Japan lega­li­siert Airbnb

Eine Wohnung in Tokio mieten: Dank Airbnb ist dies möglich.
Eine Woh­nung in Tokio mie­ten: Dank Airb­nb ist dies mög­lich. Screen­shot: airb​nb​.ch

Airb­nb boomt auch in Japan. Weit über 26’000 Woh­nun­gen und Zim­mer wer­den im Insel­staat bereits ange­bo­ten und die Zahl wächst kon­ti­ni­uer­lich. Der Nut­zen von Airb­nb für die japa­ni­sche Wirt­schaft soll sich auf 221,9 Mil­li­ar­den Yen belau­fen. Über 21’800 Jobs hat das Mit­wohn­por­tal gemäss eige­nen Anga­ben indi­rekt geschaffen.

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Wirk­lich legal ist die­ser Dienst jedoch nicht, da es sich bei den Airb­nb-Ange­bo­ten weder um eine nor­ma­le Mie­te einer Woh­nung noch um ein klas­si­sches Hotel han­delt. Denn grund­sätz­lich fal­len Woh­nun­gen, die für weni­ger als 30 Tage ver­mie­tet wer­den, unter das Hotel­ge­wer­be­ge­setz, das ver­schie­de­ne Vor­ga­ben für Infra­struk­tur und Sicher­heit vor­schreibt. So ist bei­spiels­wei­se ein Emp­fangs­schal­ter oder eine Anmel­dung eines aus­län­di­schen Gas­tes bei den Behör­den zwin­gend nötig.

Trotz­dem wird die Kurz­ver­mie­tung von pri­va­tem Wohn­raum, Min­pa­ku genannt, von den Behör­den gedul­det, nur bei schwe­rer Miss­ach­tung des Geset­zes wird ein­ge­grif­fen. Denn die Hotels in Japans sind durch den Tou­ris­mus-Boom an ihre Kapa­zi­täts­gren­zen ange­kom­men. Gleich­zei­tig ste­hen in Japan bereits heu­te Mil­lio­nen von Häu­ser leer. Immo­bi­li­en­händ­ler wie auch länd­li­che Regio­nen betrach­ten Airb­nb und ähn­li­che Diens­te als Chance.

Neue recht­li­che Grundlage

In spe­zi­el­len Wirt­schafts­zo­nen in Osa­ka und Tokio hat man bereits ange­fan­gen, Min­pa­ku zu erlau­ben und auf ein recht­li­ches Fun­da­ment zu stel­len (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Nun hat auch die Regie­rung in Tokio einen ent­spre­chen­den Geset­zes­ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet, der fürs gan­ze Land gel­ten soll und in den kom­men­den Wochen dem Par­la­ment vor­ge­legt wird, wie NHK News berichtet.

Dem­nach wird künf­tig die Kurz­ver­mie­tung von pri­va­tem Wohn­raum auf maxi­mal 180 Tage im Jahr begrenzt, um die Hotel­bran­che nicht zu stark zu kon­kur­ren­zie­ren. Der Ver­mie­ter muss bei den Behör­den sei­nen Dienst regis­trie­ren und die Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­hal­ten. Lebt er selbst nicht in der Woh­nung, muss er eine Rei­ni­gungs­fir­ma beauf­tra­gen, die die Hygie­ne­vor­schrif­ten umsetzt.

Kon­trol­le wird verschärft

Die Behör­den haben auch das Recht, Inspek­tio­nen durch­zu­füh­ren. Wird gegen die Regeln ver­stos­sen, droht eine Geld­stra­fe. Die loka­len Regie­run­gen haben zudem die Mög­lich­keit, die maxi­ma­le Peri­ode von 180 Tagen wei­ter zu begren­zen. Gera­de tou­ris­ti­schen Anzie­hungs­punk­ten wie Kyo­to wird damit ein Mit­tel gege­ben, um die rasan­te Ver­brei­tung von Min­pa­ku-Ange­bo­ten zu brem­sen (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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