Neu­es Update für den Rail Pass

Im Japan Rail Pass enthalten: Die Fahrt im Shinkansen.
Im Japan Rail Pass ent­hal­ten: Die Fahrt im Shink­an­sen. Foto: Asi­en­spie­gel

Seit dem 8. März 2017 kann man als aus­län­di­scher Tou­rist den prak­ti­schen Japan Rail Pass, der einem die freie unli­mi­tier­te Fahrt auf dem gesam­ten JR-Ver­bund­netz erlaubt, auch in Japan sel­ber kau­fen (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Frü­her muss­te man die­sen noch zwin­gend bei einem Rei­se­bü­ro im Aus­land erwerben.

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Die Neue­rung ist auf viel Wohl­wol­len gestos­sen, schloss aber gleich­zei­tig auf einen Schlag alle Japa­ner, die per­ma­nent im Aus­land leben, vom Kauf des Japan Rail Pass aus. Denn die­se durf­ten bis­lang eben­falls von die­sem Ange­bot pro­fi­tie­ren, sofern sie eine per­ma­nen­te Auf­ent­halts­be­wil­li­gung des ent­spre­chen­den Lan­des vor­wei­sen konn­ten oder einen aus­län­di­schen Ehe­part­ner hat­ten und mit die­sem im Aus­land lebten.

Ent­spre­chend ver­är­gert war die Aus­lands­ge­mein­schaft über den Aus­schluss. Gera­de für bina­tio­na­le Fami­li­en bedeu­te­te dies einen gros­sen Ein­schnitt (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Man orga­ni­sier­te sich, lan­cier­te eine Peti­ti­on und schrieb auch einen offi­zi­el­len Brief an die JR-Grup­pe und das Verkehrsministerium.

Die neue Bedingung

Der Pro­test hat gewirkt. Die JR-Grup­pe hat in einer Pres­se­mit­tei­lung ange­kün­digt, dass die Aus­lands­ja­pa­ner ab dem 1. Juni 2017 wie­der einen Japan Rail Pass kau­fen dür­fen. Die neue Bedin­gung ist jedoch, dass man anhand eines offi­zi­el­len Doku­ments beschei­ni­gen muss, dass man schon seit min­des­tens 10 Jah­ren im Aus­land lebt. Es reicht also nicht mehr aus, eine per­ma­nen­te Auf­ent­halts­be­wil­li­gung des ent­spre­chen­den Lan­des vorzuweisen.

Mehr über die kon­kre­te Form die­ser Beschei­ni­gung wird laut Pres­se­mit­tei­lung Ende Mai auf die­ser Sei­te ver­öf­fent­licht. Es wird aber erwähnt, dass man die­ses Doku­ment in der japa­ni­schen Aus­lands­ver­tre­tung erhal­ten soll.

Die Begrün­dung

Laut Respon​se​.jp hat­te JR West die Been­di­gung des Ver­kaufs des Japan Rail Pass an Aus­lands­ja­pa­ner damit begrün­det, dass die Bedin­gun­gen für ein per­ma­nen­tes Auf­ent­halts­recht von Land zu Land ver­schie­den sei­en. Dies habe zu Ungleich­be­hand­lung geführt, die mit der neu­en ein­heit­li­chen 10-Jah­res­frist nun besei­tigt wer­de. Für vie­le bleibt jedoch die Fra­ge, ob die Zeit­span­ne von 10 Jah­ren nicht etwas viel ver­langt ist?

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