Ein­fa­cher zum Arbeits­vi­sum in Japan

Auch die Gastronomie soll von der neuen Strategie profitieren.
Auch die Gas­tro­no­mie soll von der neu­en Stra­te­gie pro­fi­tie­ren. Foto: flickr/​flet­cher­jcm

Japans Dienst­leis­tungs­bran­che fehlt es an Per­so­nal. Ins­be­son­de­re die Restau­rants und Con­ve­ni­en­ce Stores fin­den kaum noch genü­gend Arbeits­kräf­te. Infol­ge­des­sen wer­den die Öff­nungs­zei­ten ver­kürzt. Der 24-Stun­den-Betrieb kann schon lan­ge nicht mehr über­all auf­recht­erhal­ten wer­den (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Schuld an die­ser Ent­wick­lung ist die Über­al­te­rung der Gesell­schaft und der rapi­de Bevöl­ke­rungs­rück­gang. Japan fehlt es an Nach­wuchs. Gleich­zei­tig kennt das Land kei­ne Immi­gra­ti­ons­po­li­tik. Eine län­ger­fris­ti­ge Arbeits­be­wil­li­gung in Japan erhal­ten grund­sätz­lich nur Aus­län­der, die einen Uni­ver­si­täts­ab­schluss, meh­re­re Jah­re Arbeits­er­fah­rung und Kennt­nis­se in spe­zi­el­len Berei­chen besit­zen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Die Gas­tro­no­mie setzt der­weil zuneh­mend auf Aus­tausch­stu­den­ten aus Chi­na und Süd­ost­asi­en, die dank ihres Visums klei­nen Neben­jobs nach­ge­hen dür­fen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). In der Bau­bran­che und in den Fabri­ken arbei­ten vor allem Aus­län­der mit einem spe­zi­el­len Prak­ti­kums­vi­sum, das Japan seit 1993 an Schwel­len­län­der anbie­tet. Damit kann eine Per­son wäh­rend min­des­tens drei Jah­ren für einen Nied­rig­lohn in Japan arbei­ten (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Lang­fris­tig in Japan arbeiten

In bei­den Fäl­len – den Aus­tausch­stu­den­ten und Prak­ti­kan­ten – besteht jedoch das Pro­blem, dass die­se nach weni­gen Jah­ren das Land wie­der ver­las­sen müs­sen. Der aku­te Per­so­nal­man­gel wird mit die­sem Ansatz nicht gelöst. Hin­zu kommt, dass man gera­de in der Gas­tro­no­mie und in Tou­ris­mus­be­ru­fen beson­ders drin­gend auf Per­so­nal ange­wie­sen ist, um die stei­gen­de Zahl an aus­län­di­schen Besu­chern über­haupt bewäl­ti­gen zu können.

Aus die­sem Grund fin­det in Tokio nun ein Umden­ken statt. Laut der Nik­kei Shim­bun hat die Regie­rung ent­schie­den, dass Aus­län­der für die Dienst­leis­tungs­bran­che künf­tig ein­fa­cher ein Arbeits­vi­sum erhal­ten sol­len. Eine lang­jäh­ri­ge Arbeits­er­fah­rung soll kei­ne Grund­vor­aus­set­zung mehr sein. Als Bei­spie­le genannt wer­den Beru­fe in Restau­rants, Über­set­zungs­bü­ros und in Bran­chen, die von der zuneh­men­den Zahl an Tou­ris­ten profitieren.

Zuerst wird getestet

Noch in den nächs­ten Wochen will die Regie­rung eine ent­spre­chen­de Vor­la­ge prä­sen­tie­ren. Zunächst soll die­se Stra­te­gie in den spe­zi­el­len Wirt­schafts­zo­nen getes­tet wer­den, die Japan seit eini­gen Jah­ren in ver­schie­de­nen Regio­nen errich­tet hat (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die­ser Schritt ist letzt­end­lich nichts ande­res als eine Anpas­sung an die demo­gra­phi­schen Realitäten.

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