Japans schrump­fen­de Grossstadt

Shizuoka und der Fuji im Hintergrund.
Shi­zuoka und der Fuji im Hin­ter­grund. Foto: wikimedia/​Alps­da­ke

Japan zählt neben der Metro­pol­re­gi­on Tokio wei­te­re 20 Gross­städ­te, die einen von der Regie­rung spe­zi­el­len Ver­wal­tungs­sta­tus erhal­ten haben (jap. sei­rei shi­te toshi). Es sind dies Yoko­ha­ma, Osa­ka, Nago­ya, Sap­po­ro, Kobe, Fuku­o­ka, Kyo­to, Kawa­sa­ki, Saita­ma, Hiro­shi­ma, Sen­dai, Kitakyus­hu, Chi­ba, Sakai, Niiga­ta, Hama­matsu, Kuma­mo­to, Saga­mi­ha­ra, Shi­zuoka und Okayama.

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Der spe­zi­el­le Gross­stadt-Sta­tus gewährt ihnen mehr Auto­no­mie in ver­schie­de­nen Berei­chen wie der Bil­dung, Sozi­al­leis­tun­gen, Stadt­pla­nung oder der Lizen­zie­rung für Geschäf­te. Alle die­se Orte haben auch gemein­sam, dass sie min­des­tens 700’000 Ein­woh­ner zählen.

Der rasan­te Bevöl­ke­rungs­rück­gang in Japan stellt die­ses Sys­tem jedoch vor neue Pro­ble­me. So ist die Ein­woh­ner­zahl der offi­zi­el­len Gross­stadt Shi­zuoka erst­mals auf unter 700’000 Per­so­nen gefal­len, wie Sank­ei Biz berich­tet. Das gab es für eines Stadt mit die­sem Sta­tus so noch nie.

Jun­ge wan­dern ab

Es über­rascht zudem, dass aus­ge­rech­net Shi­zuoka von die­sem Phä­no­men betrof­fen ist. Die Stadt liegt geo­gra­phisch ide­al zwi­schen den urba­nen Bal­lungs­räu­men Tokio und Nago­ya. Dank des Shink­an­sen ist man in nur einer Stun­de an bei­den Orten. Shi­zuoka bie­tet neben­bei auch noch eine per­fek­te Sicht auf den Fuji. Den­noch ist die Gross­stadt offen­bar wirt­schaft­lich zu wenig attrak­tiv. Denn es sind gera­de die 18 bis 22-Jäh­ri­gen, die fürs Stu­di­um oder für die Arbeit Shi­zuoka ver­las­sen und somit zum Bevöl­ke­rungs­rück­gang beitragen.

Und dabei wur­de der Stadt erst 2005 der Sta­tus einer Gross­stadt erteilt. Mög­lich mach­te dies die Ein­ge­mein­dung ver­schie­de­ner Orte. Der Fall unter die kri­ti­sche Schwel­le von 700’000 Ein­woh­nern hat für Shi­zuoka jedoch kei­ne Kon­se­quen­zen. Sie wird auch künf­tig ihre auto­no­me Gross­stadt-Funk­ti­on behal­ten, wie die Regie­rung ver­si­chert. Einer­seits gibt es kei­ne Bestim­mung, die den Sta­tus auto­ma­tisch aberken­nen wür­de. Ande­rer­seits schreibt das Gesetz für die Ertei­lung des Sta­tus neben ande­ren Vor­ga­ben offi­zi­ell eine Min­destein­woh­ner­zahl von 500’000 Ein­woh­ner vor, auch wenn die Regie­rung bis­lang nur Städ­te mit min­des­tens 700’000 in die­sen spe­zi­el­len Kreis auf­ge­nom­men hat.

Den­noch zeigt das Bei­spiel Shi­zuoka, dass der rasan­te Bevöl­ke­rungs­rück­gang, der Japan seit eini­gen Jah­ren erfasst hat, nicht nur die länd­li­chen Gegen­den betrifft. Neben­bei kämp­fen auch die Gross­städ­te Kuma­mo­to und Oka­y­a­ma mit dem­sel­ben Phänomen.

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