Nintendo gegen «MariCar»
Mit einem Gokart im Super Mario-Kostüm zwei Stunden lang durch die Strassen von Tokio fahren: Der Dienst MariCar macht dies möglich und hat sich in den letzten Jahren zu einem Renner unter ausländischen Touristen entwickelt. Auch in Osaka, Kyoto und in Okinawa wird er inzwischen angeboten.
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Nintendo, der Urheber der beliebten Videospiel-Serie Mario Kart, geht bei diesem Vergnügen jedoch leer aus. Aus diesem Grund hat der Konzern aus Kyoto die Firma MariCar vor einem Jahr vor Gericht gezogen (Asienspiegel berichtete). Der Vorwurf: MariCar verdiene mit Elementen der Mario Kart-Reihe Geld ohne dafür eine Bewilligung von Nintendo eingeholt zu haben. Tatsächlich erinnert bei dieser Dienstleistung so ziemlich alles an Super Mario, auch wenn im Firmenname («MariCar») und im aktuellen Slogan («Real Life SuperHero Kart») eine direkte Erwähnung vermieden wird. MariCar lieh aber den Kunden für die Fahrt Kostüme bekannter Nintendo-Charaktere aus. Deren Fotos werden zudem verwendet, um damit Werbung zu machen.
Das Urteil
MariCar wies die Vorwürfe zurück. Ihr Dienst habe mit Mario Kart nichts zu tun. Das Gericht in Tokio liess sich von dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen. Vielmehr gab es Nintendo recht. Der Bezug zu Nintendo sei offensichtlich. MariCar betreibe unlauteren Wettbewerb und verstosse gegen das Urheberrecht, so das Urteil. MariCar wird der Verleih von Nintendo-Kostümen verboten. Ausserdem muss die Firma laut Yomiuri Shimbun eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 10 Millionen Yen an Nintendo leisten und ihre unlautere Geschäftspraxis einstellen.
Was dieses Urteil für den Gokart-Dienst bedeutet ist noch ungewiss. Zumindest ist die Website weiterhin online. Der Dienst wird wohl in der einen oder anderen Form fortgeführt. Auf die Kostüme mit Nintendo-Anlehnung wird er jedoch in Zukunft verzichten müssen. Nintendo hat betont, dass es sein geistiges Eigentum, das über Jahrzehnte aufgebaut wurde, weiterhin verteidigen werde.
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