Japan legalisiert Airbnb
Airbnb boomt auch in Japan. Weit über 26’000 Wohnungen und Zimmer werden im Inselstaat bereits angeboten und die Zahl wächst kontiniuerlich. Der Nutzen von Airbnb für die japanische Wirtschaft soll sich auf 221,9 Milliarden Yen belaufen. Über 21’800 Jobs hat das Mitwohnportal gemäss eigenen Angaben indirekt geschaffen.
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Wirklich legal ist dieser Dienst jedoch nicht, da es sich bei den Airbnb-Angeboten weder um eine normale Miete einer Wohnung noch um ein klassisches Hotel handelt. Denn grundsätzlich fallen Wohnungen, die für weniger als 30 Tage vermietet werden, unter das Hotelgewerbegesetz, das verschiedene Vorgaben für Infrastruktur und Sicherheit vorschreibt. So ist beispielsweise ein Empfangsschalter oder eine Anmeldung eines ausländischen Gastes bei den Behörden zwingend nötig.
Trotzdem wird die Kurzvermietung von privatem Wohnraum, Minpaku genannt, von den Behörden geduldet, nur bei schwerer Missachtung des Gesetzes wird eingegriffen. Denn die Hotels in Japans sind durch den Tourismus-Boom an ihre Kapazitätsgrenzen angekommen. Gleichzeitig stehen in Japan bereits heute Millionen von Häuser leer. Immobilienhändler wie auch ländliche Regionen betrachten Airbnb und ähnliche Dienste als Chance.
Neue rechtliche Grundlage
In speziellen Wirtschaftszonen in Osaka und Tokio hat man bereits angefangen, Minpaku zu erlauben und auf ein rechtliches Fundament zu stellen (Asienspiegel berichtete). Nun hat auch die Regierung in Tokio einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der fürs ganze Land gelten soll und in den kommenden Wochen dem Parlament vorgelegt wird, wie NHK News berichtet.
Demnach wird künftig die Kurzvermietung von privatem Wohnraum auf maximal 180 Tage im Jahr begrenzt, um die Hotelbranche nicht zu stark zu konkurrenzieren. Der Vermieter muss bei den Behörden seinen Dienst registrieren und die Hygienevorschriften einhalten. Lebt er selbst nicht in der Wohnung, muss er eine Reinigungsfirma beauftragen, die die Hygienevorschriften umsetzt.
Kontrolle wird verschärft
Die Behörden haben auch das Recht, Inspektionen durchzuführen. Wird gegen die Regeln verstossen, droht eine Geldstrafe. Die lokalen Regierungen haben zudem die Möglichkeit, die maximale Periode von 180 Tagen weiter zu begrenzen. Gerade touristischen Anziehungspunkten wie Kyoto wird damit ein Mittel gegeben, um die rasante Verbreitung von Minpaku-Angeboten zu bremsen (Asienspiegel berichtete).
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