ent­schie­den, dass künf­tig alle Hoch­qua­li­fi­zier­ten, die auf 80 Punk­te kom­men, bereits nach der Dau­er eines kur­zen Jah­res in Japan das per­ma­nen­te Auf­ent­halts­recht erhal­ten. Hat man 70 Punk­te, muss man neu nur noch 3 Jah­re warten.

Mit der Neue­rung hofft die Regie­rung, mehr gut qua­li­fi­zier­te Aus­län­der anlo­cken zu kön­nen. Offen­bar war die lan­ge Dau­er von 5 Jah­ren einer der gröss­ten Kri­tik­punk­te. Geht alles nach Plan soll die Anpas­sung bereits ab März die­ses Jah­res umge­setzt werden.

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