Airb­nb ist nun legal in Japan

Airbnb entschwindet aus der rechtlichen Grauzone.
Airb­nb ent­schwin­det aus der recht­li­chen Grau­zo­ne. Screen­shot: airb​nb​.ch

Airb­nb boomt in Japan. Allei­ne 2016 wur­de mit dem Mit­wohn­por­tal 406 Mil­li­ar­den Yen (3,3 Mia Euro) umge­setzt. 3,7 Mil­lio­nen aus­län­di­sche Besu­cher haben Airb­nb in Japan genutzt, was einer Stei­ge­rung von 270 Pro­zent gegen­über dem Vor­jahr ent­spricht (Asi­en­spie­gel berich­te­te).

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Airb­nb ist ein Wirt­schafts­mo­tor und auch ein Ret­ter in der Not. Denn die Hotels sind in vie­len japa­ni­schen Städ­ten dank des Tou­ris­mus­booms regel­mäs­sig aus­ge­bucht (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die Ver­mie­tung von pri­va­ten Räum­lich­kei­ten, Min­pa­ku auf Japa­nisch, ist zu einer Not­wen­dig­keit gewor­den. In den länd­li­chen Gegend, wo es an einer guten tou­ris­ti­schen Infra­struk­tur fehlt, wird es sogar als gros­se Chan­ce angesehen.

Lan­ge beweg­te sich Airb­nb jedoch in einer recht­li­chen Grau­zo­ne, da es sich bei den Airb­nb-Ange­bo­ten weder um eine nor­ma­le Mie­te einer Woh­nung noch um ein klas­si­sches Hotel han­delt. Die Behör­den dudel­ten den Dienst, schrit­ten aber ein, wenn Pri­vat­ver­mie­ter offen­sicht­li­che Miss­bräu­che begin­gen. Pro­ble­me wur­den in den Medi­en zuneh­mend the­ma­ti­siert. Die Kla­gen in Airb­nb-Städ­ten wie Kyo­to stiegen.

Die neu­en Regeln

Die Regie­rung hat gehan­delt und ein Gesetz aus­ge­ar­bei­tet (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Am gest­ri­gen 8. Juni 2017 hat das japa­ni­sche Ober­haus nun Min­pa­ku offi­zi­ell lega­li­siert, wie NHK News berich­tet. Künf­tig wird die Kurz­ver­mie­tung von pri­va­tem Wohn­raum auf maxi­mal 180 Tage im Jahr begrenzt, um die Hotel­bran­che nicht zu stark zu kon­kur­ren­zie­ren. Der Ver­mie­ter muss bei den Behör­den sei­nen Dienst regis­trie­ren und die Hygie­ne­vor­schrif­ten ein­hal­ten. Lebt er selbst nicht in der Woh­nung, muss er eine Rei­ni­gungs­fir­ma beauf­tra­gen, die die Hygie­ne­vor­schrif­ten umsetzt.

Die Behör­den haben auch das Recht, Inspek­tio­nen durch­zu­füh­ren. Wird gegen die Regeln ver­stos­sen, droht eine Geld- oder sogar eine Gefäng­nis­stra­fe. Die loka­len Regie­run­gen haben zudem die Mög­lich­keit, die maxi­ma­le Peri­ode von 180 Tagen wei­ter zu begren­zen. Damit wird auch Airb­nb auf eine recht­li­che Grund­la­ge gestellt, bei der die Behör­den die Kon­trol­le behal­ten und die Ver­mie­ter kla­re Pflich­ten ein­zu­hal­ten haben. In Kraft tre­ten wird das neue Gesetz vor­aus­sicht­lich am 1. Janu­ar 2018, wie die Nik­kei Shim­bun berichtet.

Das Ziel der Regierung

Die Begren­zung auf 180 Tage im Jahr mag beschei­den wir­ken. Eine Sta­tis­tik von Airb­nb zeigt jedoch, dass ein Nut­zer in Japan sei­ne Woh­nung oder Pri­vat­zim­mer durch­schnitt­lich 89 Mal im Jahr ver­mie­tet. Vie­le wer­den damit leben kön­nen. Gleich­zei­tig deu­ten die neu­en recht­li­chen Vor­ga­ben auf eine wei­te­re Pro­fes­sio­na­li­sie­rung der Bran­che hin. Vie­le Airb­nb-Nut­zer wer­den wohl gezwun­gen sein, die Ver­mie­tung ihrer Räum­lich­kei­ten wohl künf­tig spe­zia­li­sier­ten Fir­men zu über­tra­gen, um auch wirk­lich alle Vor­ga­ben ein­hal­ten zu können.

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