Die Tat­too-Kri­se in Japan

Ein Tattoo auf dem Arm.
Ein Tat­too auf dem Arm. flickr/​KaiChanVong

Die japa­ni­sche Tat­too-Kul­tur hat es zu welt­wei­ter Berühmt­heit gebracht. Trotz­dem wer­den Täto­wie­run­gen im Insel­staat von einem Gross­teil der Gesell­schaft geäch­tet. Das hat mit der belas­te­ten Geschich­te die­ser Kunst­form zu tun. In der Edo-Zeit (1603 bis 1868) wur­den Tat­toos benutzt, um Kri­mi­nel­le zu kenn­zeich­nen. In der Anfangs­zeit wur­den ihnen eine Mar­kie­rung auf die Stirn gesto­chen, spä­ter war die­se auf dem Arm zu fin­den. Mit dem Beginn der Mei­ji-Zeit (1868 bis 1912) sah man zwar von die­ser Form der Stra­fe ab, gleich­zei­tig wur­de ab 1872 ein Tat­too-Ver­bot erlas­sen. Trotz die­ser Ein­schrän­kung ent­wi­ckel­te sich im Unter­grund eine leben­di­ge Tattoo-Kultur.

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Erst 1948, drei Jah­re nach dem Zwei­ten Welt­krieg wur­de das Täto­wie­rungs­ver­bot auf­ge­ho­ben. Es blieb jedoch eine Kunst­form in der Grau­zo­ne, da nie wirk­lich offi­zi­el­le Regu­lie­run­gen für die Bran­che erlas­sen wur­den. Aus­ser­dem wur­den die Ganz­kör­per-Tat­toos zum Sym­bol der japa­ni­schen Mafia, der Yaku­za. Ent­spre­chend ver­pönt ist das Tra­gen einer Kör­per­be­ma­lung in der japa­ni­schen Gesell­schaft geblie­ben. Bis heu­te gilt in vie­len Bade­häu­sern ein gene­rel­les Ver­bot für Täto­wier­te (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Doch seit die Mode­welt die Tat­toos für sich ent­deckt hat, sind auch vie­le jun­gen Japa­ner auf die­sen Trend auf­ge­sprun­gen. In den letz­ten Jah­ren sind zahl­rei­che Tat­too-Stu­di­os eröff­net wor­den, die nichts mit der Yaku­za am Hut haben.

Genau die­se Sze­ne erlebt nun aber einen seit eini­gen Jah­ren eine Wel­le der Repres­si­on. Ins­be­son­de­re in Osa­ka, einer Hoch­burg der Yaku­za, wird die modi­sche Tat­too-Kul­tur von Poli­ti­kern öffent­lich bekämpft. 2012 liess der dama­li­ge Bür­ger­meis­ter Toru Hash­i­mo­to alle Stadt­an­ge­stell­ten wis­sen, dass er Tat­toos nicht tole­rie­re (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Die Behör­den von Osa­ka gehen zudem gegen die Tat­too-Künst­ler sel­ber vor. Sie grei­fen dabei auf eine vom Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um erlas­se­ne Ver­ord­nung von 2001 zurück, die besagt, dass Täto­wie­ren eine medi­zi­ni­sche Hand­lung sei, die eine ent­spre­chen­de Aus­bil­dung benö­ti­ge. Gleich­zei­tig stellt der Staat jedoch kei­ne Lizenz für Täto­wie­rer aus. Regu­lie­run­gen gibt es kei­ne. Dies zwingt den Beruf in eine recht­li­chen Grau­zo­ne, die den Behör­den viel Hand­lungs­spiel­raum gibt.

Ein Tat­too-Künst­ler geht vor Gericht

So wur­de der Tat­too-Künst­ler Tai­ki Masu­da 2015 mit einer Geld­stra­fe belegt, weil er drei Frau­en täto­wier­te ohne eine medi­zi­ni­sche Aus­bil­dung zu haben. Masu­da ging vor Gericht, mit der Begrün­dung, dass es sich dabei um eine Kunst­form hand­le und nicht um einen medi­zi­ni­schen Akt. Es sei zudem Teil der tra­di­tio­nel­len japa­ni­schen Kultur.

Das Bezirks­ge­richt von Osa­ka konn­te er offen­bar nicht über­zeu­gen, wie die Mai­ni­chi Shim­bun berich­te­te. Das Gericht sprach eine Geld­stra­fe von 150’000 Yen aus. Es sei nur ver­nünf­tig, dass Täto­wie­rer eine medi­zi­ni­sche Aus­bil­dung haben müs­sen, um die Gesund­heit der Kun­den zu schüt­zen, so die Begrün­dung. Das Täto­wie­ren beinhal­te gesund­heit­li­che Risi­ken und kön­ne Haut­pro­ble­me ver­ur­sa­chen. Masu­da hat ange­kün­digt, den Fall wei­ter­zu­zie­hen. Für die Tat­too-Sze­ne bedeu­tet die­ses Urteil, dass sie nun noch stär­ker unter Beob­ach­tung der Behör­den steht.

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