Haa­re fär­ben verboten

Japanische Highschool-Schüler.
Japa­ni­sche High­school-Schü­ler. Foto: flickr/​Dozo­Do­mo

Japans Gesell­schaft mag es, was die Klei­dung anbe­langt, uni­for­miert. Die Büro­ar­bei­ter tra­gen fast aus­nahms­los Anzug. Fabrik- oder Restau­ran­tan­ge­stell­te tra­gen eine spe­zi­fi­sche Fir­men­uni­form und selbst die Bau­ar­bei­ter haben ihre klas­si­sche Klei­dung mit den wei­ten Hosen.

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Seit der Mei­ji-Zeit (1868 bis 1912) tra­gen auch die Schü­ler eine ein­heit­li­che Klei­dung. Indi­vi­dua­li­tät ist hier nicht gefragt. Die­se Vor­schrift hat auch eini­ge Vor­tei­le: Alle Schü­ler wer­den sozi­al gleich­ge­stellt. Der stän­di­ge Druck, modisch mit den ande­ren mit­hal­ten zu müs­sen, fällt zumin­dest in der Schu­le weg. Gleich­zei­tig stif­tet die Uni­form eine Iden­ti­fi­ka­ti­on mit der Schu­le und för­dert den Zusam­men­halt unter den Mit­schü­lern (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

Die Uni­for­mi­tät beschränkt sich dabei nicht nur auf die Klei­der. In vie­len japa­ni­schen Schu­len ist auch das Fär­ben der Haa­re ver­bo­ten. Die Haar­pracht soll nicht zu einem stän­dig wech­seln­den modi­schen Acces­soire wer­den, mit dem sich Schü­ler von ande­ren abhe­ben und so wie­der­um einen sozia­len Druck erzeu­gen, so die Ansicht. Alles hat natür­lich schwarz zu sein.

Beweis mit Kindheitsfoto

Die­ses Ver­bot geht sogar so weit, dass Schü­lern mit hel­le­rem Haar in eini­gen High­schools bewei­sen müs­sen, dass dies ihre natür­li­che Far­be ist. In fast 60 Pro­zent der öffent­li­chen High­school in Tokio ist dies der Fall, wie eine Umfra­ge der Asahi Shim­bun erge­ben hat. Die Eltern müs­sen dort schrift­lich bestä­ti­gen, dass die natür­li­che Haar­far­be ihres Kin­des tat­säch­lich nicht schwarz ist. In eini­gen Schu­len müs­sen zum Beweis sogar Fotos aus der Kind­heit vor­ge­legt werden.

Die Schu­len begrün­den die­se Mass­nah­men damit, dass sie die betrof­fe­nen Schü­ler schüt­zen wol­len. Man wol­le nicht, dass ein Schü­ler wie­der­holt eine unge­recht­fer­tig­te War­nung von einem Leh­rer erhal­te. Die Mass­nah­me stösst aber auch auf Kri­tik. Denn es stellt sich die Fra­ge, ob die Her­aus­ga­be von pri­va­ten Fotos und Doku­men­ten für den Beweis der natür­li­chen Haar­far­be nicht ein Ein­griff in die Per­sön­lich­keits­rech­te ist.

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