Japans Rauch­ver­bot auf der Strasse

Rauchverbot für Fussgänger.
Rauch­ver­bot für Fuss­gän­ger. Foto: flickr/​Maya-Anaïs Yataghène

Ver­kehr­te Welt in Japan: Wäh­rend in Bars, Restau­rants und Cafés geraucht wer­den darf, herrscht an vie­len Orten ein Rauch­ver­bot auf den Geh­stei­gen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Schon bald aber wird auch der Insel­staat ein natio­nal gere­gel­tes Gesetz ein­füh­ren, das ein Rauch­ver­bot in Innen­räu­men vor­sieht (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Noch wird an den Details gefeilt. Denn der Wider­stand ist gera­de in der Gas­tro­no­mie gross. Vie­le Besit­zer fürch­ten, dass sie damit ihre Kund­schaft ver­lie­ren wer­den. Aus­nah­men sol­len ein­zig für klei­ne Bars und Pubs gemacht wer­den, wo haupt­säch­lich Geträn­ke ser­viert wer­den. In den klas­si­schen Iza­ka­ya-Knei­pen oder Yaki­to­ri-Bars wird man sich der­weil mit dem neu­en Ver­bot abfin­den müs­sen, wie FNN News berich­tet. Hier will die Regie­rung hart bleiben.

Das Haupt­ar­gu­ment der Geg­ner ist jedoch, dass die­se Mass­nah­me dazu füh­ren wird, dass man letzt­end­lich in vie­len Städ­ten nir­gend­wo mehr rau­chen darf, weder drin­nen noch draus­sen. Tat­säch­lich hat man in Japans Städ­ten den Ein­druck, dass das Rau­chen im Frei­en weit­ge­hend unter­sagt ist. Doch das Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um lässt die­ses Argu­ment der Geg­ner nicht gel­ten. Denn die Rea­li­tät zeigt, dass die­ses Ver­bot ganz unter­schied­lich gere­gelt wird, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berichtet.

Unter­schied­li­che Regelungen

So herrscht ledig­lich im Tokio­ter Bezirk Mina­to ein flä­chen­de­cken­des Rauch­ver­bot im Frei­en, wo man weder im Ste­hen noch im Gehen an der Ziga­ret­te zie­hen darf. Ein­zig an 36 gekenn­zeich­ne­ten Orten ist der Ziga­ret­ten­kon­sum dort erlaubt.

Über­all sonst wird die­se Form des Rauch­ver­bots nicht ganz so restrik­tiv gehand­habt. An 128 Orten im Land ist bei­spiels­wei­se das Rau­chen nur wäh­rend des Gehens unter­sagt. 94 loka­le Behör­den erlau­ben das Rau­chen draus­sen, sofern man einen por­ta­blen Mini-Aschen­be­cher, die in Japan über­all erhält­lich sind, bei sich hat. 172 wei­te­re Gemein­den erlau­ben den Ziga­ret­ten­ge­nuss im Frei­en, solan­ge man auf Pri­vat­grund steht oder wie­der­um einen por­ta­blen Mini-Aschen­be­cher ver­wen­det. Eine spe­zi­el­le instal­lier­te Zone mit Aschen­be­chern bedeu­tet daher nicht zwin­gend, dass man an kei­nem ande­ren Ort in der unmit­tel­ba­ren Gegend rau­chen darf.

Das Rauch­ver­bot auf der Stras­se ist somit eine Rege­lung, die regio­nal ganz unter­schied­lich defi­niert und umge­setzt wird – und so für eini­ge Ver­wir­rung sorgt. Das neue Rauch­ver­bot für Innen­räu­me wird der­weil natio­nal und ein­heit­lich gere­gelt sein.

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