Filmen mit der Drohne in Japan
Drohnen werden immer günstiger und handlicher. Mit ihnen lassen sich Film- und Fotoaufnahmen machen, von denen man früher nur träumen konnte. In Japan ist das Fliegen von Drohnen für Private grundsätzlich erlaubt, es gilt jedoch einige Regeln zu beachten.
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Übersicht
Hier die Grundregeln für alle Drohnen, die mehr als 200 Gramm wiegen:
1) In der Umgebung von Flughäfen (A) und über dicht bewohnten Gebiet (C, Städte und Dörfer), Menschenansammlungen und bei Festen gilt ein striktes Flugverbot, ausser man besitzt eine offizielle Genehmigung vom Verkehrsministerium. Ausserdem darf die Flughöhe von 150 Meter (B) nicht überstiegen werden. In allen anderen Zonen ist das Fliegen erlaubt. Das bedeutet: In Japan darf man grundsätzlich nur auf dem Land und in Gebieten, die dünn besiedelt sind, fliegen.
Diese Karte hier gibt genaue Auskunft über die Flugverbotszonen im ganzen Land (rot und grün gekennzeichnet). Es empfiehlt sich, vor jedem Flug die Karte zu konsultieren.
2) Die Drohne darf nur tagsüber geflogen werden und sie muss beim Flug stets in Sichtweite bleiben. Ausserdem muss sie mindestens 30 Meter von Menschen und Objekten entfernt sein.
3) Auf dieser Website des Verkehrsministeriums findet man auf Englisch alle wichtigen Regeln.
Persönliche Erfahrungen
Man sollte sich immer bewusst sein, dass man mit einer Drohne Lärm und Aufmerksamkeit verursacht. Nach der Konsultation der Flugverbotszonen-Karte empfiehlt es sich daher, stets an einem ruhigen Ort, wo man die Übersicht behält, zu starten und zu landen. So verhindert man, dass man andere stört oder plötzlich in ein Gespräch eines Neugierigen verwickelt wird und sich nicht mehr auf den Flug konzentrieren kann.
Sollte sich eine Drittperson gestört fühlen und dies auch zum Ausdruck bringen, dann sollte man diese Sorgen Ernst nehmen, den Flug abbrechen und sich entschuldigen. Soweit ist es bei mir in Japan jedoch nie gekommen, ganz im Gegenteil. Ich habe persönlich immer gute Erfahrungen gemacht. Die Menschen waren stets neugierig und offen gegenüber dieser neuen Technologie. In einem Fall habe ich für eine Wandergruppe ein Foto aus der Vogelperspektive gemacht. So kann man den Leuten gleich noch eine Freude machen.
Es drohen hohe Geldstrafen
Letztendlich zählt, dass man sich umsichtig verhält und die Regeln befolgt. Ansonsten droht eine Geldstrafe von bis zu 500’000 Yen (3800 Euro). Von solchen Fällen liest man ab und an in den Medien. So wurde laut der Asahi Shimbun im Sommer 2017 ein chinesischer Tourist von der Polizei verhört, nachdem er mitten in Ginza in Tokio seine Drohne hochsteigen liess.
Verschärft wurde das Gesetz übrigens im Jahr 2015. Der Auslöser war ein Mann, der eine Drohne, die mit radioaktivem Sand beladen war, auf das Dach des Sitzes des Premierministers steuerte. Er protestierte damit gegen die Atompolitik der Regierung. Es kam niemand zu schaden. Die Politiker waren jedoch alarmiert. Daraufhin wurde in nur wenigen Monaten ein neues Gesetz zur Sicherung des Luftraums ausgearbeitet.
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