Schul­be­fehl: Haa­re schwarz färben!

Japanische Highschool-Schüler.
Japa­ni­sche High­school-Schü­ler. Foto: flickr/​Dozo­Do­mo

Eine 18-jäh­ri­ge Schü­le­rin mit natür­li­chem brau­nem Haar wur­de von ihrer High­school in Osa­ka wie­der­holt gezwun­gen, die Haa­re schwarz zu fär­ben, wie die Asahi Shim­bun berich­tet. Ansons­ten müs­se sie die Schu­le ver­las­sen, so die Dro­hung. Dass die Mut­ter der Schul­lei­tung beteu­er­te, dass es sich um natür­li­ches brau­nes Haar han­del­te, nütz­te nichts. Die Schul­lei­tung bestand dar­auf. Man wür­de dies auch von einer blon­den aus­län­di­schen Schü­le­rin ver­lan­gen, hiess es.

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Die Schü­le­rin tat schliess­lich, was ihr gesagt wur­de. Doch jedes Mal, wenn die brau­ne Far­be wie­der zu sehen war, wur­de sie sofort gezwun­gen nach­zu­fär­ben. Ein­mal wur­de sie sogar vom Unter­richt ver­wie­sen, weil ihr Haar unge­nü­gend schwarz war. Selbst von einem Schul­aus­flug wur­de sie ver­bannt. Seit letz­tem Sep­tem­ber geht sie gar nicht mehr zu Schu­le. Nun hat die Fami­lie der Schü­le­rin die Schu­le beim Bezirks­ge­richt Osa­ka auf Scha­den­er­satz verklagt.

2,2 Mil­lio­nen Yen (16’600 Euro) ver­langt sie als Ent­schä­di­gung. Das Fär­ben habe zu gesund­heit­li­chen Schä­den der Kopf­haut und der Haa­re geführt. Aus­ser­dem habe sie durch den Zwang und die Ableh­nung see­lisch stark gelit­ten, so die Begrün­dung der Klä­ger. Die Schu­le habe die Pflicht ein Umfeld zu erschaf­fen, das den Schü­lern eine gesun­de Ent­wick­lung ermög­li­che. Die Prä­fek­tur Osa­ka stellt sich bei die­sem Streit offen­bar hin­ter die Schu­le. Sie ver­langt, die Kla­ge abzuweisen.

Uni­for­mi­tät bis zum Haar

In Japans Schu­len gilt Uni­for­mi­tät und dies nicht nur bei der Klei­dung, son­dern auch bei der Haar­far­be. Die­se hat natür­lich zu sein, im Fall von Japan bedeu­tet dies schwarz und nur schwarz. Sich die Haa­re blond oder braun zu fär­ben, ist in den High­schools ver­bo­ten. Die­ses Ver­bot geht sogar so weit, dass Schü­ler mit hel­le­rem Haar in eini­gen High­schools bewei­sen müs­sen, dass dies ihre natür­li­che Far­be ist (Asi­en­spie­gel berich­te­te). Nor­ma­ler­wei­se ist die Sache dann erle­digt. In Osa­ka hat man sich aber offen­bar für einen ande­ren Weg ent­schie­den: Hier gilt der Zwang zum schwarz Färben.

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