Haare färben verboten
Japans Gesellschaft mag es, was die Kleidung anbelangt, uniformiert. Die Büroarbeiter tragen fast ausnahmslos Anzug. Fabrik- oder Restaurantangestellte tragen eine spezifische Firmenuniform und selbst die Bauarbeiter haben ihre klassische Kleidung mit den weiten Hosen.
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Seit der Meiji-Zeit (1868 bis 1912) tragen auch die Schüler eine einheitliche Kleidung. Individualität ist hier nicht gefragt. Diese Vorschrift hat auch einige Vorteile: Alle Schüler werden sozial gleichgestellt. Der ständige Druck, modisch mit den anderen mithalten zu müssen, fällt zumindest in der Schule weg. Gleichzeitig stiftet die Uniform eine Identifikation mit der Schule und fördert den Zusammenhalt unter den Mitschülern (Asienspiegel berichtete).
Die Uniformität beschränkt sich dabei nicht nur auf die Kleider. In vielen japanischen Schulen ist auch das Färben der Haare verboten. Die Haarpracht soll nicht zu einem ständig wechselnden modischen Accessoire werden, mit dem sich Schüler von anderen abheben und so wiederum einen sozialen Druck erzeugen, so die Ansicht. Alles hat natürlich schwarz zu sein.
Beweis mit Kindheitsfoto
Dieses Verbot geht sogar so weit, dass Schülern mit hellerem Haar in einigen Highschools beweisen müssen, dass dies ihre natürliche Farbe ist. In fast 60 Prozent der öffentlichen Highschool in Tokio ist dies der Fall, wie eine Umfrage der Asahi Shimbun ergeben hat. Die Eltern müssen dort schriftlich bestätigen, dass die natürliche Haarfarbe ihres Kindes tatsächlich nicht schwarz ist. In einigen Schulen müssen zum Beweis sogar Fotos aus der Kindheit vorgelegt werden.
Die Schulen begründen diese Massnahmen damit, dass sie die betroffenen Schüler schützen wollen. Man wolle nicht, dass ein Schüler wiederholt eine ungerechtfertigte Warnung von einem Lehrer erhalte. Die Massnahme stösst aber auch auf Kritik. Denn es stellt sich die Frage, ob die Herausgabe von privaten Fotos und Dokumenten für den Beweis der natürlichen Haarfarbe nicht ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist.
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