Fil­men mit der Droh­ne in Japan

An der Küste von Japan.
An der Küs­te von Japan. Foto: Asi­en­spie­gel

Droh­nen wer­den immer güns­ti­ger und hand­li­cher. Mit ihnen las­sen sich Film- und Foto­auf­nah­men machen, von denen man frü­her nur träu­men konn­te. In Japan ist das Flie­gen von Droh­nen für Pri­va­te grund­sätz­lich erlaubt, es gilt jedoch eini­ge Regeln zu beachten.

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Über­sicht

Hier die Grund­re­geln für alle Droh­nen, die mehr als 200 Gramm wiegen:

Wo man fliegen darf und wo nicht: Die verschiedenen Lufträume.
Wo man flie­gen darf und wo nicht: Die ver­schie­de­nen Luft­räu­me. Bild: mlit​.go​.jp

1) In der Umge­bung von Flug­hä­fen (A) und über dicht bewohn­ten Gebiet (C, Städ­te und Dör­fer), Men­schen­an­samm­lun­gen und bei Fes­ten gilt ein strik­tes Flug­ver­bot, aus­ser man besitzt eine offi­zi­el­le Geneh­mi­gung vom Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um. Aus­ser­dem darf die Flug­hö­he von 150 Meter (B) nicht über­stie­gen wer­den. In allen ande­ren Zonen ist das Flie­gen erlaubt. Das bedeu­tet: In Japan darf man grund­sätz­lich nur auf dem Land und in Gebie­ten, die dünn besie­delt sind, fliegen.

Die­se Kar­te hier gibt genaue Aus­kunft über die Flug­ver­bots­zo­nen im gan­zen Land (rot und grün gekenn­zeich­net). Es emp­fiehlt sich, vor jedem Flug die Kar­te zu konsultieren.

2) Die Droh­ne darf nur tags­über geflo­gen wer­den und sie muss beim Flug stets in Sicht­wei­te blei­ben. Aus­ser­dem muss sie min­des­tens 30 Meter von Men­schen und Objek­ten ent­fernt sein.

3) Auf die­ser Web­site des Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums fin­det man auf Eng­lisch alle wich­ti­gen Regeln.

Per­sön­li­che Erfahrungen

Man soll­te sich immer bewusst sein, dass man mit einer Droh­ne Lärm und Auf­merk­sam­keit ver­ur­sacht. Nach der Kon­sul­ta­ti­on der Flug­ver­bots­zo­nen-Kar­te emp­fiehlt es sich daher, stets an einem ruhi­gen Ort, wo man die Über­sicht behält, zu star­ten und zu lan­den. So ver­hin­dert man, dass man ande­re stört oder plötz­lich in ein Gespräch eines Neu­gie­ri­gen ver­wi­ckelt wird und sich nicht mehr auf den Flug kon­zen­trie­ren kann.

Soll­te sich eine Dritt­per­son gestört füh­len und dies auch zum Aus­druck brin­gen, dann soll­te man die­se Sor­gen Ernst neh­men, den Flug abbre­chen und sich ent­schul­di­gen. Soweit ist es bei mir in Japan jedoch nie gekom­men, ganz im Gegen­teil. Ich habe per­sön­lich immer gute Erfah­run­gen gemacht. Die Men­schen waren stets neu­gie­rig und offen gegen­über die­ser neu­en Tech­no­lo­gie. In einem Fall habe ich für eine Wan­der­grup­pe ein Foto aus der Vogel­per­spek­ti­ve gemacht. So kann man den Leu­ten gleich noch eine Freu­de machen.

Es dro­hen hohe Geldstrafen

Letzt­end­lich zählt, dass man sich umsich­tig ver­hält und die Regeln befolgt. Ansons­ten droht eine Geld­stra­fe von bis zu 500’000 Yen (3800 Euro). Von sol­chen Fäl­len liest man ab und an in den Medi­en. So wur­de laut der Asahi Shim­bun im Som­mer 2017 ein chi­ne­si­scher Tou­rist von der Poli­zei ver­hört, nach­dem er mit­ten in Gin­za in Tokio sei­ne Droh­ne hoch­stei­gen liess.

Ver­schärft wur­de das Gesetz übri­gens im Jahr 2015. Der Aus­lö­ser war ein Mann, der eine Droh­ne, die mit radio­ak­ti­vem Sand bela­den war, auf das Dach des Sit­zes des Pre­mier­mi­nis­ters steu­er­te. Er pro­tes­tier­te damit gegen die Atom­po­li­tik der Regie­rung. Es kam nie­mand zu scha­den. Die Poli­ti­ker waren jedoch alar­miert. Dar­auf­hin wur­de in nur weni­gen Mona­ten ein neu­es Gesetz zur Siche­rung des Luft­raums ausgearbeitet.

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